Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.7.09

BND-Untersuchungsausschuss: Bundesrgegierung hat Rechte des Bundestags verletzt

Die Bundesregierung hat u.a. durch die Beschränkung der Aussagegenehmigungen für Zeugen und durch die Verweigerung der Herausgabe von angeforderten Unterlagen und Akten die Arbeit des BND-Untersuchungsausschusses behindert und dadurch das Informations- und Untersuchungsrecht des Deutschen Bundestages aus Art. 44 GG verletzt.

Das Bundesverfassungsgericht gab damit einer Organklage der Fraktionen von FDP, Grünen und Linkspartei weitgehend statt.

Der Bruch der Verfassung durch unsere Bundesregierung nimmt zu und das in den unterschiedlichsten Bereichen.

BVerfG, Az.: 2 BvE 3/07, Beschluss vom 17.6.2009

posted by Stadler at 12:30  

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