DENIC als Drittschuldner der Domainpfändung
Die Pfändung von Domains ist mittlerweile zu einem beliebten Instrumentarium der Zwangsvollstreckung geworden. Einer der großen Streitpunkte ist dabei die Frage, ob die DENIC als sog. Drittschuldner einzustufen ist.
Die DENIC bestreitet das vehement, was verständlich ist angesichts der Anzahl der Domains und der Fülle an Drittschuldnererklärungen, die DENIC dann abzugeben hätte.
Auch wenn DENIC unlängst ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt erstritten hat, in dem die Drittschuldnereigenschaft verneint wird, sprechen die besseren Argumente für die Gegenansicht. In einem Aufsatz in MMR 2007, 71 habe ich diese Rechstfrage etwas ausführlicher erörtert. Der Text dieses Beitrags ist über die Website der Rechtsanwälte AFS abrufbar.