Tauss erhebt Organklage gegen Zugangserschwerungsgesetz
Auch wenn Heise von einer Verfassungsbeschwerde spricht, beim Antrag von Jörg Tauss zum Bundesverfassungsgericht gegen das Zugangserschwerungsgesetz dürfte es sich um eine Organstreitigkeit nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG handeln, in der Tauss als sog. anderer Beteiligter geltend macht, durch das nicht ordnungsgemäße Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt zu sein.
Der STERN bzw. dpa sieht das genauso:
"Das Gericht bestätigte am Donnerstag [dem 02.07.09] den Eingang einer Organklage des früheren SPD-Politikers. Tauss […] macht einen Formfehler beim Zustandekommen des kürzlich verabschiedeten Gesetzes geltend. Das Regelwerk sei im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens erheblich verändert worden, ohne dass der Bundestag eine neue erste Lesung anberaumt habe."
http://www.stern.de/politik/deutschland/:Kinderpornos-Tauss-Gesetz-Internet-Sperren-/705187.html
Comment by Ursula von den Laien — 5.07, 2009 @ 04:07