Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.9.12

Die Diskussion um ein Verbot des sog. „Mohammed-Films“

Die politische Diskussion über ein Verbot des sog. „Mohammed-Films“ treibt seltsame Blüten. Während die Union die Aufführung des Films in Deutschland – wobei unklar ist, ob es überhaupt eine Langversion gibt – verbieten möchte, sehen SPD und Grüne dafür keine rechtliche Handhabe.

Bemerkenswert hierzu ist beispielsweise die Aussage des CDU-Innenpolitikers Bosbach gegenüber dem Bayerischen Rundfunk:

Wir haben es hier nicht mit einer Rechtslücke zu tun, denn sowohl die Meinungsfreiheit als auch die Kunstfreiheit gelten nicht schrankenlos.

Dass diese Aussage nicht so ganz richtig ist, zeigt bereits ein einfacher Blick ins Grundgesetz. Die Meinungsfreiheit unterliegt den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG, während die in Art. 5 Abs. 3 GG verankerte Kunstfreiheit ein vorbehaltloses Grundrecht darstellt. Einschränkungen ergeben sich hier nur aus der Verfassung selbst.

Ob also ein Verbot einer Filmvorführung in Betracht kommt, ist höchst zweifelhaft, denn dies würde im konkreten Fall sowohl einen Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit wie auch das der Kunstfreiheit darstellen. Und die Hürden für die Rechtfertigung eines derartigen Eingriffs sind hoch. Marc Liesching vertritt im Beck-Blog die Ansicht, dass ein polizeirechtliches Einschreiten aufgrund allgemeiner polizeirechtlicher Gefahrenabwehr-Bestimmungen im konkreten Einzelfall bei angekündigten öffentlichen Filmvorführungen nicht ganz ausgeschlossen ist. Die Frage ist aber dann, welche Anhaltspunkte für eine Gefahrenlage im konkreten Einzelfall gegeben sind.

Im Beck-Blog diskutiert Henning Ernst Müller einen Verstoß gegen § 166 StGB, dessen Bejahung ich nach Ansicht des Films bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung für nur schwer vertretbar halte. Der Film skizziert den Islam als eine gewalttätige und blutrünstige Religion und die Hauptfigur, die wohl den Propheten darstellen soll, zusätzlich als lüstern. Der Trailer enthält außerdem auch Elemente schlechten Klamauks. Insgesamt wirkt der Film auf mich, gemessen an der öffentlichen Empörung, eher harmlos und billig. Dass man mit einem derart plumpen Machwerk so provozieren kann, ist nur dadurch zu erklären, dass die Aufregung geschürt und gesteuert ist. Und gerade diesen Umstand kann man bei der rechtlichen Bewertung nicht außer Acht lassen.

posted by Stadler at 21:28  

24 Comments

  1. Ohne Frage ein spannendes Thema. Mein juristisches Laiengefühl sagte mir auch, dass man den Film bei allem guten Geschmack nicht wirklich verbieten kann. Aber eine Frage bleibt bei mir nach deinem Post: Was heißt „bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung“? Mir scheint es unklar, das jetzt auf das GG mit Meinungs- und Kunstfreiheit zurückzubeziehen, das scheint mir gar nicht so schnell klar. Könntest du dazu noch 1-2 Sätze verlieren?

