Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

1.12.11

Zugangserschwerungsgesetz aufgehoben

Was die Bundesregierung bereits vor einiger Zeit beschlossen hatte, wurde heute Abend vom Bundestag endlich umgesetzt. Das unsägliche Zugangserschwerungsgesetz ist aufgehoben worden. Das löst bei mir Zufriedenheit aus, denn zu diesem Thema hatte ich mir fast die Finger wund gebloggt.

Dieses Ergebnis ist zunächst ein beispielloser Erfolg der digitalen Bürgerrechtsbewegung, insbesondere des AK Zensur. Es ist jetzt aber auch der richtige Zeitpunkt, um die FDP-Fraktion einmal zu loben. Oder wie Daniel Schultz es sehr treffend auf Twitter formuliert hat:

Es gibt viel an der FDP zu kritisieren, ihr entschossener Kampf gegen Zensursula gehört nicht dazu!

posted by Stadler at 21:11  

19 Comments

  1. Herzlichen Glückwunsch an die wunden Blogger-Finger zum rechtsstaatlichen und interessengerechten „Löschen statt Sperren“.

    Comment by Ralf Petring — 1.12, 2011 @ 21:21

  2. Ein Zombie-Gesetz ist endlich tot.
    In Tcl formuliert:

    foreach i {} {erschwere_zugang $i}

    Eine leere Liste ist halt in O(0) abgearbeitet :^)

    Comment by suchenwi — 1.12, 2011 @ 21:30

  3. Das Zugangserschwerungsgesetz ist noch nicht aufgehoben. Das war heute nur die dritte Lesung im Bundestag. Es muss m.E. noch der Bundesrat zustimmen (wo dieses Jahr der erste Aufhebungsversuch scheiterte und die FDP 2009 mit den FDP-Stimmen aus Bayern und Sachsen dem Gesetz wie die CDU und SPD zugestimmt hatten). Der Bundesrat muss es dann der Bundesregierung zuleiten, damit diese die Aufhebung durch Unterschrift vom Bundespräsidenten und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt. Bei der Schaffung durch die CDU, CSU, SPD und FDP diesen Gesetzes hat es über ein halbes Jahr gedauert, bis der Bundespräsident unterschreiben hat. Ein einmaliger Vorgang. Genauso einmalig wie der Rechtsbruch durch CDU/CSU/FDP sich in der Koalitionsvereinbarung zusammenzurotten und einfach wie eine kriminelle Vereinigung zu beschliessen, rechtskräftige gesetze nicht zu akzeptieren und nicht anzuwenden (siehe Gutachten von elawprof). Sovielö Rechtsbruch, offenen, hat es bisher durch eine Bundesregierung noch nicht gegeben wie durch Frau Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, Lothar de Misere, CDU, und Herrn Friedrich, CSU. Bundesregierung als rechtsfreier Raum.

    Das Sahnehäubchen war dann heute die Bürgerverhöhnung von Peter Tauber (der schwarze Peter, der Fan von der Migranten-Steinbach ist udn heute schon wieder mit disem rechten Rand kokettiert) der die Bürger mit dem Zuruf „Löschen statt Sperren“ verspottete.
    „petertauber Peter Tauber
    Löschen statt Sperren! Hier mein Blogpost zur Rücknahme des Gesetzes, die wir heute beschließen werden: tinyurl.com/blanfp7“

    Das war das Motto, unter dem sich 2009 über 140.000 Bundesbürger in einer Online-Petition gegen das entartete Zugangserschwerungsgesetz wendeten, das die CDU, CSU, SPD, FDP gegen die Bevölkerung durchpeitschte, um eine globale Zensurinfrastruktur zu errichten. Die Heuchler Peter Altmeier und Doro Bär, die heute meinen, weil sie Twitter entdeckt haben, wären sie Netzpolitiker, haben damals für das Zugangserschwerungsgesetz gestimmt. So wie der mittlerweile vorbestrafte Manfred Kanther schon 1998 das gesamte Internet überwachen lassen wollte.

    http://netzpolitik.org/2009/samstag-loeschen-statt-sperren-kundgebungen/

    Mit diesen Menschen ist kein Staat zu machen, die sich im Wochenrhythmus um 180 Grad Guttenbergsch wenden und die Gesetze missachten, die sich sich selbst geben, um dann noch die Bürger zu verhöhnen.

