OLG Köln: Kein Urheberrechtsschutz für Ideen
Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 28.08.2009 (Az. 6 U 225/08) entschieden, was im Grundsatz selbstverständlich ist, nämlich, dass Ideen nicht dem urheberrechtlichen Schutz unterliegen und zwar auch dann nicht, wenn sie die Grundlage für die Schaffung eines Werkes darstellen. Geschützt ist vielmehr nur das Werk in seiner äußeren Gestalt und die Idee nur insofern, als sie sich im Werk verkörpert.
Quelle: MIR
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