BGH: Bezeichnung als Versicherungsberater nicht irreführend
Der Bundesgerichtshof hatte mit Urteil vom 20.05.2009 (Az.: I ZR 220/06) über die Frage zu entscheiden, ob die Verwendung der Bezeichnung Vorsorge- und Versicherungsberater für Mitarbeiter einer Versicherung zulässig ist.
Der BGH hat dies bejaht und weist darauf, dass es sich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung handelt und diese Bezeichnung auch nicht zu einer wettbewerbsrechtlich relvanten Irreführung des Verkehrs führt, weshalb diese Bezeichnung nicht untersagt werden kann.
Kommentare deaktiviert für BGH: Bezeichnung als Versicherungsberater nicht irreführend