Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.11.09

Postbank antwortet auf mein Auskunftsverlangen nicht

Vor einigen Wochen habe ich den Datenskandal bei der Postbank zum Anlass genommen, die Postbank als Kunde anzuschreiben und um Auskunft zu bitten, inwieweit meine personenbezogene Daten an Handelsvertreter oder sonstige Dritte weitergegeben worden sind. Weder die Postbank noch ihr betrieblicher Datenschutzbeauftragter, den ich gesondert angeschrieben hatte, haben hierauf geantwortet.

Aus diesem Grund habe ich bei der Postbank jetzt schriftlich nachgehakt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit obigem Schreiben haben ich Sie als Kunde der Postbank um Auskunft nach § 34 BDSG darüber ersucht, welche Daten zu meiner Person von Ihnen an freie Handelsvertreter oder andere Dritte weitergegeben worden sind. Dieses Schreiben haben Sie leider nicht beantwortet, die gesetzte Frist zur Erfüllung Ihrer gesetzlichen Auskunftspflicht haben Sie verstreichen lassen. Auch eine E-Mail an Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten blieb unbeantwortet.

Dies zeigt mir, dass Sie den Schutz der Daten Ihrer Kunden nicht ernst nehmen und ihr innerbetriebliches Datenschutzkonzept weder funktioniert noch den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Ich fordere Sie nochmals und letztmals außergerichtlich auf, die in meinem Schreiben vom 27.10.09 näher erläuterte Auskunft bis spätestens zum 01.12.2009 zu erteilen. Nach Ablauf dieser Frist haben Sie damit zu rechnen, dass ich meinen gesetzlichen Auskunftsanspruch gerichtlich geltend machen werde.

Ihren Datenschutzbeauftragten werde ich ebenfalls erneut informieren, sowie über mein Blog auch die Öffentlichkeit.

Es erscheint mir unerträglich, dass Sie zunächst in großem Stil rechtswidrig Kundendaten weitergeben und anschließend berechtigte Auskunftsverlangen einfach ignorieren.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Stadler

posted by Stadler at 12:35  

Ein Kommentar

  1. Die Postbank kommt einfach nicht hinterher. Ich habe mit getrennter Post erst die Mitteilung über gespeicherte (Stamm-)Daten und mit großer zeitlicher VErzögerung (gestern) die Mitteilung, daß meine Daten nicht weitergegeben worden seien, erhalten.

    Comment by pfanni — 19.11, 2009 @ 13:09

  2. Ich mag zwar nicht klugschei*ern, aber es hat sich ein Tippfehler eingeschlichen bei dem Wort "bertieblicher" eingeschlichen. :)

    Comment by Anonymous — 19.11, 2009 @ 18:16

  3. Das ist doch ne Schweinerei, was die mit ihren Kunden abziehen.
    Da würde ich nicht lange Kunde bleiben!
    Ich selber bin bei der Volksbank und bin noch nie von dubiosen Finanzberatern kontaktiert worden.

    Comment by Eddy — 20.11, 2009 @ 08:14

  4. Da wird nix kommen.
    Ihr Kollege Udo Vetter erhielt eine lari-fari Antwort:
    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/11/16/postbank-mit-ansatzen-zur-selbstkritik/

    Comment by Anonymous — 20.11, 2009 @ 10:49

  5. Würde sich ein Gericht wirkl. solch einer Thematik annehmen oder wäre man bei einer Verweigerung gem §34 BDSG nicht besser beim Landesdatenschützer aufgehoben ?

    Comment by wait — 8.04, 2010 @ 07:45

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