Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.12.16

War #KeinGeldFürRechts ein unzulässiger Boykottaufruf?

Seit einer Woche tobt eine kontroverse Diskussion über die Aktion #KeinGeldFürRechts mit der Gerald Hensel, bislang Mitarbeiter der Werbeagentur Scholz & Friends, Werbetreibende dazu aufgerufen hat, zu überprüfen, ob sie auf bestimmten rechten Websites/Portalen Werbung geschaltet haben und ob das wirklich im Sinne ihres Unternehmens ist. Was folgte, war ein veritabler Shitstorm gegen Hensel sowie seinen Arbeitgeber Scholz & Friends. Gerald Hensel fühlt sich angegriffen und hat gegenüber dem Stern erklärt, er habe sich aus Sicherheitsgründen in ein Hotel zurückgezogen und werde das Arbeitsverhältnis mit Scholz & Friends beenden. Das ist nicht wirklich verwunderlich, wenn man die Reaktionen betrachtet. Der rechte Wirrkopf Henryk M. Broder, dem leider immer wieder auch große, etablierte Medien eine Plattform bieten, hat Hensel in seiner gewohnt hetzerischen Diktion zunächst in die Nähe der SA gerückt, um ihn sodann als Kultur-Stalinisten zu beschimpfen.

Nachdem sich auf Twitter auch eine juristische Diskussion darüber entwickelte, ob die Aktion Hensels einen rechtlich unzulässigen und wettbewerbswidrigen Boykottaufruf beinhaltet, möchte ich mich mit dieser juristischen Fragestellung hier näher befassen.

Fraglich ist bereits, ob zwischen Gerald Hensel, auch wenn er Mitarbeiter einer bekannten Werbeagentur ist, und einem publizistischen Blog wie „Achse des Guten“ ein Wettbewerbsverhältnis besteht und Hensel als Mitbewerber zu betrachten ist. Bereits das dürfte äußerst zweifehlaft sein, wobei dann immer noch ein unzulässiger Boykottaufruf nach allgemeinen, deliktsrechtlichen Vorschriften im Raum stehen könnte.

Die nächste Frage ist die, ob überhaupt schon die Schwelle zu einem Boykottaufruf überschritten ist. Denn ein solcher Aufruf erfordert ein Maß an Einflussnahme, das über die bloße Information oder unverbindliche Anregung hinausgeht. Man könnte hier zwar argumentieren, dass der Slogan bzw. Hashtag „Kein Geld für Rechts“ deutlichen Appellcharakter hat. Andererseits hat Hensel gegenüber Werbetreibenden nur angeregt, sich anzuschauen, ob sie aufgrund automatisch gebuchter Werbung eventuell auch auf Seiten zu finden sind, auf denen sie nicht gefunden werden wollen. Man kann also auch bezweifeln, ob die Schwelle zum Boykottaufruf tatsächlich bereits überschritten ist.

Aber selbst wenn man das unterstellt, ist nicht jedweder Boykottaufruf unzulässig, auch nicht nach den Maßstäben des UWG. Auch im Bereich des Wettbewerbsrechts ist in solchen Fällen eine umfassende Güterabwägung unter Berüsichtigung der grundrechtlichen Wertungen, insbesondere der Meinungsfreiheit des Art. 5 GG vorzunehmen. Wesentlich sind hierbei auch die Motive und Ziele des Boykottaufrufs. Wenn es sich um eine Angelegenheit von öffentlicher Bedeutung handelt und die eigenen wirtschaftlichen Interessen nicht im Vordergrund stehen, sondern die Sorge um politische oder gesellschaftliche Belange, so spricht dies für die Zulässigkeit des Aufrufs (vgl. Köhler, in Köhler/Bornkamm, UWG, § 4, Rn. 4.123). Ein Aufruf, der sich gegen publizistische Plattformen richtet, die man in einem bestimmten weltanschaulichen, politischen Kontext verortet, ist in jedem Fall von allgemeiner, öffentlicher Relevanz. Hinzu kommt, dass Hensel keinen Druck ausgeübt hat, sondern sich auf die Mittel der geistigen Einflussnahme beschränkt. Auch das spricht für die Zulässigkeit.

Wenn man die Aktion von Gerald Hensel also überhaupt als Boykottaufruf bewerten will, spricht nach meiner rechtlichen Bewertung vieles dafür, dass sie juristisch nicht zu beanstanden ist.

Ich möchte an dieser Stelle aber auch nicht verschweigen, dass ich große Sympathie für die mutige Aktion von Gerald Hensel hege und der zum Teil wütenden Reaktion wenig abgewinnen kann.

posted by Stadler at 16:44  

45 Comments

  1. Zitat aus der Headline des originären Aufrufs >> ‚ … den Geldhahn zudrehen …‘ <<

    Wenn man sich den Aufruf im Webarchiv anschaut, das Internet vergisst ja nichts,
    kann man zu einem anderen Ergebnis kommen. Es wurde bereits in der Headline (!) dazu aufgerufen ' … den Geldhahn zudrehen …'

    Quelle: http://web.archive.org/web/20161207190522/http://www.davaidavai.com/de/2016/11/23/kein-geld-fuer-rechts/

    Ein Wirtschaftsunternehmen, dem der Geldhahn zugedreht wird, geht Pleite. Das strategische Kampagnen-Ziel war also – nach meinem Verständnis – schon, die genannten Unternehmen zu ruinieren.

    R.W.