    Comment by Addliss — 17.09, 2012 @ 21:37

  2. Lieber Herr Stadler, Sie schreiben: „Der Film skizziert den Islam als eine gewalttätige und blutrünstige Religion und die Hauptfigur, die wohl den Propheten darstellen soll, zusätzlich als lüstern.“
    Das spricht nun eher für eine Religionsbeschimpfung.
    „Der Trailer enthält außerdem auch Elemente schlechten Klamauks.“
    Ändert das etwas an der Beschimpfung, wenn zusätzlich Klamauk drin ist?
    „Insgesamt wirkt der Film auf mich, gemessen an der öffentlichen Empörung, eher harmlos und billig.“
    Ich glaube, Sie legen Ihren Maßstab an der falschen Stelle an: Es kommt nicht darauf an, ob der Film gemessen an der Aufregung eher harmlos ist (billig tut nun garnichts zur Sache), sondern, ob der Film „geeignet ist“, eine öffentliche Friedensstörung zu bewirken. Zunächst spricht die internationale Reaktion eher für eine solche Eignung, ncht, wie Sie argumentieren, dagegen. Natürlich ist zu berücksichtigen, ob die Friedensstörung nicht sozusagen anlasslos auch ohne den Film entstehen würde. Aber es ist dann auch zu berücksichtgen, was diejenigen, die ihn nun zeigen wollen, damit beabsichtigen: Krawall und Aufmerksamkeit durch öffentliche Friedensstörung. Ich bin selbst nicht sicher, ob hier Strafbarkeit vorliegt, kenne den Film zu wenig. Wahrscheinlich ist es auch ohnehin politisch wenig sinnvoll, den Film zu verbieten. Aber Ihre Argumente überzeugen mich nicht.
    Beste Grüße
    Henning Ernst Müller

    Comment by Henning Ernst Müller — 17.09, 2012 @ 21:43

  3. Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

    wir können die rechtliche Prüfung bei Art. 5 GG ansetzen, oder bei § 166 StGB, das Ergebnis sollte aber am Ende dasselbe sein. Sie haben ganz zutreffend erkannt, dass ich mich mit der rechtlichen Bewertung schwer tue, aber denselben Eindruck hatte ich bei Ihnen auch, als ich Ihren Kommentar im Beck-Blog zu § 166 StGB gelesen habe. Es ist eine Strafvorschrift zu der es kaum Rechtsprechung gibt und die aus verfassungsrechtlichen Gründen in der Kritik steht. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich eine äußerst restriktive Auslegung. Eine Restriktion die im konkreten Fall durch den Einfluss der Kunstfreiheit noch verstärkt wird. Denn die Kunstfreiheit ist vorbehaltlos gewährleistet, unterliegt also nicht den Schranken der allgemeinen Gesetze und kann damit auch nicht ohne weiteres und unmittelbar durch das StGB eingeschränkt werden. Wir müssen also hier wieder einmal mit kollidierenden Grundrechten arbeiten. Mit einer bloßen Subsumtion des § 166 ist es hier also nicht getan.

    Sie sollten sich den Film außerdem anschauen, denn der direkte Eindruck ist wichtig für die Bewertung. Dass ich den Film für billig halte, mag auf die jur. Wertung keinen unmittelbaren Einfluss haben. Für mich ging es an dieser Stelle auch mehr um die Aussage, dass wir uns hier nicht beliebig von einer geschürten Empörung treiben lassen sollten.

    Haben Sie denn eine abschließende (strafrechtliche) Bewertung? Ich bin gespannt.

    Comment by Stadler — 17.09, 2012 @ 22:26

  4. „..Der Film skizziert den Islam als eine gewalttätige und blutrünstige Religion und die Hauptfigur…“

    Die „islamische Welt“ bestätigt doch genau das mit Ihrem jetzigen handeln.
    Ich verstehe nicht warum die sich so leicht provozieren lassen.

    Comment by Troll — 17.09, 2012 @ 22:37

  5. Na also, dann haben wir doch den Beleg, dass Putin ein luenreiner Demokrat ist. Mit unserem §166 StGB sind ja die Russen gezwungen, Pussy Riot einzulochen im Gulag. Der Demokratie wegen und dem öffentlichen Frieden zuliebe. Auch „das Leben des Brians“ wäre heute nach unserem Rechtsruck nicht mehr produzierbar. Und so lässt sich der Rechtsruckstaat von religiösen Extremisten vorführen, als hätte es die Säkularisierung nie gegeben. Jetzt verstehe ich, warum Bush damals der „Kreuzzug“ raus rutschte. Lupenreine Demokraten.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 17.09, 2012 @ 22:47

  6. Geht es anderen auch so, dass sie langsam kein Verständnis mehr für die Auswüchse der Religionen und die Reaktionen drauf haben? Körperverletzung (Beschneidung) soll legalisiert werden, weil Menschen jüdischen Glaubens es so wollen. Filme sollen zensiert werden, weil der dumme Teil der arabischen Welt es so will.
    Ja mei, gelten die Errungenschaften der Aufklärung in diesem Land gar nichts mehr, wenn Kindesmisshandler und Idioten auf den Plan treten?

