Das Internet darf kein merkbefreiter Raum sein
Der Teil der Koalitionsvereinbarung zur Informationsgesellschaft ist mittlerweile online und das ausgerechnet bei den Linken.
Der Text enthält einige Platitüden, die in dem Satz „das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein“ gipfeln (Zeile 2749). Anknüpfungspunkt ist die Ankündigung eines dritten Korbs zur Weiterentwicklung des Urheberrechts.
Die Einigung zu den Netzsperren besagt übrigens nur, dass man das Zugangserschwerungsgesetz für die Dauer eines Jahres nicht anwenden möchte. Ob dies mittels eines fragwürdigen Nichtanwendungserlasses geschehen soll – was ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte darstellen würde – oder den rechtsstaatlichen Weg eines Änderungsgesetzes beschreitet, wird sich zeigen.