    Comment by Renate Wagner — 15.12, 2016 @ 17:21

  2. Aufruf eines Verbraucherverbandes an Sparkasse zur Kündigung eines Kontos eines Inkassounternehmens ist von Meinungsfreiheit gedeckt

    BGH, Urteil vom 6. Februar 2014, I ZR 75/13 – Aufruf zur Kontokündigung

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=d41b5fba3ea297fd5c10a875b47d2c06&nr=68473&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf

    Boykottaufruf eines Politikers im Wahlkampf kann von Meinungsfreiheit gedeckt sein

    OLG Dresden, Urteil vom 05.05.2015, 4 U 1676/14

    http://www.online-und-recht.de/urteile/Wahlkampfmotivierter-Boykottaufruf-via-Twitter-ist-nicht-rechtswidrig-Oberlandesgericht-Dresden-20150505/

    Comment by RA Michael Seidlitz — 15.12, 2016 @ 18:14

  3. „….G.Hensel, bislang Mitarbeiter der Werbeagentur Scholz & Friends, Werbetreibende dazu aufgerufen hat, zu überprüfen, ob sie auf bestimmten rechten Websites/Portalen Werbung geschaltet haben…“
    – ‚Tichys Einblick‘ ist = offen kritisch ja! – aber weder rechts, noch rechtspopulistisch, noch rechtsextrem – was von Seiten des Guevara-Rotstern-Aktivisten in EINE koinzidente Reihe gestellt wurde [siehe entsprechende Screenshots – trotz eilig aufgestellter Passwort-Schranken und Löschungen]
    – ‚Tichys Einblick‘ bezeichnet sich selbst als liberal-konservativ. ****Na wenigstens American Express wirbt heute ;——–))
    – die ‚Achse des Guten‘ ist offen kritisch, polemisch, provozierend, von einst linksliberal mehr zum Konservativen gewandert. Aber selbst das ist nicht stringent und jeden Tag zutreffend – angesichts der Vielzahl + Verschiedenheit der Autoren! ‚AchGut.com‘ vertritt m.E. keine rechten Ansichten, ist nicht rechtspopulistisch, nicht rechtsextrem, nicht rechtsradikal. DAS aber wurde diesem Blog i.w.S. vorgeworfen [http://www.achgut.com/images/uploads/Davaidavai_161123b.png].
    – Selbst wenn ‚AchGut.com‘ rechts wäre, wäre es nicht verboten, gehörte es zur Meinungsfreiheit, gehörte es zu einem breit aufgestellten gesunden politischen Spektrum. Eine 100%-Einheitsmeinung, auch eine 92%-FastEinheitsmeinung gibt es nicht, gab es nicht in der DDR , erreichst du nur über Erzwingung – und da sind wir bei einer Gesinnungsdiktatur.
    – „…die mutige Aktion von G.Hensel“ ….. Wenn ein Mitarbeiter der zweitgrößten Werbeagentur des Landes Kunden und Hauptmarken ohne die eigene Position des Digital Strategy Directors bei S&F vorzuenthalten anschreibt (nach Nennung der kritischen Geister und ihrer Werbeeinnahmen) mit: „WIE ÄNDERN WIR DAS? … 1. Wenn du für eine Marke arbeitest ….“ …es folgen konkrete Handlungsanweisungen. Es steht ein ‚Wenn nicht – Dann …“ unausgesprochen im Raum, da er alles gleichzeitig groß & öffentlich bei facebook und twitter aufgezogen hat.
    Das ist für mich moralische und publizistische Nötigung! Druck aufbauen zwecks Denunzierung und Erstellung von Blacklists – damit endlich ‚der Geldhahn abgedreht‘ werden kann.
    NACH vorheriger Täuschung der Kunden über die Ausrichtung der o.g. Blogs.
    Infamer geht es ja wohl kaum noch.
    Oh wait……. Doch. Man kann eine Stasi-Spitzelin mit langjähriger Berufserfahrung aus dem einen System nehmen und …………………….

    Comment by N. Evers — 15.12, 2016 @ 20:35

  4. Legal oder nicht legal, ich kann Internet-Prangern und Shitstorms nichts abgewinnen.

    Wenn jemand eine Meinung äußert, die ich nicht mag, dann greife ich die Meinung an, nicht den Menschen hinter der Meinung. So zivilisiert sollte man eigentlich schon sein, insbesondere wenn man meint, ein besonders moralischer Mensch zu sein.

    Manche Menschen gehen miteinander online auf eine Weise um, die sie nicht an den Tag legten, würden sie sich gegenüberstehen – das gilt m.E. in diesem Fall für Herrn Hensel, der mit seinem Internet-Pranger einen Shitstorm gegen irgendwelche angeblich rechten Blogger angeleiert hat ebenso wie für diejenigen, die nun an dem Shitstorm gegen ihn und seinen (mittlerweile ehemaligen) Arbeitnehmer teilnehmen.

    Ich halte die Aktion von Hensel daher auch nicht für mutig, zumindest nicht für mutiger als jeden beliebigen anderen Prangerbetreiber und Shitstormer, dafür aber für genauso niederträchtig.
    Wer eine Rauferei anfängt, weil jemand in der Kneipe etwas sagt, was ihm nicht passt, der kann weder davon ausgehen, dass sein Gegenüber sich widerstandslos vermöbeln lässt, noch, dass er selbst gewinnt oder ohne Blessuren aus dem Handgemenge hervorgeht.
    Es sieht nun so aus, als hätte Herr Hensel einen Löffel der eigenen Medizin kosten müssen.
    Sie schmeckt ihm nicht, was Wunder, wenn aus ‚Kein Geld für Rechts‘ plötzliche ‚Kein Geld für Hensel‘ wird.
    Ich muss daher gestehen, dass sich mein Mitleid für ihn doch in gewissen Grenzen hält, zumal seine Aktion kontraproduktiv sein dürfte: Ich möchte wetten, dass er dadurch ein paar weitere AfD-Wähler erzeugt hat.