    Comment by JB — 18.09, 2012 @ 01:36

  7. Falls es zu Verboten kommt, können das bislang friedliche Gläubige ja nur als Einladung verstehen, ihre Haltung zu überdenken. Je größer die Krawallbereitschaft, desto mehr staatlicher Schutz?

    Comment by twex — 18.09, 2012 @ 10:25

  8. Am Straftatbestand ist sicher auch unter dem Gesichtspunkt des Art. 5 GG nichts auszusetzen, gaehn, denke aber, dass die Eignung zur Stoerung des oeffenmtlichen Friedens nur auf den deutschen oeffentlichen Frieden bezogen werden kann. Voelkerfreundschaft ist auch unter anderen Gesichtspunkten noch nie ein Rechtfertigungsgrund gewesen.

    Comment by Heikor — 18.09, 2012 @ 13:37

  9. Das Internet ist, weltweit gesehen, durch aus ein rechtsfreier Raum, da die örtlichen Gesetze zu unterschiedlich sind.

    Das ist die Herausforderung für ein internationales Recht.
    In dem §1 z.b. ist:
    Rechtsbrüche in einem anderen Land, in dem die Tat kein Rechtsbruch darstellt, werden nicht geahndet.

    Die Freiheit des Internets passt nicht zur Ungleichheit der Länderrechtsprechung.

    Comment by Troll — 18.09, 2012 @ 15:26

  10. @JB
    Nein, mir geht es nicht so. ich teile nicht die deutschnationale antijüdische hetzt, dass Beschneidung ein jüdisches Problem sein soll. In USa sind über die Hälfte der Männer beschnitten. Über 75 Mio Männer. Der Kinderärzteverband dort hat nach wissenschaftlichen Studien eine Beschneidung empfohlen, da die Vorteile empirisch gemessen überwiegen. In Deutschland dagegen springen die Kinderärzte ohne wissenschaftliche Erkenntnisse auf den antisemitischen Zug auf. Wie seit 1000 Jahren im Reich. Beschneidung ist kein religiöses Thema (siehe USA). Nur deutschnationale Hassprediger wollen es zu einem religiösen Thema machen. Die Hassprediger geben keinerlei Antwort darauf, warum in USA die Hälfte der Männer beschnitten sind, während die deutsche Rasse eine Sonderbehandlung bekommen soll.

    Die Errungenschaften der Aufklärung sprechen für eine Beschneidung nach empirischen Erkenntnissen christlicher US-Amerikaner (98% der Bevölkerung). Den Antisemitismus mit Aufklärung begründen zu wollen, ist eine Verhöhnung der Aufklärung.

    Die spannende Frage zum §166 StGB ist allerdings, ob wir uns weiter von Juristen religionisieren lassen wollen und uns zu einer Geisteshaltung beugen sollen, dass wir Filmemacher in D so behandeln sollen, wie Putin und seine Schergen es mit Pussy Riot gemacht hat. Da wurde auch die Religion mit dem Recht missbraucht, dass Widerstand als Blasphemie gedeutet wurde, den der Staat mit Gulag brechen will.

    Dass Müller für uns Pussy Riot Zustände haben will, halte ich für ekelhaft.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 18.09, 2012 @ 15:29

  11. @WK
    Klar die USA sind ein Vorbild in allen Dingen, besonders in Gesundheitsfragen oder Fragen der Geschichte (Evolution).
    Es gibt auch Studien die besagen das Rauchen nicht Krebserregend ist oder Atomkraftwerke 1000% sicher sind.

