Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.7.09

Sind Tweets urheberrechtlich geschützt?

Das WIPO-Magazin beschäftigt sich mit der Frage, ob Twitter-Nachrichten (Tweets) urheberrechtlich geschützt sind.

Und wie man es von einer guten juristischen Antwort erwartet, lautet die Schlussfolgerung auch, dass es keine klare Alles-Oder-Nichts-Antwort gibt. Tweets werden zwar regelmäßig keinen urheberechtlichen Schutz genießen, im Einzelfall kann es dennoch anders sein.

Wenn man das deutsche Urheberrecht als Maßstab heranzieht, dann wird man angesichts der Tatsache, dass die eher uneinheitliche deutsche Rechtsprechung z.T. auch Kleinanzeigen als geschützte Sprachwerke ansieht, einen urheberrechtlichen Schutz solcher Kurztexte nicht per se verneinen können.

Wäre in einem solchen Falll dann bereits der Retweet eine Urheberrechtsverletzung? Eine Vervielfältigung und erneute Zugänglichmachung und damit eine urheberrechtliche Nutzungshandlung läge jedenfalls vor. Der Retweet ist anderseits das Salz in der Twitter-Suppe, weshalb jeder der dort twitschert, seine (stillschweigende) Zustimmung dazu erteilt, dass weitergezwitschert wird.

posted by Stadler at 11:28  

Keine Kommentare

No comments yet.

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.