    Comment by Jos — 15.12, 2016 @ 20:51

  5. Schöner wäre es ja, wenn es eine juristische Diskussion geben könnte.

    Es gibt einen ziemlich guten Online-Kommentar im Netz vom Kollegen Omsels (omsels.info). Zitat daraus, das belegt, dass ein wettbewerbswidriges Verhalten hier fern liegt:

    „Je mehr sich ein Unternehmer mit seiner Äußerung allerdings im Rahmen einer öffentlichen Debatte zu gesellschaftlichen oder gesellschaftspolitischen Themen äußert, desto eher bestehen Zweifel daran, dass die Äußerung in einem objektiven Zusammenhang mit der Förderung seines Unternehmens steht.“ (unter Berufung auf BVerfG, Beschl. v. 12.7.2007, 1 BvR 2041/02, Tz. 37 f. – Pharmakartell).

    Die Grenze wäre freilich bei einem direkten Boykottaufruf überschritten.

    Dieser könnte sich ersichtlich nur gegen die neurechten Seiten richten. Allerdings wird die Werbewirtschaft gerade nicht dazu aufgefordert, dort keine Werbung zu schalten, sondern (vermutlich zutreffend) unterstellt, dass man dies dort ohnehin nicht wolle und dem Werbenden lediglich gar nicht bewusst sei, wohin seine Werbung gelange. Es wird von Hensel im Rahmen einer von diesen Seiten mit bisweilen unangemessenen Mitteln ausgefochtenen Auseinandersetzung lediglich angemahnt, sich eben diese Information, wo die eigene Werbung gezeigt werde, zu verschaffen.

    Das hält sich im Rahmen der Meinungsfreiheit, weil es das mildeste Mittel ist, das angestrebte, legitime Ziel, das Schaffen eines Bewusstseins dafür, dass Werbung auch auf neurechten Seiten erscheine, zu erreichen (vgl. http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20010124_1bvr262395.html).

    Hinzunehmen ist es dabei, wenn sich aus der Inanspruchnahme der Meinungsfreiheit wirtschaftlich nachteilige Folgen ergeben (OLG München, Urt. v.  15.11.12 – 29 U 1481-12, B.II.1.b.bb – Abofallenbetreibern das Handwerk legen)

    Comment by Georg Kleine — 15.12, 2016 @ 21:18

  6. Herr Stadler, eine Laien-Frage: Wie kann hier überhaupt von Boykott gesprochen werden? Der Vertragspartner der Unternehmen ist doch Google mit seinen Adsense-Bannern. Und es passiert eben, dass Werbung auf von der Marke nicht gewünschten Seiten verbreitet wird, wenn die Blacklists nicht gepflegt werden. Der Vertrag mit Google wird nicht gekündigt. Das Überprüfen dieser Blacklists ist doch gar keine Veränderung irgendeiner Geschäftsbeziehung. Von ‚Kauft nicht bei Juden‘ kann da nicht im Ansatz die Rede sein. Kann das rechtlich überhaupt als Boykott gelten?

    Comment by Laie — 15.12, 2016 @ 22:02

  7. Was m.E. auch in vielen Überlegungen nicht hinreichend berücksichtigt wird, ist, dass es sich nicht nur um die Schädidung des Achgut blogs geht, sondern auch mittelbar um die Ad-Agentur die in einer Vertragsbeziehung zu Achgut steht, resp. stand.

    Dem Vernehmen nach, soll diese Agentur Achgut um Beendigung der Geschäftsbeziehung gebeten haben, da einfach zuviele Werbekunden angerufen haben und die Aufträge, resp die blacklist entsprechend gestalten wollten.

    Einen wirtschaftlichen Schaden hat also nicht nur Achgut, sondern ebenso die Agentur, die die Anzeigen schaltet.

    Comment by Max Mustermann — 15.12, 2016 @ 22:25

  8. @ N.Evers
    Tichy wird im Blogbeitrag gar nicht genannt. Punkt.
    Achgut ist verbrannt, seitdem Wutbürger (Schweißer und Autor) dort ihre Meinung ohne Gegenmeinung veröffentlichen dürfen.
    Noch immer steht dort unwidersprochen der Artikel von Lengsfeld über den Anschlag in Dresden, dass sich „die Antifanten selbst suchen als Täter“.

    Ich würde dort MEINE Firma nicht in der Werbung sehen wollen. Ebensowenig bei Breitbart, noch viel weniger, wenn die in Deutsch mit ihren Lügen aufschlagen werden.

    Ich halte auch den Aufruf von Hensel für eine simple Anregung zur Überlegung für werbende Firmen. Die Aufregung – einschließlich der aus dem rechten Lager üblichen Todesdrohungen – zeigt aber die wie üblich bellenden getroffenen Hunde. Mehr nicht.

    Comment by Petra Ristow — 15.12, 2016 @ 23:21

  9. Hach. Jemand, der versucht, in einer aufgeheizten Atmosphäre den Gegenstand der Aufregung einer sachlichen Überprüfung zuzuführen. Und diese dann sinnvoll begründet.

    Wie schön. Ich befürchte zwar, dass dies genau nichts bringen wird (außer mein Wohlwollen). Aber allein den Versuch zu unternehmen macht die Welt schon ein ganz kleines bisschen weniger schlecht. Danke.

    Comment by sternburg — 15.12, 2016 @ 23:23

  10. Lieber Herr Stadler, Ihre Sympathie in Ehren.

    Aber die Aktion „Kein Geld für Rechts“ bekämpft politisch zweifelhafte Standpunkte mit nicht-argumentativen Mitteln.

