LG Köln untersagt den Republikanern Bezugnahme auf Horst Schlämmer in Wahlspot
Das Landgericht Köln hat – was ich für durchaus fragwürdig halte – nach einer Meldung von heute den Republikanern nun tatsächlich untersagt, in einem Wahlwerbespot auf Hape Kerkelings Figur „Horst Schlämmer“ Bezug zu nehmen.
Letztlich werden sich die rechten Republikaner über die kostenlose Medienberichterstattung freuen und gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch und ggf. anschließend auch Berufung einlegen.
Das Landgericht Köln fällt neben dem Landgericht Hamburg leider öfter durch eine presse- und meinungsfeindliche Rechtsprechung auf.
Und bevor jetzt irgendwelche Kommentare zum Thema rechte Parteien kommen: Die Republikaner sind mir zutiefst zuwider, aber die Meinungsfreiheit und das Parteienprivileg gelten uneingeschränkt auch für diese Partei.