Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.7.09

Deutsche Alternative zu Three Strikes Out?

Telemedicus hat ein Interview mit Karl-Heinz Ladeur, emeritierter Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, geführt. Ladeur hat im Auftrag der Musikwirtschaft (IFPI) ein Modell entwickelt, das dem Three Strikes Out-Verfahren ähnelt.

Ladeur geht in dem Interview von einer rechtlich verfehlten Grundannahme aus, nämlich, dass Zugangsprovider der Störerhaftung unterliegen. Darauf beruht die unrichtige Schlussfolgerung, die Provider könnten von der Musikindustrie verpflichtet werden, an Maßnahmen wie Three Strikes Out mitzuwirken.

Die Ansicht von Ladeur widerspricht zunächst der Vorschrift des § 8 TMG und der E-Commerce-Richtlinie, die den Access-Provider als Nichtverantwortlichen qualifizieren. Aber auch nach den vom BGH entwickelten Grundsätzen zur Haftung des sog. mittelbaren Störers, kommt eine Verantwortlichkeit von Providern nicht in Betracht. Denn erste Voraussetzung der Störerhaftung ist es, dass der Inanspruchgenommene die Möglichkeit besitzt, die Rechtsverletzung zu beseitigen bzw. zu verhindern. Das kann der Zugangsprovider mit Blick auf rechtswidrige Up- oder Downloads seiner Kunden aber gerade nicht, zumal ihn das Fernmeldegeheimnis daran hindert, den Inhalt von Datenströmen zu erforschen und zu prüfen. Den Zugangsprovider treffen aber auch keine zumutbaren Prüfpflichten, weil er eine neutrale technische Dienstleistung erbringt, die keinen Bezug zum Content aufweist.

Hinter dem Gutachten von Ladeur im Auftrag der IFPI darf man puren Lobbyismus vermuten. Die Musikindustrie bezahlt einen renommierten Rechtswissenschaftler dafür, dass er eine Rechtsansicht vertritt, die im Ergebnis kaum vertretbar ist, um diese Rechtsmeinung dann lobbyistsch weiter zu verbreiten, mit dem Ziel eine Form von Three Strikes Out zu etablieren.

posted by Stadler at 14:55  

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