    Das ist aus diesem Grund bedenklich: Information (auch falsche), die nicht-argumentativ unterdrückt wird, findet trotzdem ihren Weg nach draußen, zusammen mit der Meta-Information: „ich wurde unterdrückt!“, was sie kraft Seltenheit künstlich aufwertet.

    Das ist übrigens der beabsichtigte Kern des Voltaire-Zitats „ich teile Ihre Ansicht nicht, aber ich kämpfe dafür, dass Sie sie äußern können.“

    Comment by Wolf-Dieter Busch — 16.12, 2016 @ 00:03

  11. Was Herr Hensel macht, ist zulässig, aber wie die Antwort von Herrn Broder ausfällt, ist „hetzerisch“ und er deshalb ein „rechter Wirrkopf“. Aber für Sie sind ja Pegida/AfD auch Nazis. Was soll man zu so einem linken Gutmenschen wie Ihnen schon sagen, Herr Stadler. Sie haben nichts verstanden. Traurig.

    Comment by fernetpunker — 16.12, 2016 @ 02:47

  12. @Wolf-Dieter Busch:
    Sie verwechseln das Recht, auch wirre Meinungen zu vertreten mit der Pflicht, diese zu unterstützen. Ich kann, frei nach Evelyn Beatrice Hall (von der das Zitat stammt, das irrtümlich Voltaire zugeschrieben wird, vgl. https://de.wikiquote.org/wiki/Voltaire#F.C3.A4lschlich_zugeschrieben), gleichzeitig das Recht eines jeden verteidigen, zu sagen was er will und versuchen, dass er damit niemanden erreicht. Denn Meinungsfreiheit heißt nicht Meinungsteilung.

    Herr Hensel wollte lediglich darauf hinweisen, dass aufgrund automatischer Werbeschaltungen Gewerbetreibende in die Verbindung von Seiten gebracht werden könnten, mit denen sie mglw. nicht verbunden werden wollen. Das ist legitim. Nur weil jemand seine Meinung äußern darf, muss ich ihn ja nicht auch noch dafür bezahlen.

    Comment by RA Fuschi — 16.12, 2016 @ 08:27

  13. @RA Fuschi – ich habe ausdrücklich notiert „nicht-argumentativ“. Das Mem „unterdrückt“ erschien ausdrücklich erst in der Meta-Information, die ebenso wie die Haupt-Information wahr oder falsch sein kann.

    Bitte beachte. Ich würde mir eher die Zunge abbeißen als Stellung pro oder Kontra Broder & Co zu nehmen.

    Comment by Wolf-Dieter Busch — 16.12, 2016 @ 08:34

  14. @fernetpunker:

    Was Herr Hensel macht ist ebenso zulässig, wie das was Herr Broder macht. Beides bewegt sich im Rahmen eines grundrechtlich geschützten Meinungskampfs. Man muss allerdings kein Sprachwissenschaftler sein um zu erkennen, dass die Diktion eines Broder deutlich aggressiver ist als die von Hensel und, dass er Vergleiche anstellt, die ein vernunftbegabter Mensch nur als abwegig betrachten kann.

    Für Teile der Pegidabewegung und auch einzelne Politiker der AfD ist das Etikett rechtspopulistisch schlicht verharmlosend. Aber das ist hier nicht das Thema.

    Nur weil Broder, Tichy und Portale die noch weiter rechts stehen, Meinungen verbreiten, die von Art. 5 GG geschützt sind, heißt das noch lange nicht, dass man sich nicht inhaltlich klar dagegen positionieren kann und zwar auch so, wie Hensel das gemacht hat.

    Dass ein Liberaler wie ich in manchen Kreisen als linker Gutmensch wahrgenommen wird – wobei diese Bezeichnung ja noch vergleichsweise freundlich ist – amüsiert mich immer wieder.

    Comment by Stadler — 16.12, 2016 @ 09:16

  15. Natürlich ist der „Boykottaufruf“ von Herrn Hensel von der Meinungsfreiheit gedeckt und auch völlig in Ordnung. Und natürlich ist ein Shitstorm gegen Hensel ein Armutszeugnis derer, die die Meinungsfreiheit nicht verstehen. Jedenfalls soweit es um beleidigende Posts und Mails sowie Nachrichten geht. Sachliche Gegenäußerungen muss sich auch Hensel gefallen lassen. Allerdings scheint auch Hensel nicht der nette, sachliche Kämpfer für die Meinungsfreiheit, für die er sich hält. Unter https://medium.com/@ghensel/lieber-herr-broder-8b81646e512f#.unk8tku1m bezeichnet er Broder z.B. immer noch als „Fleischwerdung der populistischen, postfaktischen Scheiße“. Bei allem Verständnis und bei allem, was man von Broder halten mag: Wenn Hensel einen anderen Menschen als „Fleischwerdung von Scheiße“ (welcher Art von Scheiße auch immer) bezeichnet, hat er selbst den Rahmen zivilisierten Umgangs verlassen und bedient sich somit selbst der Mittel, die er seinen Gegnern vorwirft.

    Comment by Egon Berg — 16.12, 2016 @ 10:48

  16. Solche Fälle gab es doch, wenn ich mich recht erinnere, schon früher. Der Kriminologe Christian Pfeiffer hat mal – wieder mit Erinnerungsvorbehalt – eine Kampagne gestartet, in der er Unternehmer und Manager darauf hinwies, dass ihre Werbung im Umfeld von „Schmuddelsendungen“ auf SAT1 usw. gesendet würde.