    Diese Gesetz und seine Missachtung durch CDU, SPD, CSU, FDP ist eine Schande für den Rechtsstaat. Diese Menschen sind nicht netzfähig.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 1.12, 2011 @ 21:34

  4. Hier noch zur Geschichte:
    134.015 Online Petenden hatten sich beim Budnestag gegen dieses Gesetz stark gemacht. Aber eine netzferne Betonkoalition aus CDU, CSU, FDP und SPD hat es durchgeboxt.

    Ich halte es für zynisch, die FDP nun als Helden hinzustellen, nachdem das Gesetz nur mit den Stimmen der FDP aus Bayern und Sachsen im Nundesrat zu Stande kam, obwohl in beiden Ländern die Koalitionsverträge eine Enthaltung möglich gewwesen wäre, wenn die FDP dagegen gewesen wäre. Wir sind verhöhnt worden: die Bayern Leuthuesser-Schnarrenberger und Jimmy Schulz heuchelten uns vor, die FDP wolle das Gesetz nicht, ihre Parteigenossen aus dem gleichen Landesverband haben es aber durchgesetzt. Wir sind von der FDP verhöhnt worden, auch durch dann die Nichtanwendung eines demokratisch mit FDP-Stimmen Zustande gekommenen Gesetzes.

    Das wird tiefe Spuren der Glaubwürdigkeit der Umfaller aus dem rechten Lager hinterlassen. Selten sind Bürger von Politikern so verhöhnt worden.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 1.12, 2011 @ 21:56

  5. Online Petition:
    https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=3860

    Comment by Wolfgang Ksoll — 1.12, 2011 @ 21:57

  6. @Wolfgang Ksoll:
    Ich glaube du hast da einen Dreher in deiner Geschichtswahrnehmung. Die FDP hat das Gesetz 2009 nicht „durchgepeitscht“, sondern dagegen gestimmt.

    Des Weiteren solltest du dir mal überlegen, was die Alternative nach dem Regierungswechsel im Herbst 2009 gewesen wäre. Hätte es den Nichtanwendungserlass nicht gegeben, dann hätten wir heute in Deutschland eine ebenso verfassungswidrige Sperrinfrastruktur. Da das Gesetz beschlossene Sache war, gab es also nur die Wahl zwischen zwei schlechten Alternativen.
    Darum bin ich sehr froh, dass die Regierung auf Wirken der FDP das rechtliche Risiko auf sich genommen, damit aber „Schaden“ von uns allen abgewendet hat.

    Comment by Thomas Möhle — 1.12, 2011 @ 22:05

  7. @Thomas Möhle

    Ich habe es auch nicht glauben wollen,. Aber ich habe die Protokolle im Bundesrat nachgelesen, ich habe die Koalitionsverträge der beiden Schwarz-blauen Koalitionen in Bayern und Sachsen nachgelesen. Ergebnis:

    Bayern und Sachsen haben im Bundesrat für das Zugangserschwerungsgesetz mit JA gestimmt und so das Zugangserschwerungsgesetz erst ermöglicht. Hätte die FDP den festen Willen gehabt, das Zugangserschwerungsgesetz zu verhindern, wäre das im Bundesrat leicht möglich gewesen.

    Uns wird Theater vorgespielt: Leutheusser-Schnarrenberger ist FDP-Landesvorsitzende in Bayern, Jimmy Schulz kommt auch auf dem Bayernticket. Im Bund erzählen Sie uns, sie seien dagegen, im Landesverband stimmt man aber dafür.

