Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.10.09

Einheitliches Schutzniveau für alle urheberrechtlichen Werke?

Die deutsche Rechtsprechung legt an die Schöpfungshöhe, die den Schutz als urheberrechtliches Werk begündet, mitunter sehr unterschiedliche Maßstäbe an und das selbst oftmals innerhalb derselben Werkkategorie. So werden z.T. längere Texte als nicht schutzfähig angesehen, während man andererseits kurzen Gebrauchtexten wie Zeitungsanzeigen oder Veranstaltungsankündigungen Werkscharakter zubilligt.

Das scheint offenabr auch dem EuGH ein Dorn im Auge zu sein, der etwas versteckt in der Infopaq-Entscheidung vom 16. Juli 2009 (Az.: C-5/08 – Infopaq) und dort in Ziff. 37-47 einen einheitlichen (niedrigen) Schutzstandard für urheberrechtliche Werke postuliert. Das könnte durchaus geeignet sein, der bisherigen deutschen Rechtsprechung ein Ende zu bereiten. Man sollte dieses Urteil also zitieren, wenn ein nationales Gericht dazu neigt, bei sog. Gebrauchswerken eine ausreichende Schöpfungshöhe zu verneinen.

posted by Stadler at 11:53  

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