Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.3.10

Bayerischer Rundfunk unterliegt DENIC

Der Bayerische Rundfunk hat der DENIC beim Landgericht München I im Wege einer einstweiligen Verfügung zunächst erfolgreich verbieten lassen, die Domain „br.de“ zugunsten eines Dritten zu registrieren. Hintergrund war der, dass der BR bei der Zuteilung von Zweibuchstabendomains im letzten Jahr im Kampf um die Domain „br.de“ nicht zum Zug gekommen war.

Mit Urteil vom 10.02.2010 (Az.: 37 O 19801/09) hat das Landgericht München I seine einstweilige Verfügung wieder aufgehoben und den Antrag des Bayerischen Rundfunks zurückgewiesen.

Der Bayerische Rundfunk hatte seine Ansprüche auf Kartellrecht gestützt. Das Gericht sah aber in der Anwendung des Prioritätsgrundsatzes „first come first served“ keine unbillige Behinderung oder Diskriminierung des BR.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Update:
Der Bayerische Rundfunk ist trotz des negativen Urteils mittlerweile als Inhaber der Domain „br.de“ bei DENIC eingetragen. Man hat die Sache dann wohl finanziell gelöst. ;-)

posted by Stadler at 12:25  

10 Comments

  1. Warum machen die das? Denen gehört doch br.de offensichtlich schon?

    Comment by Besim Karadeniz — 17.03, 2010 @ 12:32

  2. "Man hat die Sache dann wohl finanziell gelöst."

    Das richt ja förmlich nach Korruption…

    Comment by Anonymous — 17.03, 2010 @ 12:41

  3. "Das richt ja förmlich nach Korruption…"

    Wie bitte kommen Sie auf Korruption? Schonmal auf die Idee gekommen, dass der BR die Domain vom bisherigen Inhaber erworben haben könnte? Mein Tipp: Nicht neurotisch werden, sondern erstmal nachdenken, bevor man postet.

    Comment by Anonymous — 17.03, 2010 @ 12:46

  4. Klingt ja nach einer sinnvollen Ausgabe der Gebührengelder… *augendreh*

    Comment by Anonymous — 17.03, 2010 @ 12:47

  5. Bevor hier Missverständnisse aufkommen. Ich meinte, dass der BR die Domain dem ursprünglichen Inhaber abgekauft hat

    Comment by Pavement — 17.03, 2010 @ 13:09

  6. mit Korruption wirklich nichts zu tun. Aber mich stört eher, dass von meinen Gebühren (auch) erst eine Einstweilige, dann ein Prozess und zuletzt ein teuerer Kauf finanziert wird. Im Unterschied zu "vw" sehe ich nicht die Notwendigkeit, die 2Buchstabendomain zu sichern.

    Comment by RA Michael Langhans — 17.03, 2010 @ 13:09

  7. Da ist nix gekauft worden, man hat nur die Telekom ein wenig reich gemacht und hat bei der Neuregistrierung der Domain einfach das "siegreiche" FAX an de DENIC geschickt.

    Also bitte alle wieder abregen, da sind keine Gebühren verschwendet worden und da gab es keinen Vorbesitzer.

    Comment by Anonymous — 17.03, 2010 @ 13:31

  8. Vor allem. was hat die DENIC damit zu tun? Normalerweise gehen solche "Markenrechtsverletzungen" doch an denjenigen, der die Domain registriert hat (und betreibt), nicht an die DENIC.

    Comment by Anonymous — 17.03, 2010 @ 13:37

  9. http://www.denic.de/denic-im-dialog/news/2530.html?cHash=b6bcd7e39a hat ein paar mehr Informationen zum Procedere. In Kurz:

    Im Herbst konnte man (aufgrund des VW-Urteils) plötzlich Domains mit zwei Buchstaben registrieren (und auch Nummerndomains und so weiter). Der BR hat damals eine einstweilige Verfügung gegen die DENIC erlassen (sagt man das so? IANAL). Dieses ist am 10. Februar abschlägig beschiedenen worden.

    Danach wurde dann die Domain br.de wie unter oben angegebenem URL erkenntlich zur Registrierung freigegeben. Diese hat der BR dann "gewonnen".

    hr.de (Hessischer Rundfunk) und sr.de (Saarländischer Rundfunk) sind übrigens aus ähnlichen Gründen noch nicht vergeben, whois sagt dort nur:

    % "sr.de" is not a valid domain name

    Comment by Anonymous — 17.03, 2010 @ 13:45

  10. […] […]

    Pingback by Am 12.01.11 gibt es einstellige Domains bei der DENIC ! — 18.12, 2010 @ 20:15

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