BND-Untersuchungsausschuss: Bundesrgegierung hat Rechte des Bundestags verletzt
Die Bundesregierung hat u.a. durch die Beschränkung der Aussagegenehmigungen für Zeugen und durch die Verweigerung der Herausgabe von angeforderten Unterlagen und Akten die Arbeit des BND-Untersuchungsausschusses behindert und dadurch das Informations- und Untersuchungsrecht des Deutschen Bundestages aus Art. 44 GG verletzt.
Das Bundesverfassungsgericht gab damit einer Organklage der Fraktionen von FDP, Grünen und Linkspartei weitgehend statt.
Der Bruch der Verfassung durch unsere Bundesregierung nimmt zu und das in den unterschiedlichsten Bereichen.