Zeitungszeugen: Freistaat Bayern unterliegt auch beim OLG München
Im Streit um den Nachdruck von historischen NS-Zeitungsartikeln hat der Freistaat Bayern Anfang des Jahres die Zeitungszeugen noch an den Kiosken und Verkaufsstellen beschlagnahmen lassen und seither bei den Gerichten Schiffbruch erlitten. Das OLG München hat nunmehr offenbar auch die urheberrechtliche Entscheidung des LG München I bestätigt. Das ist auch ein Sieg der Informationsfreiheit gegenüber einer bedenklichen Geisteshaltung der bayerischen Staatsregierung.
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