    Comment by Troll — 18.09, 2012 @ 16:18

  12. @Troll
    Man kann einen gepflegten Antiamerikanismus elaborieren. Stoff dafür gibt es genug. Aber wenn 75 Mio Männer (die Hälfte der männlichen Bevölkerung) in den USA, davon 95% Christen beschnitten sind, und mir dann deutschnationale Kräfte des rechten Randes einreden wollen, Beschneidung sei ein jüdisches Problem, dann ist das nur irrationale Hasspredigt und keine Aufklärung.

    Man kann sich dem Thema aus religiösen, rechtlichen, medizinischen Gesichtspunkten nähern. Und es ist auch komplex. Aber man sollte nicht die Bevölkerung verarschen, dass es deutschnational ein Riesenproblem sei, was 300 Mio US-Amerikaner für normal, legal, ethisch vertretbar und medizinisch vorteilhaft halten. Ich bin sehr sensibel, was deutschnationale Sonderbehandlungen angeht.

    Wir haben heute das Internet und könne uns überall in der Welt informieren. Und die meisten Erwachsenen sprechen auch Englisch. Wenn man es aber unterlässt und deutschnationale Grütze absondert, muss man mit Echo rechnen.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 18.09, 2012 @ 16:26

  13. Als Demokratie, die wir ja nun scheinbar sind, sollten wir uns in keinem Fall irgendwelchen Religiösen Fanatikern und Spinnern beugen. Auch wenn der „Film“ absoluter Schrott ist, sollte es in Demokratie Wege geben diesem Film ohne ein Verbot zu begegnen.

    Comment by Stefan — 18.09, 2012 @ 18:21

  14. @10: das Beschneidungsthema ist zwar eindeutig OT. Dennoch: Dabei die Antisemitismuskeule zu ziehen ist zudem völlig daneben. Auch in Zukunft ist schließlich niemand gehindert sich beschneiden zu lassen, ob aus religiösen oder vagen medizinischen Gründen. Er kann und darf das, wenn er volljährig ist. Alles andere ist Gewalt bzw. vorsätzliche Körperverletzung. Der nächste Religionsstifter kommt sonst womöglich noch auf die Idee, das die „unreine“ linke Hand amputiert werden muss. Religion ist tolerierter Wahn; in den Anstalten sitzen Leute für deutlich weniger.

    Comment by M. Boettcher — 18.09, 2012 @ 21:44

  15. @14
    „Dabei die Antisemitismuskeule zu ziehen ist zudem völlig daneben.“

    Hast Du was an den Augen oder Deiner Konklusionsmaschine? Hier wurde nicht abstrakt über Religion gesporchen, sondern deutschnationale antisemitische Hetze verbreitet:
    „Körperverletzung (Beschneidung) soll legalisiert werden, weil Menschen jüdischen Glaubens es so wollen.“

    Es ist strittig, ob rechtsextreme Richter Recht haben, dass in Deutschland es Körperverletzung ist, wenn Juden beschneiden, was in USA ganz normal ist und über 70 Mio Christen gemacht haben.

    Wo soll ein Grund dafür liegen, dass deutschnational eine Handlung ganz anders gesehen wird als international üblich, wobei es gegen mal wieder gegen Juden geht. Explizit und öffentlich. So wie der Staat die Strafverfolgung der NSU schleifen lässt. Wer rumläuft und Religion als Wahn bezeichnet und bei Juden von Körperverletzung spricht, wo in USA Kinderärzte aus medizinischen Gründen die Beschneidung empfehlen ist ein übler Demagoge und Hassprediger, der darauf abzielt, den Rechtsfrieden zu stören und zu zerstören. Eine rationale Diskussion ist diese antisemitische Hetze lange nicht mehr. Und Merkel hat ganz recht, dass ausgerechnet das bei den Deutschen hochkommt (wo sich 75 Mio US-Christen beschneiden lassen, ist eine nationale Schande. Auch Atheisten können religiöse Hassprediger sein.

