Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.12.13

Beleidigung von Richtern im Zusammenhang mit der Affäre Mollath?

Am Rande der Affäre um den kürzlich aus der geschlossenen Psychiatrie entlassenen Gustl Mollath gibt es wieder einmal Interessantes zu berichten.

Ein Sympathisant Mollaths hat eine E-Mail an die Poststelle des Landgerichts Bayreuth mit folgendem Inhalt geschickt:

An alle, die im Fall Mollath Verantwortung tragen: Niederträchtige Bande! Ihr habt es nicht verdient noch einen Cent aus der Staatskasse zu erhalten. Stellt euch nur dumm. Die Gerechtigkeit wird euch ereilen.

Der Präsidenten des Landgerichts Bayreuth stellte daraufhin Strafantrag wegen Beleidigung für die Mitglieder derjenigen Strafvollstreckungskammer, die die Fortsetzung der Unterbringung Mollaths rechtswidrig angeordnet hatte, was zwischenzeitlich auch vom BVerfG festgestellt worden ist.

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth beantragt anschließend den Erlass eines Strafbefehls, der vom Amtsgericht Bayreuth auch erlassen wird. Dieser Strafbefehl beinhaltet eine Verurteilung zu immerhin 70 Tagessätzen á 50 EUR wegen Beleidigung der drei Richter der Strafvollstreckungskammer.

Der Betroffene hat gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt und sich in der Hauptverhandlung auch selbst verteidigt, was offensichtlich keine gute Idee war. Er wurde vom Amtsgericht Bayreuth entsprechend des Strafbefehls zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen verurteilt. Nur die Höhe der Tagessätze wurde gesenkt. Der Betroffene hat anschließend selbst Berufung eingelegt.

Nachdem ich als Anwalt viel Äußerungsrecht mache, stellt sich mir natürlich die Frage, ob die Bezeichnung von Richtern im Zusammenhang mit dem Fall Mollath als „niederträchtige Bande“ eine von Art. 5 GG gedeckte Meinungsäußerung darstellt. Man kann zwar grundsätzlich davon ausgehen, dass Adressaten der Äußerung auch die Mitglieder der Strafvollstreckungskammer waren, nachdem die E-Mail an das LG Bayreuth gerichtet war und die Strafvollstreckungskammer die Fortdauer der Unterbringung Mollaths angeordnet hatte. Aber stellt diese Äußerung tatsächlich eine Beleidigung dar?

Im Urteil heißt es zur Begründung der Beleidigung nur lapidar:

Mit dieser E-Mail beabsichtigte der Angeklagte, seine Missachtung gegenüber den Mitgliedern der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth zum Ausdruck zu bringen.

Eine tragfähige Begründung für eine Verurteilung wegen einer Beleidigung lässt dieser eine Satz allerdings nicht erkennen. Nach der Rechtsprechung des BVerfG sind äußerungsrechtliche Sachverhalte immer in ihrem gesamten Kontext zu betrachten und zu würdigen. Eine Würdigung der Äußerung in ihrem Gesamtzusammenhang nimmt das Amtsgericht nicht vor.

Werturteile, zu denen fraglos auch die hier relevante Äußerung zählt, sind außerdem sehr weitreichend von der Meinungsfreiheit geschützt. Nur dann, wenn die Diffamierung der Person im Vordergrund steht und die Auseinandersetzung in der Sache völlig in den Hintergrund tritt, sind die Grenzen überschritten. Wobei scharfe und polemische Kritik grundsätzlich hingenommen werden muss, zumal wenn es sich um eine Angelegenheit handelt, die wie der Fall Mollath von erheblichem öffentlichen Interesse war und ist.