    Das geht schon eine ganze Weile so: Jimmy Schulz erzählt mit ihm sei der neue Personalausweis und SWIFT nicht zu machen, im Bundestag hat er dann dafür gestimmt.

    Das Zugangserschwerungsgesetz hat damals die überwältigende Mehrheit des Bundestages haben wollen. Dann haben sie gemerkt, dass sie Stimmen ohne Ende gegen die Piraten verlieren und die FDP gar bis unter die Existenzgrenze. Heute vertuschen die Umfaller dann, dass sie die Helden seien.

    Ich habe da keinen Dreher. Ich habe mit meinem Namen die Petition von Franziska Heine unterschrieben, ich war vor 2009 gegen das Zugangserschwerungsgesetz und danach. Ich brauche mich nicht zu drehen, nicht umzufallen. Die FDP aber hat das Zugangserschwerungsgesetz im Bundesrat möglich gemacht.

    Mach Dich einfach sachkundig. Die Protokolle sind im Netz und die Koalitionsverträge Bayern und Sachen auch. Weder Leutheusser-Schnarrenberger noch Jimmy Schulz haben diesen Umfall je dementiert. Und sie haben brutalstmöglich geschwiegen, als elawprof (CSU) öffentlich gesagt hat, dass es rechtswidrig ist, auf den Vollzug zu verzichten, wie es Leutheusser-Schnarrenberger getan hat.

    Du kannst mir gerne das Gegenteil beweisen. Eine Behauptung alleine reicht allerdings nicht.

    Fakt ist, dass wir drei Jahre sinnloser laberei verloren haben, die wir fürs Urhebergesetz verwenden hätten können oder andere drängende Probleme. Dies Verhinderungsstrategie des rechten Randes ist überhaupt kein Grund zu feiern, das ist Anlass zu Trauer.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 1.12, 2011 @ 22:27

  8. Nur für’s Protokoll: Ich bin kein Mitglied der CSU (wie mehrfach in Blogs zu lesen), sondern des CSU Netzrates (als unabhängiger, parteiloser wissenschaftlicher Sachverständiger). In der Sache stimmt es natürlich, dass ich die Netzsperren im Rechtsgutachten für den Deutschen Bundestag, aber auch zuvor seit 2009 in mehreren Publikationen für verfassungswidrig erklärt habe. Ebenso war der Nichtanwendungserlass rechtswidrig. Aber das ist ja jetzt Geschichte.
    Übrigens wurde ich für die Anhörung zum Zugangserschwerungsgesetz von der SPD benannt. Auf dem Nationalen IT-Gipfel arbeite ich in der AG mit FDP-Ministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Für die DGRI habe ich Marina Weisband von der Piratenpartei als Keynote-Speakerin gewonnen.
    Als Wissenschaftler sollte man der (guten) Sache, nicht einer Partei verpflichtet sein.

    Comment by Prof. Dr. Dirk Heckmann — 2.12, 2011 @ 00:00

  9. Selten sind Bürger von Politikern so verhöhnt worden.

    Du sagste es. Allerdings werden wir doch nur noch verhöhnt und verarscht. Und das sogar immer plumper, dreister und immer öfter auch noch so offensichtlich, daß viele getreu dem Motto „was nicht sein darf, das nicht sein kann“ einfach zumachen.

    Thomas Jefferson stellte für sich einst folgendes fest (Zitat):
    When governments fear the people, there is liberty. When the people fear the government, there is tyranny.

    @Dirk Heckmann (#8):

    Als Wissenschaftler sollte man der (guten) Sache, nicht einer Partei verpflichtet sein.