    Comment by Gerald Fix — 16.12, 2016 @ 11:46

  17. Rechtlich ist mir das alles herzlich egal. Fakt ist: Einer veröffentlicht eine Liste mit „bösen Blogs“. Das ist ein Pranger. Menschlich unterste Schublade. Als Vergleich drängt sich mir da regelrecht das „Kauft nicht bei Juden“ der Nazis auf.

    Wer solche Methoden verwendet, muss sich nicht über wütende Antworten wundern. Gerald Hensel ist mMn nicht mutig. Er ist arrogant und ignorant, weil er sich als Richter, Henker und Staatsanwalt in einer Person sieht und er glaubt zu wissen, welche Blogs also absolut böse sind.

    Der Zweck heiligt eben nicht die Mittel. Das müssen „Linke“, die Methoden der Nazis anwenden, eben auch noch lernen.

    „Dumm ist wer dummes tut“ – Zitat aus „Forest Gump“. Man kann das anpassen:

    „Nazi ist, wer ’nazi‘ tut“. Wer sich Nazimethoden bedient um gegen Nazis zu kämpfen… ist schon ein menschlich trauriger Fall.

    Ehrlich wäre Gerald Hensel nur gewesen, wenn seine Seite auch auf seiner schwarzen Liste gestanden hätte.

    Comment by maSu — 16.12, 2016 @ 12:56

  18. @maSu
    Ich kann diese Vergleiche mit „Kauft nicht bei Juden“ nicht mehr hören. Nazi/rechts zu sein ist nichts, was einem/einer die Eltern in die DNA mitgegeben haben, sondern ist eine freiwillige Entscheidung und deshalb muß auch jede/jeder Nazi/Rechte selbst die Verantwortung dafür übernehmen, wenn sich das Verhalten ihrer/seiner Mitmenschen ihm/ihr gegenüber wegen deren Meinungsäußerungen verändert.
    Und Herr Hensel ist auch weder Staatsanwalt, noch Richter und erst recht kein Henker, denn die genannten Webseiten können weiterhin ihre Meinungsäußerungen verbreiten. Allerdings umfasst das Recht auf Meinungsäußerung nicht die Pflicht der Mitmenschen, deren Meinungsäußerungen finanziell zu ermöglichen. Oder wären Sie etwa bereit mir Ihr Geld zu geben, damit ich täglich eine Zeitung nur mit den mir gefälligen Inhalten herausbringen kann?!

    Comment by martinf — 16.12, 2016 @ 14:58

  19. „…dass man sich nicht inhaltlich klar dagegen positionieren kann … so, wie Hensel das gemacht hat.“ (Stadler)
    Wow.
    Sogar die FAZ spricht ganz offen von BOYKOTTAUFRUF: http://www.faz.net/Scholz-Friends-ruft-zum-Werbeboykott-gegen-rechts-auf

    @masu- ich stimme Ihnen vollkommen zu.
    Und Dank der uneigennützigen Nötigungskampagne des „“mutigen““ Herrn Hensel* sehen sich sich weitere liberale bis konservative nicht-nazi Autoren und Blogs diskreditiert und bedroht:
    http://www.freitum.de/Hetze-und-Nazi-Verdacht-im-Namen-der-Zeit
    http://www.metropolico.org/metropolico-prüft-Klage-gegen-Geldgeber-der-NgN-StasiStiftung-AAS
    Wo & wann hört Meinungsvorschreiben, Diskreditierung wegen ‚falscher‘ Meinung auf und fängt unangemessene Ausgrenzung/ Verfolgung an? Für P.Ristow bei ‚Mein Geld nicht für Werbung bei dir‘ .
    Für Gastwirte in Berlin u. Regensburg bei ‚Keine Bedienung für ……‘
    Sollten die Deutsche Bahn nicht mit Gesinnungskontrolle und ‚Kein Transport für ….‘ sowie REWE mit ‚Keine Lebensmittel für …..‘ folgen???
    Und Ihr Rechtsanwälte vielleicht so: ‚Keine Rechte für Räächte‘ ……..?

    **der uneigennützige Hr.Hensel: Es steht zufällig die Ausschreibung einer Mio.schweren Kampagne ‚Demokratie leben. Aktiv gegen Rechtsextremismus ‚ vom BFSFJ ins Haus:
    http://www.achgut.com/Denunzianten-Gate_Bezahlte-Bevormundung

    Comment by Boykott dem Boykottversuch — 16.12, 2016 @ 15:42

  20. Soweit es die politische Diskussion angeht, hat die Aktion dieses Herrn Hensel bedenkliche Parallelen zu „Kauft nicht bei Juden“. Da fragt heute wohl auch keiner mehr, ob das durch die Gesetze gedeckt war.

    Ganz allgemein lässt sich immer wieder feststellen, dass sich Linksextremisten genau solcher Methoden bedienen, die sie im Zusammenhang mit dem dutzendjährigen Reich (zurecht) anprangern. Mich wundert es nicht, ob national- oder international- bleibt eben ein Sozialist ein Sozialist.

    Comment by Kinki — 16.12, 2016 @ 16:15

  21. *gähn*
    Also im Prinzip mag ich den Blog hier ja aber der hiesige Hofnarr sollte dringend mal Niveau googlen, glaub ich.

    Naja, immerhin hat er das Pipi-Kacka-Stadium anscheinend schon halbwegs überwunden – es kann wohl nicht mehr allzuweit bis in die Pubertät sein.

    Comment by PeterPan — 16.12, 2016 @ 19:36

  22. @kinki: Nein, es weist keinerlei Parallelen zu „kauft nicht bei Juden“ auf. Das eine ist ein Boykott, inszeniert und organisiert von einem verbrecherischen Staat, während das andere eine Aktion eines Einzelnen darstellt, der keinerlei Druck ausübt. Es ist einfach nicht alles was stark hinkt ein Vergleich.