Bei Beachtung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben ist schon nicht erkennbar, dass die Diffamierung bzw. Herabwürdigung der Person im Vordergrund steht. Bei der gebotenen meinungsfreundlichen Auslegung, kann vielmehr zwanglos davon ausgegangen werden, dass es sich um eine scharfe und polemische Kritik an den Sachentscheidungen der Strafvollstreckungskammer handelt. Inswoeit ist dann auch ein überspitze Kritik statthaft, zumal die Unterbringungsentscheidungen des LG Bayreuth vom BVerfG aufgehoben wurden und zwar mit sehr deutlichen Worten in der Beschlussbegründung. Die Verwendung des Begriffs „niederträchtig“ kann ohne weiteres auch dahingend verstanden worden werden, dass damit zum Ausdruck gebracht werden soll, die Strafvollstreckungskammer habe sich bei seinen Entscheidungen über rechtliche Vorgaben hinweggesetzt.

Das Amtsgericht Bayreuth hat mit dieser Verurteilung die Bedeutung und Tragweite des Grundrechts aus Art. 5 GG verkannt und zu erkennen gegeben, dass ihr die einschlägige Rechtsprechung des BVerfG zu diesem Grundrecht offenbar nicht bekannt ist.

Das Verfahren hat natürlich eine zweite, rechtspolitische Dimension. Nachdem sich das Landgericht Bayreuth in der Sache Mollath wahrlich nicht mit juristischem Ruhm bekleckert hat, wäre es es angebracht gewesen, in diesem Fall etwas leiser aufzutreten und auf einen Strafantrag zu verzichten.

Sollte der Betroffene seine Berufung fristgerecht eingelegt haben, dann heißt das Berufungsgericht allerdings auch in dieser Sache Bayreuth.

posted by Stadler at 17:48  

30 Comments

  1. Zitat:“Nachdem sich das Landgericht Bayreuth in der Sache Mollath wahrlich nicht mit juristischem Ruhm bekleckert hat, wäre es es angebracht gewesen, in diesem Fall etwas leiser aufzutreten und auf einen Strafantrag zu verzichten.“

    Warum?
    Ich hab noch keinen Anwalt erlebt, der einen Prozess mit Pauken und Trompeten verloren hatte, der deshalb auch nur eine Spur demütiger aufgetreten wäre. Ganz im Gegenteil.

    Dass „niederträchtige Bande“ eine Beleidigung ist, dürfte nicht ernsthaft angezweifelt werden.

    Comment by Gast — 4.12, 2013 @ 18:11

  2. An alle Verbrecher. Ihr seid doof, fies und gemein.

    Comment by Grummel — 4.12, 2013 @ 18:50

  3. Dazu ein griffiges Zitat, frisch kopiert und eingefügt:

    Bundesverfassungsgericht – Pressestelle –

    Pressemitteilung Nr. 71/2009 vom 26. Juni 2009

    Beschluss vom 12. Mai 2009 – 1 BvR 2272/04

    Äußerung „Durchgeknallter Staatsanwalt“ stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar.

    Was mir dazu einfällt: für so manchen Vorgang, den ich bezeugen kann, gibt es in der deutschen Sprache keine Bezeichnung mehr. Wer wird denn beleidigt durch den Terminus „niederträchtige Bande“….ja, wer ?

    Comment by Arne Rathjen, Rechtsanwalt — 4.12, 2013 @ 18:54

  4. Es gibt nichts dümmeres als sich vor Gericht selbst zu vertreten.

    Das ist aus keinem Aspekt heraus eine sinnvolle Handlung.

    Comment by yah bluez — 4.12, 2013 @ 18:59

  5. Ein Berufungsverfahren am Gericht, bei dem die vermeintlichen Opfer tätig sind – das klingt nach einer an sich gebotenen Serie von Befangenheitsanträgen, weil dort bei ehrlicher Betrachtung kein unvoreingenommener Richter zu finden sein dürfte. Wird jedenfalls ein spannender und heißer Ritt, den der Angeklagte jetzt hoffentlich mit professioneller Unterstützung antreten wird.