    Jau! Ohne dich jetzt zu kennen, d.h. ohne über deine Arbeiten inhaltlich konkret Bescheid zu wissen begrüße ich persönlich, wenn unabhängige Sachverständige aktiv hinzugezogen werden. Eigentlich ja auch selbstverständlich, sollte man zumindest meinen. Leider färbt m.E. allerdings die allerorts viel zu oft vorherrschende „schwarze-Köfferchen-Gefälligkeits“-Mentalität oftmals die allgemeine Wahrnehmung oder unabhängige Sachverständige werden einfach vom entsprechenden Parteibuchinhaber ignoriert. Siehe als Beispiel die dämliche Zensursula, die sich seinerzeit tatsächlich erdreistete sämtliche Expertenanalysen zum Thema „Netzsperren“ vom Tisch zu fegen. Mit welchem Recht bzw. wie die damit überhaupt durchkommen konnte, ist mir persönlich übrigens heute noch ein Rätsel. Ich bin von daher der Meinung, daß man das im Gesamtzusammenhang ebenfalls nicht vergessen darf/sollte, denn schließlich haben wir diesen sinnlosen Quatsch namens „Zugangserschwerungsgesetz“ erst solchen Leuten, wie beispielsweisen einem Herrn Jörg Ziercke oder eben der besagten „Mrs. Ahnungslos“ zu „verdanken“! Konsequenzen für die Protagonisten? Fehlanzeige! Im Grunde traurig, wenngleich sich derartiges zudem durch sämtliche Bereiche des politischen Spektrums zieht…

    Naja, wie dem auch sei. Gruß aus Kölle,

    Baxter
    ___________________
    P.S.: Mein „Duzen“ ist bitte nicht als „respektlos“ oder dergleichen zu werten. Ich persönlich vertrete einfach nur die Meinung, daß man sich auf der Alm, in Foren und blogs ruhig „duzen“ darf… That’s all!

    Comment by Baxter — 2.12, 2011 @ 00:55

  10. Die FDP-Fraktion loben. Für ihren Kampf für Bürgerrechte. In der URL steht doch gar nicht „titanic“?!

    Comment by C — 2.12, 2011 @ 03:59

  11. @elawprof
    Danke für den Hinweis. Aus den Veröffentlichungen des CSU Netztrates ist nicht erkennbar, dass sie nicht in der CSU sind.
    „Der CSU-Netzrat ist demgegenüber
    ein kleines Gremium, das erstmals auf Parteiebene erste Orientierungspunkte herausgearbeitet
    hat.“
    Dann ist das „auf Parteiebene“ missverständlich formuliert.
    http://www.csu.de/dateien/partei/dokumente/110131_positionspapier_netzrat.pdf

    „Ebenso war der Nichtanwendungserlass rechtswidrig. Aber das ist ja jetzt Geschichte.“
    Das haben Sie nicht ernst gemeint, oder? Sollen wir uns jetzt von jedem Rechtsbrecher vor Gericht dann anhören, dass sein Rechtsbruch ja jetzt Geschichte sei? Für mich ist normal, dass die Verantwortung für Taten immer eine Geschichtsbewältigung ist, auch wenn man neuerdings im Strafrecht auch die Idee, eine Straftat begehen zu können unter Strafe stellt. Was machen wir jetzt damit, dass von der CDU/CSU/FDP über ein Jahr hämisch, öffentlich und begutachtet Rechtsbruch begangen wurde. Dass sich eine Koalition dazu verabredet, Gesetze des Parlamentes zu missachten? Die Strafausnahme für kriminelle Vereinigungen gilt nur für Parteien, nicht für Koalitionen. Sollen wir den Rechtsbruch einfach durchgehen lassen und die Piraten wählen, weil die CDU, CSU und FDP sich nicht an die Gesetze halten, die sie lauthals fordern?
    Entsetzlich finde ich, dass die Parlamentarier zu dem andauernden Rechtsbruch geschwiegen haben. Was sollten denn dann Ihr Gutachten sein? Eine folgenlose Alibiveranstaltung der SPD, die das Gesetz ja auch dringend haben wollte? Wenn dem so sein sollte, sollten Sie sich auch überlegen, ob Sie sich für solche Spielchen kaufen lassen.

