Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.4.10

Meinungsfreiheit: Die nackte Oberbürgermeisterin

Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteil vom 16.04.2010 (4 U 127/10) eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Dresden aufgehoben, durch die der Künstlerin Erika Lust verboten wurde, die Dresdener Oberbürgermeisterin auf satirische Weise nackt darzustellen. Hintergrund der Darstellung war der Streit um das Weltkulturerbe.

Das OLG Dresden führt zur Begründung u.a. aus, dass man die Nacktheit der Oberbürgermeisterin in diesem Kontext ohne weiteres als allegorische Darstellung der Unmöglichkeit oder Unfähigkeit zur Abwendung des Verlustes des Unesco-Welterbetitels verstehen kann.

Das Gericht stellt damit den Schutz der Satire im (öffenltichen) Meinungskampf  und damit die Meinungsäußerung und nicht die Kunstfreiheit in den Vordergrund. Eine erfreuliche Entscheidung.

Update: Das Bild ist im Netz schwer zu finden, aber das hier dürfte es sein.

posted by Stadler at 12:38  

5 Comments

  1. Sehr schön. Manchmal klappt was.

    Comment by vera — 17.04, 2010 @ 12:50

  2. Genau das! Eine erfreuliche Entscheidung. Schade, dass jetzt die Stadt Dresden für die Kosten aufkommen muss, weil Frau Orosz ja als OB geklagt hatte.

    Comment by Flo — 17.04, 2010 @ 12:55

  3. Also ehrlich – ich hätte schon etwas dagegen, wenn man mich nackt im Lederkostüm darstellen würde.

    Kann man das Bild irgendwo besichtigen?

    Comment by Konni Scheller — 17.04, 2010 @ 14:08

  4. Was denn nun? Nackt oder im Lederkostüm? Noch trauriger ist es jedoch, dass es eine OB nicht für nötig befindet, ein UNESCO Weltkulturerbe zu erhalten.

    Comment by Christoph — 17.04, 2010 @ 14:20

  5. Kleiner Streisandeffekt für die Weltkulturerbevernichterin. Das Bild ist doch harmloser als die Aussage die OBin stehe jetzt nackt da.

    Comment by 5zjunge — 17.04, 2010 @ 19:42

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