    Comment by Stadler — 16.12, 2016 @ 21:27

  23. @Martinf
    Sie schreiben:
    “ Allerdings umfasst das Recht auf Meinungsäußerung nicht die Pflicht der Mitmenschen, deren Meinungsäußerungen finanziell zu ermöglichen. Oder wären Sie etwa bereit mir Ihr Geld zu geben, damit ich täglich eine Zeitung nur mit den mir gefälligen Inhalten herausbringen kann?!“

    Warum zahl ich dann GEZ?

    Für mich sind die öffentlich-rechtlichen voll von fake news und Propaganda.

    Comment by Max Mustermann — 16.12, 2016 @ 21:52

  24. Der Blogartikel erinnert mich an die Begründung des Generalbundesanwalts „nur die Vorbereitung an einem Angriffskrieg und nicht der Angriffskrieg selbst ist strafbar“. Oder an den BND „Grundrechte gelten nicht im Weltraum“. So drehen bis es passt. Wir sind ja die Guten und dürfen das. Als Jurist sowieso.

    Selbstverständlich ist es ein Boykottaufruf. Und ein besonders perfider dazu. Die Frage ist eher, ob ein Mitarbeiter einer PR-Agentur, die unter anderem für Elite-Organisationen wie die NATO arbeitet, so eine Aktion privat startet.

    Es gibt seit einigen Wochen eine großangelegte Strategie mit dem Ziel, berechtigte Gegenöffentlichkeit zu bekämpfen. Die Eliten verlieren die Meinungshoheit. Und um dem einfachen Internetnutzer zunehmende Zensur, Kontrolle und Diffamierung schmackhaft zu machen, erfindet man #KeinGeldFürRechts und #FakeNews.

    Comment by maxi — 17.12, 2016 @ 09:44

  25. Sehr guter Beitrag, maxi. Ist ja ein Hammer, dass scholz & friends für die NATO arbeitet. Hoffentlich keine #FakeNews. ;-)

    Comment by fernetpunker — 17.12, 2016 @ 11:31

  26. Die #fakenews Welle ist – soweit sie von Mandatsträgern propagiert wird- wirklich an Dümmlichkeit kaum noch zu überbieten, soweit man sich Gewahr ist, dass auch Nato Mitgliedsstaaten militärische Propaganda- und Desinformationseinheiten unterhalten.

    http://www.voltairenet.org/article194344.html

    Comment by Max Mustermann — 17.12, 2016 @ 11:57

  27. Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen Boykott und Embargo, was das Methodische des Umgangs mit Gegnern betrifft?

    Was ist mit dem Kaputtklagen von Meinungsgegnern über die Suche nach Peanuts und der Nutzung des Konstructs „Eindruck“ und „Verdacht“? Androhung von staatlichen Orndnungsmitteln hat ja auch zum Ziel, jemanden Bankrott (zahlungsunfähig) zu machen.

    Das alles gehört doch zu den s.g. westlichen Werten im Rechtsstaat westlicher Prägung.

    Wozu die ganze Heuchelei?

    Comment by Rolf Schälike — 17.12, 2016 @ 19:06

  28. @maxi: Vergeblich habe ich nach einem Argument gesucht. Mir fällt aber auch, dass diejenigen, die für sich immer die weitestmögliche Meinungsfreiheit reklamieren, bei jeglichem Gegenwind die ersten sind, die Zensur oder Boykott rufen. Schon mal drüber nachgedacht?

    Comment by Stadler — 17.12, 2016 @ 21:30

  29. Stadler:

    Zitat:
    Nein, es weist keinerlei Parallelen zu „kauft nicht bei Juden“ auf. Das eine ist ein Boykott, inszeniert und organisiert von einem verbrecherischen Staat, während das andere eine Aktion eines Einzelnen darstellt, der keinerlei Druck ausübt. Es ist einfach nicht alles was stark hinkt ein Vergleich.
    Zitat Ende

    Es geht nicht darum ob jemand Nazimethoden anwendet und dabei Macht hat oder nicht.

    Es geht um die Nazimethoden, die er zweifelsfrei anwendet.

    Und er übt durchaus Druck aus:
    1) er diffamiert andere Blogger (egal ob Rechts oder nicht)
    2) jede Firma, die Werbung auf den Seiten anzeigt läuft Gefahr, als „Naziunterstützer“ mit einem Shitstorm überzogen zu werden, der für Unternehmen existenzgefährdent ist.

    Wer das leugnet ist bestenfalls naiv.
    Schlimmstenfalls ist jeder Leugner dieser Tatsachen ein Beführworter dieser (Nazi)Methoden.

    Stadler: es ist ihre Wahl. Aber Pranger wurden aus gutem Grund abgeschafft.

    Comment by maSu — 17.12, 2016 @ 22:10

  30. Liebe Leute. Das hier ist ein Jura-Blog. Argumentiert doch bitte juristisch. Euer Leid über die böse, böse Welt und ihre Nazimethoden, durch die Ihr Eure verkorkste Meinung mal nicht unwidersprochen verkünden könnt, könnt Ihr Euch doch auch in Euren einschlägigen Foren klagen.

    Danke.

    Comment by Georg Kleine — 17.12, 2016 @ 22:26

  31. @Stadler
    „Mir fällt aber auch, dass diejenigen, die für sich immer die weitestmögliche Meinungsfreiheit reklamieren, bei jeglichem Gegenwind die ersten sind, die Zensur oder Boykott rufen. Schon mal drüber nachgedacht?“

    Hä? Wie jetzt?

