Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.11.09

Weiter Streit um Google Analytics

Wie Zeit Online berichtet, wollen Datenschutzbehörden von Bund und Ländern die Betreiber von Websites, notfalls auch durch Sanktionen, dazu bewegen, auf das Statistik-Tool Google Analytics zu verzichten, weil man deren Einsatz nach deutschem Recht für unzulässig hält.

Interessant hieran ist in jedem Fall, dass man sich gerade an Google Analytics festbeißt, nachdem Tracking-Technologien insgesamt weit verbreitet sind und vielfach eingesetzt werden, z.B. im Bereich des Affiliate-Marketing.

Wenn man deutsches Datenschutzrecht nach Lesart der Datenschutzbeauftragten strikt anwenden würde, dann müsste man Deutschland und vermutlich die ganze EU ohnehin vom Internet abkoppeln. Denn Daten fließen nicht innerhalb von Landesgrenzen und die Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU – auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen – geschieht laufend. Wenn Google keine Daten in den USA verarbeiten darf, dann dürfen es andere auch nicht. Man sollte sich vor Augen führen, welche Auswirkungen das – zu Ende gedacht – auf die Funktionsfähigkeit des Netzes bzw. die Nutzbarkeit in Deutschland haben müsste.

Die entscheidende Frage ist letztlich die, ob das deutsche und europäische Datenschutzrecht wirklich netzkompatibel ist bzw. ob und wie man es netzkompatibel gestalten kann, ohne das bisherige Datenschutzniveau in Frage zu stellen. Eine offene Untersuchung des status quo würde vermutlich zu interessanten Ergebnissen führen.

Die konkrete Diskussion um Analytics könnte Google selbst durch eine striktere Anonymisierung von IP-Adressen und eine Änderung der Nutzungsbedingungen entschärfen. Google sollte zudem auf eine gerichtliche Klärung der Fragen um Analytics hinwirken, damit der Nutzer weiß woran er ist.

Bei der ganzen Diskussion sollte man aber auch nicht vergessen, dass die Datenschützer häufig wenig realitätsnahe Grundsatzpositionen einnehmen, die rechtlich nicht zutreffend sein müssen.

posted by Stadler at 14:00  

3 Comments

  1. Gibt es da eine genauere Quelle zu?

    Mir scheint, da wird mal wieder arg über das Ziel hinausgeschoßen. Und ja, die Frage warum immer Google Analytics drängte sich mir auch schon auf. Vielleicht weil sich Google nicht daran stört? Ich schätze andere Anbieter (aus Deutschland) hätten schon geklagt, und das wissen die "Datenschützer".

    BTW:
    1. Googl darf doch Daten in den USA verarbeiten (Safe Harbour Abkommen)

    2. In Google Analytics werden keine IP Nummern angezeigt (gespeichert).

    Meine Nachfrage bei einer Aufsichtsbehörde ergab, dass die Übermittlung der IP zum Abrufen des JavaScripts beanstandet wird!!

    Ich bin gespannt wie es weitergeht…

    Comment by thomas — 24.11, 2009 @ 23:51

  2. Gibt es da einen Zusammenhang zu den kürzlich diskutierten Bestrebungen der EU Tracking-Cookies europaweit allgemein zu untersagen?

    Comment by Anonymous — 25.11, 2009 @ 09:39

  3. […] aus Bund und Ländern Webseiten Betreiber notfalls auch mit Sanktionen zum Verzicht bewegen. Thomas schreibt dazu auch in seinem Blog Internet-Law: Die konkrete Diskussion um Analytics könnte Google selbst durch eine striktere Anonymisierung von […]

    Pingback by Streit um GoogleAnalytics geht weiter » kre8tiv - Ben Jopen — 13.06, 2012 @ 08:16

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