Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.10.09

Abmahnanwältin Katja G. wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt. Wirklich?

Die Verbaucherzentrale Schleswig-Holstein gibt eine fragwürdige und reißerische Pressemitteilung heraus, in der es heißt, Deutschlands unbeliebteste Anwältin sei zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt worden und andere machen daraus ungeprüft gleich eine schöne Meldung, nach der die Anwältin dann tatsächlich wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt worden sein soll.

Was mich allerdings sofort stutzig gemacht hatte, war der Umstand dass es sich um ein Aktenzeichen des Amtsgerichts Karlsruhe zu einem Zivilverfahren handelt. Und siehe da, das Urteil findet sich tatsächlich bei openJur. Um es kurz zu machen, die Abmahnanwältin ist lediglich zur Zahlung von EUR 46,41 verurteilt worden und keineswegs strafrechtlich wegen Betrugs.

posted by Stadler at 14:00  

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