    Comment by Emanuel — 4.12, 2013 @ 19:06

  6. 1. Die Rechtslage zur Schmähkritik im strafrechtlichen Zusammenhang ist sehr schön dargestellt.
    2. Auch in Hamburg hält sich bei der Justiz – jetzt hätte ich beinahe geschrieben „keine Sau“ – also bei der Hamburger Justiz hält sich niemand daran.
    3. Vergleichbare Äußerungen werden vollständig kritiklos als Beleidigung verurteilt, da kann man stundenlang aus BVerfGE zitieren, das interessiert bei der Justiz… niemanden.
    4. Diese verfassungswidrige Sonderrechtsprechung gilt insbesondere, wenn Richter, Polizisten oder Staatsanwälte geschmäht wurden.
    5. Dazu fällt mir eine schöne Geschichte ein, die werde ich morgen mal bloggen. :-)

    Comment by Christoph Nebgen — 4.12, 2013 @ 19:21

  7. Klassischer Fall von Rechtsbeugung. Als in Bajuvarien lebend kann ich RA Stadler nicht verdenken, wenn er sich schon mit einer Schere im Kopf äussert. Vorsicht ist die Mutter des Schwarzkittels.

    Comment by Quakenbrück — 4.12, 2013 @ 20:13

  8. „und zu erkennen gegeben, dass ihr die einschlägige Rechtsprechung des BVerfG zu diesem Grundrecht offenbar nicht bekannt ist.“
    kleiner sinnentstellender Schreibfehler:
    …offenbar bekannt, aber egal ist.
    Manchmal vergisst man im rechtsstaatlichen Teil Deutschlands einfach, dass es auch eine exotische Ecke gibt.

    Comment by Matthias — 4.12, 2013 @ 20:19

  9. Was als Beleidigung empfunden wird, hängt vom „Ton macht die Musik“ und den Umständen ab, allgemein gesagt, z.B. auch, aus welcher politischen Ecke das kommt.
    Würde ich eine E-Mail erhalten mit „niederträchtige Bande“ und dass mich noch die Gerechtigkeit ereilen würde, dann würde ich mich nicht nur beleidigt fühlen, sondern auch bedroht.
    Der Unterschied besteht darin, ob ich z.B. im Fall Mollath die Justiz in Foren oder Veröffentlichungen als „niederträchtig“ bezeichne, oder ob ich direkt darin verwickelte Beamte angreife, ersteres ist meines Erachtens legitim, bei letzterem muss ich zumindest mit einem Verfahren rechnen, so dumm brauch ich mich eben auch nicht zu stellen.
    Dazu noch was Anekdotisches: ich habe mal einen Zivilbullen gefragt, ob man zu ihm „Bulle“ sagen dürfe. Das hinge eben von den Umständen ab, sagte er, und nannte zwei Beispiele:
    1. Einmal kam er mit langen Haaren, Jeans und Parker zu einer Penner-Gruppe, und einer von denen sagte: „Ihr Bullen lauft ja mittlerweile schon so herum wie wir selber!“ — Das wurde nicht als Beleidigung, sondern als freundliche Begrüßung empfunden.
    2. Einmal kam er in den Morgenstunden zu einer Gruppe lustiger Betrunkener, weil Nachbarn wg. Ruhestörung die Polizei gerufen hatten, und eine aus dieser Gruppe rief ihm zu, er Bulle könne ja nicht mal 2 und 2 zusammenzählen. — Das gab eine Anzeige wg. Beleidigung, die „durchging“.