    Solange diese Rechtsbrecher unbestraft bleiben, besteht ständig Wiederholungsgefahr: D.h. egal welche Beschlüsse die auf dem IT-Gipfel fassen, es ist zu befürchten, dass diese Menschen sich nicht daran halten. Es wird dann wieder nicht funktionierende Symbolpolitik mit qualifizierten Signaturen, DE-Mail, nPA gemacht, die uns Tag für Tag gegenüber den anderen Europäern zurückwirft und benachteiligt. Da kann ich auch ungelernte 20-jährige Piraten an die Regierung setzen, die können es nicht schlimmer machen.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 2.12, 2011 @ 09:10

  12. @Wolfgang Ksoll:
    Manchmal schadet es nicht, sich auch mit den politischen Realitäten zu befassen.

    Die FDP hat – nachdem das Gesetz mit den Stimmen von Union und SPD bereits beschlossen war – in den Koalitionsverhandlungen darauf gedrängt, das Gesetz wieder aufzuheben. Herausgekommen ist als Kompromiss im Koalitionsvertrag ein rechtlich nicht haltbarer Nichtanwendungserlass. Das können Sie in diesem Blog auch sehr deutlich nachlesen.
    Politisch war die Ablehnung des Gesetzes durch die FDP dennoch mitentscheidend dafür, dass es letztlich wieder zu Fall gebracht werden konnte.

    Comment by Stadler — 2.12, 2011 @ 10:01

  13. @Stadler

    Ich teile Ihre verkürzte Sicht der Realität nicht. Ich habe bevor der Bundestag dieses unsäglliche Gesetz verabschiedet hat, laut und deutlich in der Online-Petition mit über 130.000 anderen Bürgern gesagt, dass das Gesetz unsinnig ist. Dass es nicht angehen kann, dass auf Wunsch der CDU der Dreck im Netz bleibt und nur ein roter Vorhang davor kommt, damit er leicht zu finden ist. Sehen Sie sich die Rede von Konstantin von Notz an:
    http://t.co/TtzbnZb6

    Die FDP aber war trotzig: in der politischen Realität hat sie in Bayern und Sachsen dem Gesetz zugestimmt. Erst nach den exorbitanten Wahlerfolgen der Piraten ist die FDP umgefallen und die Landesvorsitzende in Bayern kann sich vielleicht durchsetzen, dass ihre Parteifreund ihr im Bundesrat nicht wieder in den Rücken fallen. im Frühling ist sie ja schon einmal mit der Aufhebung des Gesetzes gescheitert.

    Poltische Realität ist auch, dass die Rechtsbrecher von einem Juraprof dann unterstützt werden: „Aber das ist ja jetzt Geschichte.“ Gehts noch? Da konstatiert er den Rechtbruch und setzt sich zynisch mit der Täterin an einen Tisch zum Thema:
    „Verantwortung und Schutz in der vernetzten Gesellschaft“
    http://bmwi.de/BMWi/Navigation/Technologie-und-Innovation/Digitale-Welt/IKT-Strategie-Nationaler-IT-Gipfel/it-gipfel,did=455164.html

    Politische Realität ist, dass Sabine Leutheusser-Schnarrenberger keine Verantwortung trägt und nach Meinung von elawprof auch keine tragen soll. Die Verhöhnung des Bürgers geht weiter.

    Es ist doch ein kein Fortschritt, dass das Gesetz abgeschafft wird, wenn die Rechtsbrecher in der Regierung sich sowieso nicht an Gesetze halten.

