Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.7.09

Dann nehmt den Dreck doch endlich aus dem Netz

Justizministerin Zypries hat gerade in einem Interview mit der Welt die Notwendigkeit des Zugangserschwerungsgesetzes mit dem markigen Spruch „Der Dreck muss aus dem Netz“ untermauert.

Das Widersinnige daran ist aber, dass dieses Gesetz nichts dazu beiträgt, den „Dreck“ aus dem Netz zu verbannen, sondern deutsche Provider in geradezu lächerlicher Art und Weise dazu gezwungen werden, diese Inhalte vor ihren Kunden zu verbergen, während sie unverändert online bleiben.

Wenn man Mitglieder der Bundesregierung fragt, warum denn nicht durch internationale Zusammenarbeit am Standort der Server dafür gesorgt wird, den „Dreck“ aus dem Netz zu beseitigen, dann erhält man immer dieselbe Antwort, nämlich, dass es einfach eine Vielzahl von Ländern gebe, in denen Kinderpornografie nicht strafbar sei und man dort vor Ort deshalb nichts machen könne. Diese Behauptung erweist sich bei näherer Betrachtung als gänzlich unzutreffend.

Ursula von der Leyen hat mehrfach öffentlich behauptet, 55 Länder würden Kinderpornografie nicht als Straftat verfolgen und sich hierbei auf eine, mehrere Jahre alte und durchaus fragwürdige Studie berufen. Fragwürdig ist diese Studie deshalb, weil es eine ganze Reihe von Staaten gibt, die jegliche Pornografie unter Strafe stellen, somit auch Kinderpornografie. Weil diese Staaten dann natürlich keine zusätzlichen Gesetze gegen Kinderpornografie haben, werden sie einfach als Staaten bewertet, in denen Kinderpornografie per se nicht unter Strafe steht. Mit derart tendenziösen Studien macht Frau von der Leyen anschließend Stimmung und bezichtigt selbst Länder wie Indien nicht gegen Kinderpornografie vorzugehen, wofür sie sich kürzlich kleinlaut entschuldigen musste.

Ein Kollege hat unlängst beim BMJ, dem Haus, dem Frau Zypries vorsteht, nachgefragt, um zu erfahren, wieviele Staaten nach den Erkenntnissen der Bundesregierung tatsächlich Kinderpornografie nicht verfolgen. Man hat ihm geantwortet, man würde davon ausgehen, dass in mindestens 12 Staaten keine Strafbarkeit von Kinderpornografie gegeben sei. Welche Staaten das konkret sind, konnte das Ministerium freilich nicht sagen. Über die Einzelheiten könne eventuell das BKA Auskunft geben, hieß es. Das ist also offenbar das Informations- und Kommunikationsniveau von Ministerien und Bundesbehörden, von dem aus man in diesem Land Gesetzesvorhaben angeht.

Es ist zweifellos richtig, dass es eine handvoll Staaten gibt, in denen Kinderpornografie nicht strafbar ist. Das sind aber überwiegend Länder, die über keine eigene Internetinfrastruktur verfügen oder bei denen gerade Bürgerkrieg herrscht. Auf den internationalen Sperrlisten haben diese Staaten bislang keine Rolle gespielt.

Die Wahrheit ist deshalb schlicht die, dass es international keine nennenswerten Strafbarkeitslücken gibt und es in den meisten Fällen sogar sehr einfach ist, den „Dreck“ durch bloße Abuse-Mails innerhalb von Stunden aus dem Netz zu bekommen. Wenn dies dennoch nicht geschieht, dann liegt das daran, dass unsere Behörden mit den falschen Instrumentarien arbeiten. Das BKA darf angeblich auch keine Abuse-Mails an ausländische Provider schreiben, weil das die Souveränität der fremden Staaten verletzen würde. Ausländische Websites auf Sperrlisten zu setzen, geht freilich dann doch.

Frau Zypries, Frau von der Leyen und Herr von und zu Guttenberg, Sie sind die Bundesregierung. Wenn nicht Sie, wer dann? Sorgen Sie dafür und lassen Sie den „Dreck“ doch endlich aus dem Netz entfernen, anstatt den Menschen weiter Sand in die Augen zu streuen.

posted by Stadler at 12:15  

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