LG Köln untersagt die Bezeichnung Smartbooks für mobile Computer
Der Begriff Smartbook darf nicht zur Bezeichnung tragbarer Computern verwendet werden, meint das Landgericht Köln und erließ auf Antrag der Firma Smartbook AG eine einstweilige Verfügung gegen den US-Hersteller Qualcom. Die Smartbook AG hatte sich das Zeichen 2004 als deutsche Marke u.a. in Klasse 9 für Computer und Notebooks eintragen lassen.
Mich erinnert das Ganze etwas an die skurile Auseinandersetzung um die Marke „Websprace“ in den späten 90’ern.
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