Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.6.10

BGH stärkt erneut die Pressefreiheit

Der Bundesgerichtshof hat erneut die Pressefreiheit gestärkt (Urteil vom 13. April 2010 – VI ZR 125/08) und ein Unterlassungsurteil des Kammergerichts aufgehoben.

Auch wenn es wieder einmal um die Boulevardberichterstattung über die Monegassen geht, betont der BGH einen sehr wichtigen Grundsatz, nämlich, dass es Sache der Presse ist zu beurteilen, was man für berichtenswert erachtet und was nicht. Und dieser Grundsatz ist für jede Art von Berichterstattung von essentieller Bedeutung, denn er entzieht den Gerichten die Möglichkeit, bestimmte Themen als publizistisch nicht relevant oder für die Öffentlichkeit nicht interessant zu qualifizieren.

Der 6. Senat des BGH setzt damit seine meinungs- und pressefreundliche Rechtsprechung fort.

posted by Stadler at 11:00  

4 Comments

  1. Finden sie das echt so gut? Der Tenor des Kammergerichts richtete sich doch deutlich gegen die immer wieder vorgenommene Überbewertung des Begriffs „Ereignis der Zeitgeschichte“. Und ich meine „Gerade prominente Personen können der Allgemeinheit Möglichkeiten der Orientierung bei eigenen Lebensentwürfen bieten sowie Leitbild- oder Kon-trastfunktionen erfüllen. Auch die Normalität ihres Alltagslebens kann der Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse dienen“ – Also bitte, das ist lächerlich.

    Im Ergebnis ist das Urteil wohl richtig, auch der Fakt, dass Medien grundsätzlich selbst entscheiden dürfen. Die Begründung macht mir aber wirklich Bauchschmerzen. Hier wurde nicht nur die Pressefreiheit gestärkt, sondern das APR von Prominenten effektiv geschwächt.

    Comment by Xaerdys — 2.06, 2010 @ 11:24

  2. Es wurde Zeit diese wahnwitzigen Urteile a la Buske endlich wieder eine Grenze aufzuzeigen.

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die nirgends verankerte Erfindung einiger Gerichte eines Unternehmenspersönlichkeitsrechts schwächen in unangemessener Weise seit Jahren die Meinungs- und Pressefreiheit.

    Wir reden hier nicht von einigen unangemessenen Überschreitungen durch ein paar Journalisten. Mittlerweile trauen sich viele Kollegen schon nicht mehr frei zu berichten, da ja immer die merkwürdigen Urteile von Hamburg und Berlin zu unabwägbaren Risiken führen.

    Hier bestätigt der BGH, dass bei Veranstaltungen von zeitgeschichtlicher Bedeutung über die teilnehmenden Personen in Wort und Bild berichtet werden darf. Prominente, die die konkludente Einwilligung nicht geben wollen, können ja der Veranstaltung fern bleiben.

    Es ist auch zu begrüssen, dass erst einmal die Presse selbst beurteilen soll, was zeitgeschichtliche Ereignisse sind.

    Comment by Niedermeyer — 2.06, 2010 @ 22:20

  3. Ich habe jetzt den Volltext gelesen. Leider bestätigt sich meine Meinung, die ich nach der Verkündung im Lawgical geäussert hatte. Ich stelle mir nur die Frage, warum die Mitarbeiter beim BGH nicht ‚mal über den Tellerrand schauen können. Sie hätten sich das Prodigy – Urteil und die Folgen anschauen müssen. Die mangelnde Quellensichtung unter Ausserachtlassung der Quellen des Internet zu einer Internet – Entscheidung sollte ein Thema über die aktuelle Sach-Entscheidung hinaus sein. Da stimmt die Methode nicht mehr. Disclaimer: Die Saarbrücker Rechtsinformatik fordert das seit Jahren.

    Comment by Rigo Wenning — 3.06, 2010 @ 10:49

  4. Lieber Rigo,
    ich vermute, dass Du etwas zu „marions-kochbuch“ anmerken wolltest. Du kommentierst unter dem falschen Posting. ;-)

    Comment by Stadler — 3.06, 2010 @ 12:31

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.