Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

14.7.09

(K)Inder, von der Leyen und die Netzsperren

Familienministerin von der Leyen hat zur Rechtfertigung des umstrittenen Zugangserschwerungsgesetzes letzte Woche gegenüber dem Radiosender Sputnik behauptet, in Ländern wie Indien sei Kinderpornografie nicht geächtet, weshalb man solche Inhalte dort vor Ort nicht löschen könne.

Diese doch recht dreiste Falschbehauptung eines Mitglieds der Bundesregierung, hat zu Nachfragen bei der indischen Botschaft geführt.

Und die Botschaft hat nunmehr inhaltlich eindeutig geantwortet, wie netzpolitik.org berichtet, und deutlich gemacht, dass die Kinderpornografie in Indien schon seit längerer Zeit strafbar ist und, dass es zudem seit 2008 ein Informationstechnologiegesetz gibt, das zusätzlich ausdrückliche strafrechtliche Regelungen zur Verbreitung und Veröffentlichung kinderpornografischer Inhalte in elektronischer Form enthält.

Die gegenteilige Behauptung von Frau von der Leyen ist also unwahr. Es zeigt sich einmal mehr, dass das Zugangserschwerungsgesetz von ihren Befürwortern nur mit Unwahrheiten und falschen Tatsachenbehauptungen zu rechtfertigen ist.

Es ist bedauerlich, dass die großen Massenmedien nicht über den Umstand berichten, dass ein Mitglied der Bundesregierung in einem Interview nachweislich die Unwahrheit sagt und damit auch noch das Ansehen eines fremden Staates herabwürdigt.

Ein guter Beitrag zum Thema findet sich auch bei odem.org.

posted by Stadler at 12:45  

Ein Kommentar

  1. […] betrieben hat, und sich dabei wenig um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit scherte – von der Wahrheit ganz zu schweigen. Immerhin ist sie sich hier treu […]

    Pingback by Der Respekt vor dem Amt « Alexander@D — 2.06, 2010 @ 22:39

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