    Politsche Realität ist, das jetzt wieder der Bürger aufgerufen ist, wie schon bei der Online-Petition, dass nach der nächsten Wahl diesen Rechtsbrechern keine Chance mehr gegeben wird, unseren Staat und unsere Rechtsordnung weiter zu verhöhnen. Man konnte das Scheissen auf die Gesetze zur Parteifinanzierung und die Millionenschwere Buße des Bundestages noch als Kavaliersdelikt auffassen. Aber nun im Kern des Ordungsrechtes auf Gesetze scheissen, geht zu weit. Das darf nicht politische Realität bleiben. Bar jeder rechtstaatlichen Verantwortung. Wir dürfen uns den Rechtsstaat nicht weiter verhöhnen lassen.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 2.12, 2011 @ 10:19

  14. @Wolfgang Ksoll:
    Politische Realität ist vor allen Dingen, dass Leutheusser-Schnarrenberger das einzige Mitglied der Bundesregierung ist, das die Bürgerrechte hochhält.

    Wenn z.B. der AK Zensur nicht immer wieder mit verschiedensten Leuten, auch Politikern, das Gespräch gesucht hätte, wäre das Gesetz heute noch in Kraft. Es ist also prinzipiell notwendig mit allen zu reden und in alle Richtungen gesprächsbereit zu sein.

    Warum sollte also Prof. Heckmann nicht an einer Arbeitsgruppe des BMWi teilnehmen?

    Comment by Stadler — 2.12, 2011 @ 10:52

  15. Ohje ist der Wolfgang Ksoll verbohrt und intolerant. Tief durchatmen sollte er mal. Ich war von Beginn an für „Löschen statt Sperren“. Und seine Beleidigungen werfen ein bezeichnendes Licht auf ihn selbst.

    Comment by Peter Tauber — 2.12, 2011 @ 11:50

  16. @Stadler
    „Politische Realität ist vor allen Dingen, dass Leutheusser-Schnarrenberger das einzige Mitglied der Bundesregierung ist, das die Bürgerrechte hochhält.“
    Wem soll diese realitätsferne Mystifizierung nützen? SLS hat sich in ihrem Landesverband nicht durchsetzen können, so dass die FDP Steigbügelhalter des Zugangserschwerungsgesetzes war. SWIFT wurde durchgewunken, die Fluggastdaten werden in die USA übermittelt, die Schily-Pakete diskussionslos verlängert, 0zapftis wurde nicht verhindert, beim Melderecht haben sich die Rechten durchgesetzt: es gibt weder ein zentrales Melderegister wie in Österreich oder der Finanzverwaltung, das Urheberrecht wurde nicht an die Gegenwart angepasst (13-jährige bekommen bei Rechtsbrüchen die volle Staaatskoile, Minister werden Rechtsbrüche als historisch verziehen). Die Reform des Datenschutzes wurde liegengelassen und die Datenschutzstiftung schon wieder verschoben. Und wenn dann in einer solchen bürgerfeindlichen Regierung ein einzelnes Gesetz zurückgenommen wird, weil der Souverän es nicht haben will und die FDP mit 3% in Existenznot in den Umfragen ist, dann ist die Ankündigung einer Gesetzesrücknahme eine freiheitliche Heldentat? Ach Gottchen. Ich gönne Ihnen ja gerne Ihre FDP-Stützungskäufe, aber bleiben Sie auf dem Teppich.

    Zudem möchte ich Sie an unser Gesetzgebungsverfahren erinnern: die Rücknahme ist noch nicht in Kraft. Erst wenn sie unterschrieben im Bundesgesetzblatt stehen. D.h. wenn der elawprof sich am Monta mit SLS an einen Tisch setzt, hält deren Rechtsbruch an. Da ist der Spruch von ihm „Aber das ist ja jetzt Geschichte“ sachlich falsch und zweitens kann er sich auch mit der Drogenmafia oder katholischen Kinderschändern an einen Tisch setzen. Ich sehe es auch gerne, wenn man Rechtsbrecher versucht zu resozialisieren, aber nicht in dem man den Rechtsbruch leugnet.

