Der Verfassungsschutz darf kein rechtsfreier Raum sein
Nachdem, vornehmlich durch Politiker, immer gerne von rechtsfreien Räumen geredet wird und davon, dass es solche, insbesondere natürlich im Internet, nicht geben dürfe, wünscht man sich manchmal sehnlichst einen Reality-Check herbei. Die Befassung mit der Realität müsste nämlich zu der Erkenntnis führen, dass in Deutschland tatsächlich massiv im rechtsfreien Raum agiert wird. Die Akteuere: Die Verfassungsschutzbehörden und der BND.
Die Geschichte eines Bürgers, der sich gegen eine TK-Überwachung durch den Verfassungsschutz wehrt und beim Verwaltungsgericht Recht bekommt, dürfte auch für Politiker als Anschauungsmaterial gut geeignet sein. Dass man in dem Ministerium, dem Herr Schäuble vorsteht, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin für unverständlich hält und Berufung eingelegt hat, versteht sich praktisch von selbst. Das Bundesinnenministerium verteidigt den rechtsfreien Raum.
Es hat sich mir ohnehin nie erschlossen, warum es eigentlich Verfassungsschutz heißt. Man muss vermutlich Schäuble heißen, um zu verstehen, dass man die Verfassung am Besten dadurch schützt, indem man sie regelmäßig bricht.
Die Geschichte eines Bürgers, der sich gegen eine TK-Überwachung durch den Verfassungsschutz wehrt und beim Verwaltungsgericht Recht bekommt, dürfte auch für Politiker als Anschauungsmaterial gut geeignet sein. Dass man in dem Ministerium, dem Herr Schäuble vorsteht, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin für unverständlich hält und Berufung eingelegt hat, versteht sich praktisch von selbst. Das Bundesinnenministerium verteidigt den rechtsfreien Raum.
Es hat sich mir ohnehin nie erschlossen, warum es eigentlich Verfassungsschutz heißt. Man muss vermutlich Schäuble heißen, um zu verstehen, dass man die Verfassung am Besten dadurch schützt, indem man sie regelmäßig bricht.
Labels: BND, Bürgerrechte, Verfassungsschutz

4 Kommentare:
Das lässt sich bestimmt irgendwie erklären. Hat ja schonmal geklappt.
Klappt immer noch! Ich habe LG-Leute beim BKA angezeigt, wg. Strafvereitelung im Amt § 258a und wg. Strafverfolgung Unschuldiger § 344 StGB. Naiverweise dachte ich der Verf.-Schutz schützt die Verfassung. FALSCH: Der Verf.-Schutz schützt die UNANTASTBAREN Akteure des Staates (und sich selbst). Klar das ich seit dem April 09 nix gehört habe - wetten dass der BND und Verfassungsschutz schon meine Koordinaten aufliegen hat !? Schaut mal rein: ww.helmutkarsten.de -- click bei Vorgang 2 auf satanic-sauerkraut. Viel Spass!
helmutkarsten
Habe die Berliner Entscheidung mal bei der Pressestelle des Gerichts angefordert. Demnächst dann bei mir und vermutlich auf Openjur.
http://blog.tessarakt.de/archiv/2009/10/26/v-mann-123-das-urteil/
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