    Die Verleumdeten wehren sich un dnun soll das ein „Boykott“ und „Zensur“ Aufruf sein(???) und mit dem ersten Fehltritt vergleichbar sein?

    Also da geht ganz offensichtlich jemandem die Argumente aus, wenn man so krude die Realität verklären muss. Das ist doch hilflos.

    Comment by Anonymous — 17.12, 2016 @ 22:31

  32. @Georg Kleine Was ist, wenn das Juristische zur Diktatutr führt? Auch Hitler ist rechtsstaatlich an die Macht gekommen, welche er dann ausgiebig und verbrecherisch missbraucht hat.

    Darf man nicht in Vorfeld in einem juristischen Blog auf diese Gefahren hinweisen.

    Das mit dem Gericht und der Hohen See ist allen bekannt. Insofern lässt doch das Juristische alles zu. Darf man dann nicht im juristischen Blog darüber diskutieren, was der Vielfalt der „Hohen See“ juristisch entspricht (§§§ plus Rechtspsrechung).

    Comment by Rolf Schälike — 17.12, 2016 @ 22:36

  33. @Georg Kleine – „Argumentiert juristisch“ – auch das Recht fußt im „richtigen Leben“. Die Kommentare berechtigt, weil geäußert von „Rechtsunterworfenen“. Das ist in Ordnung.

    (Deine Ansicht ist trotz Widerspruch nicht ehrlos.)

    Comment by Wolf-Dieter Busch — 18.12, 2016 @ 00:16

  34. Eine wie ich finde interessante Frage wäre noch, ob man nicht unter dem Gesichtspunkt der Pressefreiheit hier zu einer ambivalenteren Stellungnahme kommen müsste.

    Beginnend mit der Blinkfüer-Entscheidung stellt die Rspr bei „Boykott“-Betroffenen aus dem Pressebereich ja auch auf Art. 5 I 2 GG ab.

    Zitat BVerfGE 25, 256ff.

    Das Ziel der Pressefreiheit, die Bildung einer freien öffentlichen Meinung zu erleichtern und zu gewährleisten, erfordert deshalb den Schutz der Presse gegenüber Versuchen, den Wettbewerb der Meinungen durch wirtschaftliche Druckmittel auszuschalten.

    Ihr oben zitierter Argumentationsstrang aus Köhler/Bornkamm bezieht sich ja gerade nicht auf Unternehmen, die den besonderen Schutz des Art. 5 I 2 GG genießen.

    Natürlich muss man sich auch hier wieder fragen, ob Hensel wirtschaftlichen Druck ausgeübt hat. Es greift bei dieser Frage mE jedenfalls entschieden zu kurz, einfach darauf abzustellen, er selbst habe doch nur Anregungen gegeben und keine eigenständige wirtschaftliche Macht. Zum einen trat er als leitender Mitarbeiter von S&F auf und nutzte auch gerade seine beruflichen Kontakte zur Multiplikation seines Ansinnens. Zum anderen sind solche Art twitter-öffentlicher Pranger-Anregungen doch gerade dafür da, über eine schnell erregbare Onlinegemeinde betroffenen Unternehmen ein PR-Desaster in Aussicht zu stellen („Firma X will sich nicht von Werbung auf rechter Hetzseite distanzieren“). Dass Unternehmen solchen Anregungen deshalb meist ungeprüft nachgeben, und dann erst einmal die weitere Entwicklung abwarten, ist heute doch allgemeine Lebenserfahrung.

    Ich würde im Ergebnis nicht unbedingt dazu kommen, die Einlassungen Hensels als Rechtswidrig anzusehen. Auf gesellschaftlicher Ebene sollte man die Sache aber ganz sicher nicht auf die leichte Schulter nehmen, nur weil es die richtigen trifft. Ich hege keinerlei Sympathie für achgut und Antisemitismusfinder Broder im speziellen. Wer aber seine beruflichen Kontakte nutzt, um unliebsamen Meinungen „den Geldhahn zuzudrehen“ (so Hensel auf seinem eigenen Blog), steht ganz sicher nicht auf der Seite unerschütterlicher Verteidiger der Demokratie.

    Comment by Illen — 18.12, 2016 @ 15:16

  35. Georg Kleine:
    Wenn sich linke Gestalten so gerne als Moralaposteln aufspielen, zeitgleich aber die gleichen oder gar schlimmere Methoden anwenden, als ihre „Gegner“, dann muss man das Kind beim Namen nennen.

    Man kann natürlich berechtigte Kritik wegreden weil „nicht juristisch“, aber dann hätte ein Herr Stadler das „Kauft nicht bei X“ nicht im letzten Absatz begrüßen dürfen.
    Es ist kein rein sachlich juristischer Beitrag, sondern eine Wertung.

    „Kauft nicht bei X“ ist immer problematisch und immer eine Nazimethode. Egal welche Religion, Gruppe, Gemeinschaft, … man für X einsetzt.

    Und wer Webseiten aufgrund der vermuteten Gesinnung der Betreiber um Werbeeinnahmen (das ist die Wirkung des Prangers) bringen will, der setzt das “ Kauft nicht bei X“ Wort-wörtlich um.

    Comment by maSu — 19.12, 2016 @ 01:20

  36. @RA Fuschi – es geht nicht um „Unterstützung wirrer Meinung“. Sondern es geht darum, dass diese mit ökonomischen, also nicht-argumentativen, Mitteln aus der Öffentlichkeit entfernt werden.

    Jedoch haben wirre Meinungen mit – beispielsweise – Seebeben eins gemeinsam: wir können nichts dagegen unternehmen – außer aufpassen!

    Und genau das Aufpassen wird erschwert, wenn ich infolge ökonomischen Boykotts nicht mehr erfahre, was Broder & Co denken und treiben.

