Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

1.3.10

Bund will Zuständigkeit für Jugendmedienschutz an sich ziehen

Wie die Wirtschaftswoche berichtet, möchte der Bund gerne die Gesetzgebungskompetenz für den Jugendmedienschutz – die Materie ist derzeit im Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) geregelt – an sich ziehen, weil man mit der Arbeit der Landespolitiker unzufrieden sei.

Die Aussage des „Jugendschutz-Experten“ der CDU-Bundestagsfraktion, die Länder würden derzeit ihre Kompetenz überschreiten, zeugt allerdings von wenig Sachverstand.

Der Bund verfügt im Bereich des Jugendschutzes über die sog. konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit nach § 74 Nr. 7 GG (Recht der Fürsorge). Von dieser Kompetenz hat der Bund bislang im Bereich der Telemedien ganz bewusst keinen Gebrauch gemacht, sondern die Regelung den Ländern überlassen. Solange der Bund sich so verhält, haben die Länder wegen Art. 72 Abs. 1 GG aber in jedem Fall die Gesetzgebungsbefugnis, weshalb von einer Kompetenzüberschreitung der Länder derzeit keine Rede sein kann.

Ob der Bund die Befugnis besitzt, diese Materie komplett an sich zu ziehen, ist offenbar die Frage, die der wissenschaftliche Dienst des Bundestags nunmehr prüfen soll. Ich neige dazu, das zu bejahen. Denn der Bund hat unstreitig die Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Jugendschutzes. Was jugendgefährdende Angebote im Internet angeht, besteht die Schwierigkeit allerdings darin, dass man einen Teil der Angebote als Rundfunk im verfassungsrechtlichen Sinne betrachten kann. Für solche Angebote liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. Allerdings kann der Bund die Kompetenz auch in diesem Fall an sich ziehen, wenn die Wahrung der Rechtseinheit eine bundesgesetzliche Regelung erfordert (§ 72 Abs. 2 GG). Und das liegt beim Jugendmedienschutz schon äußerst nahe.

posted by Stadler at 15:28  

Ein Kommentar

  1. Das GG hat aber Art. und net § – im Übrigen steht Art. 74 I Nr. 7 ebenfalls unter dem Vorbehalt der Erfoderlichkeit nach Art. 72 II.

    Comment by Anonymous — 1.03, 2010 @ 21:12

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