Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

15.3.10

LG Hamburg verurteilt Amazon wegen Verstoß gegen Buchpreisbindung

Die Feststellung, dass Amazon nicht gegen die Buchpreisbindung verstoßen darf, ist an sich nicht besonders überraschend.

Interessant an dem Verfahren beim Landgericht Hamburg (Az.: 312 O 258/09) ist vielmehr, dass Amazon dem Kläger Rechtsmissbrauch vorwirft und sich außerdem darauf beruft, es hätte von seinen Lieferanten falsche Preisdaten erhalten. Amazon meint hierzu, man sei hinsichtlich der Preisangaben auf die Angaben von Datenlieferanten angewiesen und könne die lückenlose Einhaltung der Buchpreisbindung gar nicht gewährleisten. Amazon beruft sich darauf, keine Prüfpflichten verletzt zu haben.

Dem ist das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 19. Januar 2010 nicht gefolgt und hat im Wesentlichen damit argumentiert, dass Amazon kein (mittelbarer) Störer sei, sondern der unmittelbar Handelnde, weshalb es auf die Frage von Prüfpflichten überhaupt nicht ankommt. Vielmehr reicht für einen Unterlassungsanspruch der (objektive) Rechtsverstoß.

Dass angesichts der Menge der von Amazon online gehandelten Bücher eine strenge Eigenkontrolle nur mit einem enormen Aufwand möglich ist, muss Amazon nach Ansicht des Landgerichts hinnehmen.

posted by Stadler at 16:00  

2 Comments

  1. Typisch Hamburg…

    Comment by Anonymous — 15.03, 2010 @ 17:10

  2. Weltfremde Urteile aus dem Mittelalter. Das LG Hamburg gehört in den Sondermüll.

    Comment by Anonymous — 16.03, 2010 @ 14:41

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