    Comment by Franz Krojer — 4.12, 2013 @ 20:59

  10. wp.me/p2SBsN-7E

    Comment by Feuer frei! — 5.12, 2013 @ 04:59

  11. Beleidigung aus dem Strafgesetz streichen. Mittelalter überwinden.

    Comment by Rolf Schälike — 5.12, 2013 @ 07:03

  12. So einfach ist es leider nicht. Eine Äußerung zu einer öffentlich relevanten Frage kann nicht nur dann unterdrückt werden, wenn es sich um eine Schmähkritik handelt. Die Besonderheit der Schmähkritik liegt vielmehr darin, dass bei einer Schmähkritik auf die ansonsten erforderliche umfassende Abwägung von Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht verzichtet werden kann. Ansonsten ist es durchaus denkbar, dass eine nicht-schmähende Äußerung nach entsprechender Abwägung als Beleidigung bestraft werden darf. Der oben schon verlinkte Beschluss zum „durchgeknallten Staatsanwalt“ verdeutlicht das fast lehrbuchhaft (dort insb. auch Tz. 42). Für die Bezeichnung „niederträchtige Bande“ sehe ich es ähnlich. Eine Einsatzbegründung der Verurteilung ist verfassungsrechtlich unzureichend, mit eingehender Begründung erscheint mir die Einstufung als Beleidigung aber verfassungsrechtlich vertretbar.

    Comment by Gerd Gosman — 5.12, 2013 @ 10:44

  13. Ich habe den Eindruck, als wenn der Präsidenten des Landgerichts Bayreuth sein Amt dazu missbraucht, Kritiker mundtot zu machen. Denn er hätte wissen müssen, dass solch eine Anklage verfassungswidrig ist.

    Comment by Demokrat — 5.12, 2013 @ 12:10

  14. Rechtsbeugung nicht nur von Brixner im Fall Mollath!

    Comment by fernetpunker — 6.12, 2013 @ 02:09

  15. „… und zu erkennen gegeben, dass ihr die einschlägige Rechtsprechung des BVerfG zu diesem Grundrecht offenbar nicht bekannt ist.“
    na hoffentlich wird das nicht als „Missachtung gegenüber den Mitgliedern der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth “ gedeutet … :)

    Comment by entejens — 6.12, 2013 @ 14:38

  16. Sämtliche Richter und Staatsanwälte, die im Fall Mollath Unrecht gesprochen haben, sind eine Beleidigung für ihre Zunft. Wenn sie sich nicht schämen, erledigen das Kollegen für diese Konsorten.

    Selbstherrlichkeit in der Richterrobe, im göttlichen Schein der Unangreifbarkeit ist Schnee aus der Nazizeit.

    Die edle Zunft der Richterschaft ist angreifbar, vor allem online. Das gefällt natürlich nicht. Da wird man pingelig.

    Die Richter und Staatsanwälte haben im Fall Mollath vollständig versagt. Sie sind eine Schande für ihre Kollegen. Diese schämen sich.

    Es ist Fremdscham.

    Die Aussage „niederträchtige Bande“ halte ich für diese Herrschaften für ein Kompliment. Ich nenne diese Konsorten gerne noch anders.

    Comment by Ivan — 6.12, 2013 @ 16:30

  17. Vielen Danke für die Infos, die Angebote und Ratschläge.
    Ich will mich aber in diesem Fall auch in Zukunft selbst verteidigen, weil es mir, wie gesagt, nicht unbedingt um Strafvermeidung geht. Am liebsten würde ich mit dem Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und das gelingt mir doch nur, wenn ich mich auch ein bisschen blöd anstelle oder.

    Aber wie ist das eigentlich: Wäre es mit diesem Fall überhaupt möglich, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu kommen? Wenn nein, warum nicht und wenn ja unter welchen Bedingungen.
    Danke.

    Comment by Bernd Prokop — 6.12, 2013 @ 22:04

  18. @ Bernd Prokop

    „Ich will mich aber in diesem Fall auch in Zukunft selbst verteidigen“

    Das mag löblich und billiger sein (bei den Gerichtskosten), aber:

    „Am liebsten würde ich mit dem Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen“

    das wird ohne Anwalt nicht gehen (Anwaltspflicht) und der sollte sich dann nicht:

    „ein bisschen blöd anstelle“(n)

    In diesem Sinne

    Gaston

    Comment by Gaston — 7.12, 2013 @ 08:37

  19. sorry,lieber Herr Prokop-aber diese action war einfach nur albern und kindisch!
    Sinnvoll waere eine gut formulierte annonce(mit Anwaltshilfe erstellt)in einer Zeitung gewesen.
    Das haette eine gewisse Oeffentlichkeitswirkung gehabt-ohne diesen Kleinkrieg mit der Justiz.
    Ohne Anwalt stehen sie eindeutig auf verlorenem Posten-da koennen si enoch so sehr Recht haben-Recht werden sie nicht bekommen,da man sie einfach nicht Ernst nimmt!
    Das Ding,das sie von ihrem Mieter schildern stinkt ebenfalls-aber ohen Anwalt wird auch dies nichts.

