Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.2.10

Stellen Filesharing-Abmahner selbst Dateien in P2P-Netzwerken bereit?

Die Vermutung, dass Rechteinhaber bzw. Gesellschaften wie DigiProtect Honigtöpfe aufstellen, in die Filesharer dann tappen, geistert immer wieder durch das Netz. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Gesellschaften wie DigiProtect selbst MP3-Dateien in Filesharing-Netzwerken platzieren, um Tauschbörsennutzer in die Abmahnfalle zu locken?

Der Vertrag zwischen DigiProtect und Kontor Records (u.a. Scooter) aus dem Jahre 2007 enthält hierzu folgende Klausel:

„DigiProtect ist verpflichtet, vor Einstellung von Aufnahmen in Netzwerke die gesonderte schriftliche Zustimmung von Lizenzgeber für jedes einzelne Netzwerk einzuholen.“

Ob das dann in einzelnen Fällen auch passiert, bleibt freilich unklar.

posted by Stadler at 17:30  

7 Comments

  1. Könnte man, wenn eine solche Klausel drin ist, nicht ihre Argumentation angreifen, dass sie die Rechte an den Werken halten?
    Sie behaupten ja, das alleinige Recht, die Werke in Tauschbörsen einzustellen, wurde ihnen übertragen, und deshalb mahnen sie ab. Ich würde aber sagen, eine Lizenz, in der steht, "Ich übertrage dir das Recht, das Werk in Tauschbörsen einzustellen, aber unter der Bedingung, dass du das nicht tust" ist keine Lizenz, denn dabei wurde faktisch nichts übertragen.

    Comment by Maik — 19.02, 2010 @ 17:59

  2. Ja, das wäre durchaus ein Ansatz. Ich denke auch schon eine Weile darüber nach, ob und wie man die Wirksamkeit dieser Form der Einräumung von Nutzungsrechten in Frage stellen kann.

    Comment by Pavement — 19.02, 2010 @ 18:39

  3. Tom, du stellst meine Vorstellung von Rechtsanwälten so vollständig auf den Kopf, dass es eine wahre Freude ist :-D

    Comment by daMax — 19.02, 2010 @ 20:08

  4. "aber unter der Bedingung, dass du das nicht tust" – In der Regel wird dieses Problem gelöst in dem man sich vertraglich darauf einigt, dass der Lizenznehmer vor einer Verbreitung um Erlaubniss gefragt werden muß, was eben kein grundsätzliches Verbot darstellt.

    Comment by Shual — 20.02, 2010 @ 03:04

  5. Na dann werden Werke in Tauschbörsen ja wohl nicht mehr offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht.

    Comment by JensMueller — 22.02, 2010 @ 13:20

  6. ….aus eigener IT-Forensischer Erfahrung kann ich bestätigen, dass einige der in Tauschbörsen erhältlichen Stücke ganz gezielt als Honigtopf im Auftrag von den Majorlabels zum Zweck der Abmahnindustrie eingestellt werden. Interessanterweise achten einige der Dienstleister nicht darauf, digitale Spuren (DRM Wellenformen,Signaturen auf Bit Ebene) in den Tracks zu entfernen oder anzupassen. Da Sie aber im Auftrag der Lizenzinhaber handeln, dürfte dies weiterhin schwer nachweisbar und verwertbar sein.

    Comment by Anonymous — 26.02, 2010 @ 10:41

  7. […] […]

    Pingback by Digiprotect und Kornmeier wie weiter vorgehen? - Seite 895 - netzwelt.de Forum — 10.03, 2011 @ 22:41

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.