Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.10.09

Der Gerichtsstand ist fliegend

Das Internet macht das möglich, was Juristen gerne als Forum-Shopping bezeichnen und was einzelne Gerichte mittlerweile als rechtsmissbräuchlich ansehen.

Es geht darum, dass bei Rechtsverstößen, die über das Internet begangen werden, häufig Gerichte angerufen werden, bei denen man auf eine günstige Entscheidung hofft, oder die sich sehr weit entfernt vom Sitz des Beklagten befinden, die aber ansonsten keine Nähe zur Sache oder den Parteien aufweisen. Möglich ist das deshalb, weil die Rechtsprechung davon ausgeht, dass ein Gerichtsstand überall dort begründet ist, wo das rechtsverletzende Angebot bestimmungsgemäß abrufbar ist.

Ein derartiges Vorgehen sehen mittlerweile einzelne Gerichte unter gewissen Umständen als rechtsmissbräuchlich an. So z.B. das OLG Brandenburg in einer aktuellen Entscheidung vom 17.09.2009 (AZ: 6 W 141/09).

Es gibt freilich andererseits auch Gerichte, die eine eigene Zuständigkeit bereits dann bejahen, wenn selbst nach den Kriterien des sog. fliegenden Gerichtsstands kein Anknüpfungspunkt ersichtlich ist. So geschehen unlängst beim Landgericht Köln (Az.: 84 O 135/09) das sich zuständig fühlt für ein Telefonat mit (angeblich) wettbewerbswidrigem Inhalt, wobei von den beiden Gesprächspartnern der eine im Südwesten und der andere im Nordosten der Republik sitzt. Ein Bezug zu Köln besteht also nicht ansatzweise. Der Antragsteller hat zwar zur Begründung der Zuständigekeit vorgetragen, dass die Gefahr bestehe, dass von den Antragsgegnern auch jemand in Köln angerufen werden könnte (Erstbegehungsgefahr), ohne aber näher zu erläutern, aus welchen Gründen er Anlass für diese Annahme hat. Bin doch sehr gespannt, was man mir in der mündlichen Verhandlung hierzu erzählen wird.

posted by Stadler at 10:00  

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