    Comment by Robin — 7.12, 2013 @ 09:56

  20. @Bernd

    Erst muß es in die nächste Instanz gehen. Der lange Weg bis zur Spitze ist dann offen. Eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ist an sich kostenlos. Die anwaltliche Vertretung Deiner Person hält sich in Grenzen und kann vorher festgelegt werden. Am besten einen Anwalt wählen, der vor Ort tätig ist, damit Du nicht reisen mußt, der Anwalt Dich ohne großen Aufwand dort vertreten kann. Nicht jeder Kläger möchte persönlich dort erscheinen und muß es auch nicht.

    Zieh Dein Ding durch! Finanzielle Hilfen gibt es durch Vereine, die Du im Netz findest. Wenn Du Geld brauchst, kannst Du Dich hier melden. Es wird Dir durch einen Boten überbracht, da auch Spender gerne anonym bleiben möchten, was ihre Spendenfreudigkeit nicht beeinträchtigt, ganz im Gegenteil.

    Comment by Ivan — 8.12, 2013 @ 18:13

  21. Ps. Es gibt auch Anwälte, die sowas kostenlos vertreten. Da hier Werbung sicher nicht erlaubt ist, werfe mal eine Suchmaschine an.

    Viel Erfolg! Bleib stark!!

    Comment by Ivan — 8.12, 2013 @ 18:15

  22. Interessant ist, den Begriff „niederträchtige Bande“
    aktuell zu googeln. Was da an erster Stelle steht von über 100 000 Treffern ?

    Selbstredend kann man gegen Amtsgerichtsurteile bis zum Bundesverfassungsgericht vorgehen, was allerdings Geld, Zeit und Nerven kostet. Womöglich erscheinen unangemeldete Stoßtrupps vor der Haustür. Womöglich sogar noch im Urlaub auf Mallorca und ähnliches.

    Das Bundesverfassungsgericht hat gerade im Bereich der Meinungsfreiheit oft gegen Instanzgerichte entschieden,
    etwa im Fall des durchgeknallten Staatsanwalts, um die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu verbessern.

