12.10.09

Das Landgericht Hamburg und die Pressefreiheit

"Wann wird das Landgericht Hamburg endlich akzeptieren, dass es in Karlsruhe eine grundsätzliche Vermutung für die Pressefreiheit gibt?" Diese äußerst berechtigte Frage stellt der Kollege Kompa mit Blick auf die Rechtsprechung der Pressekammer des dortigen Landgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hatte das meinungsfeindliche Hamburger Landrecht in jüngster Zeit mehrfach korrigiert.

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3 Kommentare:

Anonymous Joseph meinte...

1. Entscheidungen des LG Hamburg können überhaupt nur dann vom BVerfG aufgehoben werden, wenn sie vorher mindestens durch das OLG Hamburg, bei Haupotsacheentscheidungen idR auch durch den BGH bestätigt worden sind.

2. Es gibt wesentlich mehr Entscheidungen der Hamburger Pressekammer, die am Ende auch durch das BVerfG gebilligt werden, als solche, die aufgehoben werden (jüngstes Beispiel: 1 BvR 134/03 vom 25.6. 2009). Davon wird halt nicht soviel Aufhebens gemacht.

3. Im konkreten Fall geht es nicht darum, dass die Kammer einen eigenen Fehler korrigieren musste, sondern der Sachverhalt stellt sich im kontradiktorischen Widerspruchsverfahren halt anders dar als bei Erlass der Beschlussverfügung. Absolut alltäglich, sowas.

12. Oktober 2009 20:07  
Blogger Pavement meinte...

Speziell vom Landgericht Hamburg gibt es nach m einer Wahrnehmung und Einschätzung überproportional viele Entscheidungen, die die Bedeutung von Art. 5 GG grundsätzlich verkennen. Dass diese Entscheidungen oftmals auch beim OLG halten, macht die Sache ja nicht besser.

12. Oktober 2009 21:15  
Anonymous Xaerdys meinte...

Versollten nicht vergessen, dass es bundesweit genug Entscheidungen gibt, die die Bedeutung von Art.1 I i.V.m. Art. 2 I verkennen...

Insofern gibt es hier lediglich zwei Extreme.

13. Oktober 2009 12:59  

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