Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.1.19

McDonalds verliert Markenrechte an Big Mac? Wirklich?

Noch bemerkenswerter als der Beschluss des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 11. Januar 2019 über die Löschung der Marke BIG MAC ist die Medienberichterstattung hierüber. Nachdem das Amt die Löschung der Unionsmarke BIG MAC von McDonald’s beschlossen hat, überbieten sich die Medien mit reißerischen Überschriften wie „HAMMER-EU-BESCHLUSS: McDonald’s verliert Namensrecht am Big Mac“ (BILD) bis „Jetzt kann jeder seinen eigenen Big Mac anbieten“ (FAZ). Wobei die Berichterstattung der FAZ erstaunlicherweise noch schwächer ist als die der BILD. Auch die Süddeutsche möchte da nicht hinten anstehen und ergänzt mit der peinlichen Falschbehauptung, McDonald’s habe das Markenrecht verloren, weshalb es nun im Prinzip jedem offen stehe, den Namen „Big Mac“ zu verwenden.

Der mediale Tenor ist schon deshalb unrichtig, weil McDonalds neben der Unionsmarke über eine Reihe nationaler Marken verfügt – u.a. in Deutschland – die die Benutzung des Zeichens BIG MAC für ähnliche Waren und Dienstleistungen auch weiterhin verbieten.

Darüber hinaus ist die Entscheidung des Europäischen Markenamts aber auch nicht bestandskräftig – MacDonald’s hat also keineswegs sein Markenrecht bereits verloren – und es kann bei vernünftiger juristischer Betrachtung auch nicht davon ausgegangen werden, dass sie es jemals werden wird. Das Amt hat die vollständige Löschung der Marke wegen Nichtbenutzung verfügt. Auch wenn davon auszugehen ist, dass McDonald’s nachlässig vorgetragen hat, weiß jeder, der die Burgerkette ab und an besucht, dass es bei McDonald’s seit Jahrzehnten einen Burger mit der Bezeichnung „Big Mac“ zu kaufen gibt. Weil das Amt aber der Meinung war, dass McDonald’s genau dafür keine ausreichenden Belege vorgelegt hat, wurde die Marke gelöscht und zwar auch in ihrem Kernbereich für Nahrungsmittel und Sandwiches. Da es vermutlich wenige Fälle gibt, in denen die tatsächliche Benutzung einer Marke intensiver und offenkundiger ist als bei BIG MAC, wird die Entscheidung des Amts keinen Bestand haben. Dass McDonald’s die Marke benutzt, ist allgemein bekannt. Vielleicht nur nicht bei Amtsträgern des EUIPO, die vermutlich andere Restaurants bevorzugen.

Es ist daher dringend davon abzuraten, für Burger oder Nahrungsmittel das Zeichen Big Mac zu nutzen. Wer das macht, verletzt auch weiterhin die Markenrechte von McDonald’s.

Wenn man erkennen muss, wie schlecht die Berichterstattung in Bereichen ist, in denen man sich auskennt, fragt man sich unweigerlich, wie oft man wohl bei Themen, die man nicht so gut beurteilen kann, einer solchen Berichterstattung aufsitzt.

Die Kollegen von Löffel Abrar haben ebenfalls ausführlich und lesenswert zum Thema gebloggt.

posted by Thomas Stadler at 22:48  

5 Comments

  1. Jetzt müssen Sie Ihre Erkenntnis nur noch auf das Politische ausdehnen, Stichwort Claas Relotius, und Sie werden noch zum „Lügenpresse“-Rufer, Herr Stadler. Schönen Sonntag.

    Comment by fernetpunker — 20.01, 2019 @ 15:19

  2. Vorletzter Satz! Eine Frage, die ich mir schon so oft stellte, daß ich mittlerweile grundsätzlich davon ausgehe, daß man Journalisten grundsätzlich nichts wirklich glauben kann. Blogger vom Fach sind um einiges vertrauenswürdiger.

    Comment by Martin — 5.02, 2019 @ 13:29

  3. Nach Lektüre des Löschungsbeschlusses drängt sich mir der Verdacht auf, daß das McAnwalts-Team… wie soll ich sagen… stinkend faul war?

    Ich wage zu prophezeihen daß im zweiten Durchgang nicht mehr versucht wird Wikipediaausdrucke als Beweis der Markennutzung zu verwenden.

    Comment by Theta — 5.02, 2019 @ 18:58

  4. > Wenn man erkennen muss, wie schlecht die Berichterstattung in Bereichen ist, in denen man sich auskennt, fragt man sich unweigerlich, wie oft man wohl bei Themen, die man nicht so gut beurteilen kann, einer solchen Berichterstattung aufsitzt.

    Das ist die bekannte Gell-Mann-Amnesie
    https://en.wikipedia.org/wiki/Gell-Mann_amnesia_effect

    Comment by Gell-Mann Amnesie — 5.02, 2019 @ 19:09

  5. Kann man die Marke nicht wegen Vortäuschung falscher Tatsachen verbieten lassen. Betrug fiel mir nach Erhalt eines (seit langen Jahren erstmals wieder bestellten) BigMacs in den Sinn. Was ist daran noch Big?

    Comment by Peter — 6.02, 2019 @ 08:57

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.