    Comment by Arne Rathjen, Rechtsanwalt — 9.12, 2013 @ 19:17

  23. @1.Ihr Zitat:“Dass “niederträchtige Bande” eine Beleidigung ist, dürfte nicht ernsthaft angezweifelt werden.“
    Warum? Ist das Ihre Rechtsauffassung,das es Menschen verboten ist Instanzurteile und Ihre Begründung anzuzweifeln?Worte und Begrifflichkeiten sind IMMER Auslegungssache.Wo in den 80ern DER Aufreger das Lied „GEIL“ war,holt dieser Begriff heute keinen schlafenden Hund mehr vom Sofa.
    Und überhaupt setzt ein Beleidigungsvollzug die Unwahrheit des Wortsinns vorraus,abgesehen davon,das ein personeller Bezug nicht gegeben war sondern nur ein institutioneller. Die Vorgänge,die die vorgeblich beleidigte Institution zu verantworten hat,waren im Wortsinn in der Tat niederträchtig,da sie eindeutig und erheblich geltendes Recht verletzten und die kenntnis dessen auch diesem Gericht oblag.Insofern könnte gar nicht von Zufall ausgegangen werden,was die Vorgänge eben niederträchtig macht.Das Wort Bande stellt sinngemäß einen Zusammenschluß unredlicher Verbredung dar-auch das wäre nur beleidigend bei Unwahrheit.Insbesondere da eine Kammer sich auch gegenseitig zu kontrollieren hat und diese wichtige Funktion in der Einheitlichkeit der Unredlichkeit und Ungesetzlichkeit des Ergebnisses und seines Entstehens keinen Zufall lebensnah glauben lassen kann,dürfte die Definition Bande als institutioneller Zusammenschluß zu rechtswidrigem Handeln insbesondere in Hinsicht der Höhe und Bedeutung der Instition und ihres Urteilens richtig sein und stellt insofern keine Beleidigung dar.
    Explizit bezieht sich die Äußerung auch wirklich nur auf „ALLE,die im Fall Mollath Verantwortung tragen“ und nicht auf die Instituion verallgemeinernd und da alle,die im Fall Mollath im Sinne der BVG Rüge Verantwortung in dem Sinne tragen,das deren Handeln offenbar eindeutig rechtwidrig und damit die Rechte und Pflichten der Institution ins Gegenteil verkehrend keine hohe Rechtssprechung darstellte sondern niedere Verletzung der eigenen Pflichten,kann niemand aus der Benennung der Wahrheit eine Beleidigung konstruieren.
    In weiser Vorrausschau allerdings der inhaltlichen Wahrheit wäre entsprechend Vorsicht vor der mit diesem neuerlichen Fauxpas geradezu beweisend zu erwartender dauerhafter gezielter Rechtswidrigkeit gewisser Kreise in dieser Institution geboten gewesen,die das Wort Bande wohl auch nachhaltig inhaltlich bestätigt,so dass die gute anwaltliche Vertretung angezeigt wäre. Im Kern war aber bei dem bisher gezeigten Korpsgeist dieser Institution auch keine anderes Urteil zu erwarten gewesen – DAS ist es,was in Hinsicht der Bedeutung und der Aufgaben solcher Institutionen Angst machen muss, das offenbar die Umsetzung und Geltung des guten hohen Rechts durch Korpsgeist und Machtmißbrauch verhindert und nachhaltig weiter beschädigt werden kann und soll. Wenn aber in Zukunft für jedes niedere recht das BVG angerufen werden muß,weil Einige in den Gerichten ihre verliehene Macht für die eigenen Befindlichkeiten und Zwecke beugen, brauchen wir keine niederen Instanzen mehr und darüber sollten sich die Verantwortlichen einmal Gedanken machen. Wenn die Unabhängigkeit der Gerichte gleich gesetzt wird mit Unabhängigkeit vom Recht verliert das Recht!Und wenn die Kontrolleure keiner Kontrolliert auch-der Kontrolleur war das BVG und weshalb im Zuge einer solchen Berichtigung von eklatant falschen Urteilen nicht auch die verantwortlichen Richter ihrer mißbrauchten Macht dauerhaft enthoben werden ist die eigentliche Botschaft der Meinungsäußerung,die hier erneut mißbrauchend in eine abenteuerliche Beleidigung umgedeutet wird!
    Bitte nehmen Sie sich einen Anwalt und betreiben Sie maximale Rechtsverfolgung.

    Comment by Rudi Ment — 10.12, 2013 @ 07:51

  24. Wer ist denn der wirklich Verantwortliche ? Wer wurde da beleidigt oder auch nicht ?

    In der späten DDR kam es öfter zu Unterbringungen, weil
    feindlich-negativ gesinnte Subjekte die Vorstellung entwickelten, es herrschten Versorgungsengpässe und andere Unannehmlichkeiten….

    …im heutigen Bayern gibt es diverse Problemkomplexe, Banken betreffend. Es soll sogar Leute geben, die von
    einer „Finanzkrise“ träumen und dem drohenden Untergang
    des Bankensektors. Das Hypo-Alpe-Adria-Syndrom ist Gegenstand neuerlicher psychiatrischer Auswertungen, und anderes mehr.

