„hey“ ist nicht als Marke eintragbar
Der BGH hat mit Beschlüssen vom 14.01.2010 (Az.: I ZB 31/09 und I ZB 32/09) eine Entscheidung des Bundespatentgerichts bestätigt und die Eintragung des Zeichens „hey!“ als Wortmarke und als Wort-/Bildmarke für unterschiedliche Waren- und Dienstleistungen (u.a. Bildträger, Tonträger, Videospiele, Software, Bekleidung, Spielzeug, Erstellen von Web-Seiten, Gestaltung und Unterhalt von Web-Seiten für Dritte) abgelehnt. Begründet wurde das damit, dass der Ausdruck „hey“ als gebräuchliches Wort der Umgangssprache nie als Unterscheidungsmittel angesehen werde.
Damit bleibt dem Netz auch eine Abmahnwelle erspart.
Anscheinden besteht unsere Geschellschaft nur noch aus – tja wie soll man es formulieren – „Geschäftsleuten“ die jede mögliche Gesetzeslücke ausnützen wollen.
„Miteinander“ -> weniger
„Gegeneinander“ -> DAS ist die Zukunft
Was letztendlich zu mehr Gesetzen, langwierigen Texten usw. führen wird, da ja alles bis in Kleinste geregelt werden muss.
Insofern ist vielleicht nicht einmal die Verwaltung für immer mehr Ordnungswut verantwortlich. Jeder Gartenzwerg im Garten bekommt sein gesetzlich vorgeschriebenen Platz….
Comment by Christian — 14.05, 2010 @ 10:50
Ergänzung:
Und dann noch bis zum BGH. Tja, dafür ist offenbar Kohle da.
Comment by Christian — 14.05, 2010 @ 13:53
Wie jetzt… es gibt Sachen, die man NICHT als Marke eintragen kann (/ironie) ;)…?
Comment by Aurisa — 14.05, 2010 @ 16:27
Ein gutes Urteil – ich liebe es!
#k.
Comment by Kand.in.Sky — 14.05, 2010 @ 22:01
Ich möchte nur zu gerne wissen, wer die Eintragung versucht hat, nicht das ich zufällig mal bei so einem Abmahner Geld ausgebe…
Comment by Jens — 16.05, 2010 @ 19:34
Ich würde mal auf die tippen: http://www.pressekatalog.de/hey!-ebinr_2013891.html
Zumindest passt das Logo.
Sieht auch so aus als wäre das dann keine „Abmahnschrecke“ gewesen… obwohl ich an deren Stelle wohl kaum bis zum BG gegangen wäre. Oder kennt jemand die Zeitschrift? ^^
Comment by twinni — 19.05, 2010 @ 15:04