Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.7.09

Niggemeier beklagt sich über den Datenschutz

Der Blogger und Journalist Stefan Niggemeier beklagt sich darüber, dass er einerseits vom Landgericht Hamburg dazu verpflichtet worden ist, Kommentare in seinem Blog vorab zu prüfen, wenn er nicht zuvor die Identität des Kommentierenden festgestellt hat und andererseits vom Berliner Datenschutzbeauftragten beanstandet wird, dass er in seinem Blog die Identität der kommentierenden Nutzer überprüft und insoweit Daten erhebt(IP- und E-Mail-Adresse).

Ob Niggemeier den richtigen Ansatz gewählt hat, möchte ich bezweifeln, auch wenn sein Ärger verständlich ist. Denn die Ursache seines Dilemmas ist eine falsche Entscheidung des Landgerichts Hamburg und nicht das so oft gescholtene Datenschutzrecht. Der Betreiber eines Weblogs muss die Kommentare Dritter in seinem Blog nicht laufend überprüfen. Eine Handlungspflicht besteht frühestens ab dem Zeitpunkt, in dem der Blogger von einem Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt wird. Dass das einige Instanzgerichte immer noch nicht begriffen haben, ist bedauerlich und trägt zur Rechtsunsicherheit bei, kann aber kaum dem Datenschutzrecht angelastet werden.

Die Ausführungen des Berliner Datenschutzbeauftragten sind rechtlich auch keineswegs unzutreffend. Ein Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nach § 14 TMG nur erheben und verwenden, wenn das für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer erforderlich ist. Aber das wird auf denjenigen, der nur einen Kommentar hinterlassen will, schwerlich zutreffen. Das Datenschutzrecht geht vom Grundsatz der Datensparsamkeit aus und dafür gibt es gerade im Netz sehr viele gute Gründe.

Das populäre Datenschutz-Bashing ist in diesem Fall nicht angebracht.

posted by Stadler at 16:30  

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