    Bitte dringend darum, zu Ende zu denken!

    Comment by Wolf-Dieter Busch — 19.12, 2016 @ 13:18

  37. Eine Welt ohne Henryk M Broder wäre 250KG leichter. Der Artikel hier lockt auch vorrangig Postfaktisten (Renate Wagner übt mit ihren Rückschlüssen noch den Aufrechten Gang) und ist ein Anschlag auf jeden Webbrowser.

    Auch schizophren wirkt die selbst erteilte Absolution, das man ja die Aktion eigentlich total verweigere, aber hier will der Autor weiteren teilweise wütenden Reaktionen Raum geben? Denn inhaltlich ist hier nichts zu holen.

    Comment by Jan Schmidt — 19.12, 2016 @ 17:54

  38. Nur verstehe ich die juristische Argumentation nicht wirklich. Die an den Pranger gestellten haben doch, soweit ich es sehe, nicht juristisch sondern publizistisch reagiert. Welche Relevanz hat den die hier verhandelte Frage?

    Offensichtlich handelt es sich um die Auseinandersetzung von Menschen, die die Denunziation an Stelle der Argumentation für richtig halten. Broder und die Seinen stehen Hensel da in nichts nach. Prominentestes Beispiel ist sicher sein -letztendlich gescheiterter- Versuch der Vernichtung von Ken Jebsen. Es sind Krokodilstränen, die Broder weint.
    Hensel und Broder nehmen sich nichts und hier trat der erfreuliche Fall ein, dass beide offensichtlich Schaden erlitten. Ein Ausgang, wie man ihn so erfreulich selten hat.

    Comment by Dirk Gehlhardt — 21.12, 2016 @ 09:37

  39. Es ist so peinlich und entlarvend, was sich Broder, Tichy und Konsorten als Reaktionen auf die Aktion leisten.

    Dabei ist es doch ganz einfach:
    Rechte Blogs sprechen maximal 1/5 der dt. Bevölkerung an.
    Wieso soltle ein Werbetreibender auf einer Plattform werben, auf der 4/5 Zielgruppe systematisch ausgeklammert werden?
    Das ist Geldverbrennung und die Konsequenz ist Marktbereinigung.

    Stattdessen wird von Denunziation und „in den Ruin treiben“ geschwafelt.

    Comment by Anderer Max — 21.12, 2016 @ 13:08

  40. Der Nazi Broder ist übrigens Jude. Seine Mutter war in Auschwitz. Ich könnte dem Blogeigentümer jetzt locker Antisemitismus unterstellen. Dieser Vorwurf ist sehr beliebt! Seit ‚Kauft nicht bei Juden‘ sind doch so einige mental offensichtlich noch nicht viel weitergekommen. Manches Bewusstsein ist durch keinerlei Erfahrungen zu erschüttern.

    Ich finde es bemerkenswert das ein Rechtsanwalt seinen wohlwollenden Leserinnen erklärt, es sei nicht ungesetzlich sich ein Pappschild=Webseite zu schnappen und darauf „Kauft nicht bei ABC“ zu kritzeln. Selbst wenn es stimmt und es stimmt – ich hätte meine Fresse gehalten!

    Wer sich mit der linken Szene beschäftigt der findet unzählige Pranger, nicht nur jene der ANTIFA. Der Jargon des Herrn Hensel ist ANTIFA Jargon. Bisher gab es keine einzige Verurteilung! Demnach wäre jeder SA Mann frei zu sprechen. Schließlich stand der doch damals nur mit einem Pappschild in der Gegend rum.

    Anders ist es mit der blacklist die Hensel veröffentlichte. Es war eine Linkliste mit URLs – nicht weiter, keine Beweise, kein warum, wieso. Das ist kein Pappschild!

    Genauso hat Hensel Dritte konkret als Nazis bezeichnet. Wieder ohne Beweise vorzutragen. Das ist ebenfalls kein Pappschild!

    Und überhaupt, um welche Summe entgangener Webeeinnahmen geht es? Sind es 10.000 €/monatlich oder doch eher 100?

    Comment by Weber, Martin — 21.12, 2016 @ 14:10

  41. Ihr Kollege Prof. Höcker sieht das alles wohl etwas anders, Herr Stadler:

    http://www.hoecker.eu/news/bannerschaltung-auf-achgut-com

    Comment by fernetpunker — 22.12, 2016 @ 16:35

  42. RA Prof. Höcker schreibt: „Denunzieren lohnt sich nicht. Für niemanden.“

    Was Hansel machte war öffentlich, keine Denunzierung.

    Prof. Ralf Höcker übersieht geflissenhaft, dass Schubladenverfügungen und einstweilige Verfügungen ohne Verhandlung – was zu seinem Geschäftsmodell gehört- viel gemeiner sind als heimliche Denunzierungen.

    Offenbar ist RA Prof. Ralf Höcker Interessen geleitet, weniger juristisch gebildet.

    Comment by Rolf Schälike — 22.12, 2016 @ 16:53

  43. Es gibt kein Recht darauf, mit menschenverachtenden Meinungen Geld zu verdienen.

    Comment by Peter Hense — 29.12, 2016 @ 11:27

  44. Ob Links, Rechts oder sonst was. Die Aktion von Gerald Hensel sollte man auf keinen Fall gutheißen.
    Ich bin doch sehr enttäuscht von Ihnen, Herr Stadler.

    Comment by Grundgesetz — 31.12, 2016 @ 21:04

  45. Zur Kenntnisnahme:
    http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/boykottaufrufe-ein-spiel-mit-dem-feuer

    Comment by fernetpunker — 8.01, 2017 @ 23:36

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