    Nun ist die Staatsanwaltschaft steuerbar, und zwar ausgerechnet durch diejenigen, welche den Bankensektor
    in so professioneller Weise reguliert haben, dass die Boni und Aufsichtsratsvergütungen in ihre Taschen fließen und die Bürgschaften aus Rettungsprogrammen dem Steuerzahler zur Last fallen, was gewisse rechtliche Verfremdungen bewirkt. Also etwa durch die Landesregierung. ( *******************)

    Bereits Bismarck wünschte sich eine Justiz, die auf Pfiff pariert. Er bekam sie.

    Comment by Arne Rathjen, Rechtsanwalt — 10.12, 2013 @ 18:58

  25. Um einer etwaigen Beschlagnahme des „corpus delicti“, also meines Internetrechners, oder anderen Irritationen zuvorzukommen wollte ich noch einen Zitierfehler korrigieren:

    Statt Bismarck wünschte sich eine Justiz, die auf Pfiff pariert muss es heißen: Bismarck wünschte sich eine Justiz, die „auf Pfiff pariert“.

    Es soll tatsächlich Richter geben, die sich selbst ( heute ) mit Kampfhunden vergleichen.

    Comment by Arne Rathjen, Rechtsanwalt — 11.12, 2013 @ 17:08

  26. Etwas in Richtung „niederträchtige Bande“ habe ich mir auch schon oft gedacht. Je tiefer man in die Thematik eintaucht -gerade wenn auch noch eigene Erfahrungen dazu vorliegen (welche Rolle Wahrheit, Ethik, Logik und Menschenwürde bei manchen Juristen spielen), desto kontrastreicher wird das Bild der fatalen Missstände in allen Bereichen; -zumindest für Menschen, die über höhere Intelligenz verfügen. Das Bild das sich ergibt, bohrt man sehr breit und tief, ist das eines Gesetzesblattes, auf dem man zunehmend deutlicher einen Paragraph 20 Abs. 4. (GG) erkennen kann. Wer das erkannt hat, begeht durch Beleidigung dieser unterstützenden, schwer egoistischen Kreise (oft Mitlglieder amerikanischer Verbindungen) meiner Meinung nach keine Beleidigung.

    Comment by Sascha Kolb — 14.12, 2013 @ 10:20

  27. Amtsmissbrauch ist keine Straftat.
    Daher dürfen Amtsinhaber ihr Amt missbrauchen ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.

    Comment by Lechert — 27.12, 2013 @ 20:19

  28. Berufungsverhandlung ist um. Strafmaß relativ gelinde. Wenn ich den Fall weitertreiben soll, brauche ich einen Anwalt. Falls sich jemand engagieren will, mache ich mit.

    http://yogananda.okbb.de/viewtopic.php?f=36&t=128&start=15

    Es bleiben noch 7 Tage für den Revisionsantrag.

    Andernfalls werde ich wohl 30 Tage Urlaub im Bau beantragen ….

    Comment by Bernd Prokop — 26.02, 2014 @ 19:09

  29. Ohrfeigen androhen ist nicht strafbar, aber es könnte Eindruck machen.

    Comment by Lechert — 10.03, 2014 @ 10:32

  30. Ich sehe da auch keine Beleidigung.
    Aufgrund der Objektivitätspflicht der Staatsanwaltschaft braucht man ja auch keinen Anwalt und der Richter ist ja auch noch da!! Ha!

    Als niederer Prolet hat man grundsätzlich keine Rechte bei Gericht. Mit einem Anwalt erhält man die Rechte vor Gericht, die dem Anwalt in der Gerichtshierachie im Ansehen seiner Person zustehen.

    BVerfG: Äußerung “Durchgeknallter Staatsanwalt”, “Winkeladvokat” oder “systemimmanenter Rassismus” gegenüber einer Behörde, “Rechtsbeugung” bezüglich eines Richters usw. stellt nicht zwingend eine Beleidigung dar
    http://blog.justizkacke.de/?p=5571

    Comment by midamino — 22.05, 2014 @ 09:56

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