    Apropos Kindesmissbrauch: die Vertuschung des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch katholische Priester hat geklappt. Als SLS mit ihren Mitministerinnen bekannt gab, dass der Staat die Opfer der katholischen Prister mit 50 Mio € entschädigen wird, hat sich die Kirche gefreut, dass der Staat ihnen die Aufräumungsabrieten bei ihren Intensivtäter bezahlt. Was war der Rekord? 210 Kinder in den USA durch einen kath. Priester. SLS hat das schön weichgespült, anders als in USA und Irland. Die Konsequenz solcher Bürgerrechtspolitik ist, dass ich meine Kinder in den evangelischen Religionsunterricht geschickt habe.

    @petertauber
    Ich nehme alles zurück und stelle fest, dass Sie mit Ihrem „Löschen statt Sperren“ in der CDU offenbar nichts zu sagen haben.

    Aber am 18.6.2009 hat die CDU entgegen Peter Taubers Stimme mit überwältigender Mehrheit für „Sperren statt Löschen“ gevoted. In meiner Verbohrtheit hier die nackten Tatsachen:
    JA-Stimmen (für Sperren statt Löschen) CDU 158 Stimmen (89,27%), JA-Stimmen bei der CSU 40 (86,96%). Zwei derer, die für Sperren gegen Löschen gestimmt haben, versuchen sich über Twitter als Netzpolitiker zu profilieren: @dorobaer und @peteraltmeier. Da kann sich jetzt jeder sein Bild über die Umfaller-Union machen.

    Diese Art von Politik ist nicht akzeptabel: gegen den Willen des Bürgers wird mit breiter Mehrheit ein Gesetz gemacht, dann verabredet man sich in der Koalition, das selbst gemachte Gesetz nicht anzuwenden und dann schafft man nach kurzer Zeit das Gesetz ab, ohne Folgen für die Rechtsbrecher. Dass muss man einem 13-jährigen erzählen, der zu 2.000 € Schadensersatz verknackt wird für eine Privatkopie mit dem Urheberrecht, um den für seinen Staat zu begeistern. Ich glaube nicht, dass der solche Leute wählt oder vor Gericht dreist sagt „Ist doch Historie“.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 2.12, 2011 @ 12:33

  17. Man soll Trolle ja nicht füttern, aber einen Hinweis mag ich mir dann doch nicht verkneifen, und das ist symptomatisch für die ganzen Kommentare dieses Autors:
    Das Zugangserschwerungsgesetz war und ist KEIN zustimmungspflichtiges Gesetz. Unter dem Strich kann der Bundesrat zwar meckern, aber das war es dann auch schon. Aufhalten konnte er weder die Einsetzung noch die Abschaffung.

    Comment by Alvar Freude — 3.12, 2011 @ 02:13

  18. Man soll Klugscheisser ja nicht füttern, aber die absonderliche Einzelmeinung des Alvar Freud ist doch schon recht merkwürdig:

    1.) Hat die FDP am 10.7.2010 im Bundesrat nicht gemeckert sondern durchgewunken. Es gibt also für die Durchwinker überhaupt keinen Grund, die als Freiheitshelden aufzubauen. Der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen. Die FDP hat im Bundesrat brutalst möglich geschwiegen.

    2.) Gab es verfassungsrechtliche Bedenken, weil in erster und zweiter Lesung im Bundestag ein anderes Gesetz gelesen wurde als in der Dritten. Auch zu diesen verfassungsrechtlichen Problemen haben die Rechtsbrecher in der FDP geschwiegen.