    Wie extremistich die Freisler_Jünger sein könnten, sieht man an der Forderung wie im stalinistischen Russland gegen Blasphemisten mit Gefängnisstrafe vorzugehen (§166 StGB). Pussy Riot auch bei den „aufgeklärten“ deutschen Antisemiten? Widerlich.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 19.09, 2012 @ 00:27

  16. Wir haben wieder Mal einen Fall, der deutlich macht, dass eine juristische Diskussion nur im engen Bereich des eigenen Juratopfes schmoren kann. Was tatsächlich im Leben passiert, ist mit Gesetzen, Richtersprüchen, juristischen Tricksereien und Gedankenspielen nicht zu packen. Das Leben geht weit hinaus über dem Topfrand der Jurawissenschaften.

    Die dogmatischen Marxisten haben es auch versucht, die Welt zu beherrschen. Den beschränkten Juristen wird es genau so wenig gelingen.

    Comment by Rolf Schälike — 20.09, 2012 @ 08:47

  17. „…wenn 75 Mio Männer (die Hälfte der männlichen Bevölkerung) in den USA, davon 95% Christen beschnitten sind…“

    Die Hälfte der Bevölkerung der USA glaubt ja auch an fliegende Untertassen und kleine grüne Männchen… ;-)

    Das Argument, weil viele Menschen oder gar die Mehrheit etwas macht, denkt oder glaubt, das darum auch richtig sein müsste ist nicht gerade stichhaltig – vorsichtig ausgedrückt.

    Comment by Musenrössle — 20.09, 2012 @ 21:00

  18. „Die Hälfte der Bevölkerung der USA glaubt ja auch an fliegende Untertassen und kleine grüne Männchen… ;-)

    Das Argument, weil viele Menschen oder gar die Mehrheit etwas macht, denkt oder glaubt, das darum auch richtig sein müsste ist nicht gerade stichhaltig – vorsichtig ausgedrückt.“

    Zweierlei: Die Gedanklen sind auch in den USA frei-. Interessant aber, dass Deutsche bewerten, an was andere glauben oder nicht.

    Die hohe Anzahl der in USA beschnittenen Christen in USA beweist beweist ganz klar, dass die Beschneidung nur in Deutschland in gewohnter antisemitischer Weise zu einem jüdischen Problem stilisiert wird. In anderen Staaten hat man diesen zwanghaften Antisemitismus nicht. Rechtsextremistische Juristen haben in Deutschland unter dem Logo Körperverletzung eine antisemitische Kampagne aufgemacht, für die Juristen in anderen Ländern überhaupt kein Verständnis haben. Die Logos ändern sich: im 14. Jahrhundert war es die Pest, im 19ten die arische Rasse, nun ist es die Körperverletzung. Bei Freislers Jüngern aber bleibt der Antisemitismus konstant. Wider alle globalen Entwicklungen. Wir haben es ja auch bei dem Neurassenkundler Sarrazin gesehen.

    Wenn sie seriös wären, würden die unbeschnittenen Rechtsdogmatiker erklären warum in Nationaldeutschland etwas entgegengesetzt sein muss wie es die Gesetze in den USA sehen. Was macht den Arier angeblich so anders als den US-Amerikaner? Was stört unsere Deutschnationalen an Thomas Jefforson „all men are created equal“? Was ist der Hintergrund für die deutschnationale Sonderbehandlung bei der Beschneidung? Deutschnationaler Übermut?

    Was sind das für Leute, die uns mit dem §166 StGB Verhältnisse wünschen wie in Russland mit Pussy Riot und man wie früher religiös eifernd über die Dörfer ziehen will? Gegen Nichtchristen geifernd auf allen Kanälen?

