Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.3.10

Bushido: Filesharing-Abmahner und Urheberrechtsverletzer

Der meines Erachtens wenig talentierte Rapper Bushido gehört zu denjenigen Künstlern, die das lukrative Geschäft mit dem Filesharing-Abmahungen selbst in die Hand genommen haben.

Dass er allerdings selbst in beträchtlichem Ausmaß das Urheberrecht Dritter verletzt, hat heute das Landgericht Hamburg entschieden (Urteil vom 23.03.2010, Az.: 308 O 175/08, 310 O 155/08). Bushido und sein Verlag wurden zur Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz dem Grunde nach verurteilt und Bushido persönlich auch zu sog. Billigkeitsentschädigung. Auch die Klaganträge auf Rückruf der Tonträger und Vernichtung waren offenbar erfolgreich.

posted by Stadler at 18:24  

6 Comments

  1. Da stellt sich vielleicht auch die Frage, ob Bushido bei einigen Titeln an der auch die Band Dark Sanctuary einen Anteil hat, überhaupt abmahnen durfte bzw. ob die bereits von Bushido Abgemahnten, nun auch noch Post von Dark Sanctuary bekommen.

    Comment by Anonymous — 23.03, 2010 @ 18:49

  2. Mir stellt sich umgekehrt die Frage, Bushido ob gegen Filesharer überhaupt einen Unterlassungsanspruch hat(-te) und falls nein, ob Unterlassungserklärungen jetzt angefochten werden könne. Von etwaigen Wiederaufnahmeverfahren ganz zu schweigen.

    Comment by RA Neldner — 23.03, 2010 @ 18:55

  3. Lieber Kollege Stadler, gerade sah ich Ihren Beitrag und habe diesen noch schnell in meinm von eben verlinkt

    Comment by Malte Grehsin — 24.03, 2010 @ 04:54

  4. Hat das Landgericht Hamburg ein Monopol auf solche Urteile?! Lese seit Wochen hier von hanseatischen Landgericht.

    PS: Der fliegende Gerichtsstand muss weg!

    Comment by Anonymous — 25.03, 2010 @ 01:23

  5. …der niederige „Tarif“ mit € 350,00 bei einer „Bushido-Abmahnung“ lässt den Verdacht entstehen, dass man da nur einen „flotten-Zusatz-Euro“ machen will. Ich hab die Erfahrung gemacht, dass bei Abmahnungen unter 400,00 durch den Mandanten eher geleich gezahlt wird…ich lass mir von dem Künstler nach der Entscheidung mal an eidestatt versichern, dass er Schöpfer des Werkes ist… ;-)

    Comment by RA Jens A. Geissler — 27.03, 2010 @ 10:20

  6. Er selbst verlangt ja bei der Verbreitung eines seiner Werke mehrere hundert Euro, demzufolge erhält die geschädigte Band einen Betrag von 200_Euro*16_Songs*200000_Verbreitungen=640_Millionen_Euro.

    lg,
    diegerechtigkeit

    Comment by Anonymous — 27.03, 2010 @ 20:01

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