    3.) Die „Freiheitskämpfer“ von der FDP haben, als Hort Köhler mit seiner Unterschrift in Kraft gesetzt hat, nicht etwa sofort ein Aufhebungsgesetz in den Bundestag gebracht, sondern erst mal Recht gebrochen mit Vorsatz und schriftlicher Verabredung im Koalitionsvertrag.
    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,678511,00.html

    4.) Darf ich daran erinnern, dass auch Thomas Stadler verwundert war, dass die FDP das Zugangserschwerungsgesetz im Bundesrat durchgewunken hat:
    „Was ist mit den Bundesländern, in denen FDP, Grüne und Linke an der Regierung beteiligt sind?
    Stimmt man immer nur dann dagegen, wenn man in der Opposition ist und man ohnehin weiß, dass das Gesetz von der Mehrheit getragen wird?“
    http://www.internet-law.de/2009/07/zugangserschwerungsgesetz-im-bundesrat-einstimmig-durchgewunken.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed:internet-law/djpqInternet-Law

    5.) Staatsministerin Frau Dr. Beate Merk aus Bayern, in dem die FDP mitregiert und nach Koalitionsvertrag in Bayern auf die Enthaltung von Bayern hätte drängen konnten, sagte am 10.7.2009 im Bundesrat für Bayern:
    „Deshalb ist dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz trotz seiner Defizite zuzustimmen.“

    Die Akteure im Bundesrat haben also ein anders Selbstbild ihres Handelns als Alvar Freude zu vermitteln versucht. Der Bundesratspräsident sagte dann auch noch:
    „Eine Empfehlung auf Einberufung des Vermittlungsausschusses oder ein entsprechender Antrag liegt nicht vor.
    Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.“
    http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_1440944/SharedDocs/Downloads/DE/Plenarprotokolle/2009/Plenarprotokoll-860,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Plenarprotokoll-860.pdf

    6.) Die Aufhebung des Gesetzes ist im ersten Versuch im Bundesrat gescheitert, weil der Bundesrat lieber noch eine Evaluation bis Ende 2012 haben wollten.
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-will-Loeschen-statt-Sperren-evaluieren-lassen-1276261.html
    http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_2037780/SharedDocs/Downloads/DE/Plenarprotokolle/2011/Plenarprotokoll-885,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Plenarprotokoll-885.pdf
    Der Eindruck, den Alvar Freude hier erwecken will, dass der Bundesrat nicht massgeblich an Entstehung und Beendung des Zugangserschwerungsgesesetzes beteiligt war, ist sachlich falsch. Die FDP hat es 2009 dort durchgewunken, ist Täter und nicht Opfer.

    Letztlich will ich noch darauf hinweisen, dass auch Thomas Stadler hier die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Zugangserschwerungsgesetz aufgeführt hat.
    http://www.internet-law.de/2010/11/netzsperren-warum-das-zugangserschwerungsgesetz-verfassungswidrig-ist.html

    Die FDP hat nichts zur Ausräumung der Zweifel gemacht. Im Gegenteil, sie hat in 2010 den Aufhebungsanträgen der Opposition nicht zugestimmt sondern weiter mit Vorsatz und später durch Heckmann begutachtet das Recht gebrochen.

    Man kann das Pochen auf Rechtsstaatlichkeit Trollen nennen, aber es ist unsachlich und rettet die FDP auch nicht. Ich kann aber verstehen, wenn man einer Partei angehört, die unbedingt das Zugangserschwerungsgesetz haben wollte wie Alvar Freude der SPD, dass man dann mit allen Mitteln Geschichtsfälschung versucht. Aber es ist nicht der erste Vorschlag von Alvar Freude für die SPD, der auf Kritik stösst:
    http://www.golem.de/1108/86094.html
    Wie auch Alvar Freudes tapferes Eintreten für die Vorratsdatenspeicherung, in einer Zeit in der eine Online-Petiton gegen die Vorratsspeicherung vorliegt. Damit hatte es mit dem Zugangserschwerungsgesetz auch angefangen.

    Comment by Wolfgang Ksoll — 3.12, 2011 @ 09:24

  19. @Prof. Dr. Dirk Heckmann: und Richter am bayerischen Verfassungsgerichtshof – als unabhängiger, parteiloser wissenschaftlicher Sachverständiger :-)

    Comment by kb — 3.12, 2011 @ 13:39

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