    Comment by Wolfgang Ksoll — 21.09, 2012 @ 09:32

  19. ist zwar hier nicht das Thema, aber da Herr Ksoll mal wieder Beschneidungspropaganda verbreitet, ein interessanter link zu den medizinischen „Vorteilen“ der Beschneidung – man beachte auch die interessanten Kommentare aus eigener Erfahrung:
    http://www.taz.de/!101655/

    Comment by misty — 21.09, 2012 @ 12:44

  20. Beschneidung hin oder her, Film hin oder her. Man sollte sich mit den Fakten auseinandersetzen. Dazu muß man wissen, daß die sechsjährige Aischa die dritte Ehefrau (Frau ist in diesem Zusammenhang besondern widerlich) des 52jährigen Mohammeds wurde. Historisch belegt. Wie nennt man so jemanden?

    Gruß

    Comment by Saskia — 22.09, 2012 @ 11:10

  21. Fakten, Fakten, Fakten. So sollte es sein. Ich zitiere den Mohammed-Biographen at-Tabari:

    „…Nach langem Zögern willigte die Mutter des Mädchens ein. Darauf wusch sie dem Kind das Gesicht, welches völlig ahnungslos im Sand spielte, ahnungslos war gegenüber dem Ereignis, das ihr eigenes Leben und die Geschichte des Islam entscheidend prägen sollte. Dann wurde Aischa ins Haus des Propheten gebracht. Er saß auf seinem großen Bett in Erwartung ihrer Ankunft. Er setzte das Mädchen auf seine Knie und vollzog die Ehe mit ihr…“ Zitat Ende.

    Aischa wurde seine dritte „Ehefrau“, bzw. das dritte Vergewaltigungsopfer, welches in seinem Harem landete. Weitere folgten.

    Sonst noch Fragen? Wenn Muslime brüllen, dann sollten sie sich vorher mit den Fakten befassen.

    Comment by Nerd — 22.09, 2012 @ 11:54

  22. Zusatz:

    Der Kinderschänder und Vergewaltiger Mohammed veröffentlichte nach der Vergewaltigung des Kindes folgende Anweisung an alle Männer:

    „Heiratet eine Jungfrau! Denn sie ist gebärfähig, hat eine süße Zunge und Lippen. Ihre Unreife verhindert Untreue. Sie ist mit euch in allem einverstanden, im sexuellen Leben hingebungsvoll und genügsam. Ihre sexuellen Organe sind unbenutzt und können sich euren anpassen, euch mehr Lust bringen.“ Zitat Ende.

    Kinderschänder, Vergewaltiger. Alles schwarz auf weiß aufgezeichnet. Warum also der Aufstand? Die Faktenlage ist klar! Weitere Zitate des Perversen erspare ich uns.

    Comment by Nerd — 22.09, 2012 @ 12:20

  23. Ps.

    Es soll auf der Welt auch noch Leute geben, die nicht an Götter, Geister und Dämonen glauben, nicht an Engel und Befruchtung ohne zu vögeln, nicht an alte Männer im Nachthemd, die Gott auf Erden darstellen, nicht mit dem Kinderficken der Priester einverstanden sind. Es soll Leute geben, die sich nicht deswegen den Schädel einschlagen. Es soll Atheisten geben, die mit solchem MÜLL nicht behelligt werden möchten. Wer sich mordet wegen seiner so genannten Religion, der sollte sich gegenseitig den Schädel einschlagen, natürlich in GOTTES NAMEN (ist klar), aber andere Leute in Ruhe lassen mit dieser Scheiße.

    Das gilt für Christen, Musels und Juden. Behaltet Eure Götter für Euch. Schlachtet Euch gegenseitig deswegen ab, dann ist vielleicht endlich Ruhe. Wenn sich Idioten gegenseitig den Schädel einschlagen im Namen Gottes, muß sich jedenfalls kein anderer die Hände schmutzig machen. Also schlagt Euch tot. Euer Gott möchte Euch jedenfalls nicht. Ihr seid zu blöde für Euren Himmel. Betet und schlachtet weiter. Aber bitte unter Euch! Je mehr von Euch unter der Erde landen, desto besser.

    Comment by Nerd — 22.09, 2012 @ 17:06

  24. EIN WAHRES WORT! MÖRDER FAHREN IN DIE HÖLLE!

    Comment by GOTT — 22.09, 2012 @ 17:28

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