Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.7.09

BDSG-Novellle soll vom Bundestag beschlossen werden

Beim Streit um die Abschaffung des sog. Listenprivilegs haben sich die Lobbyisten der Werbewirtschaft letztlich durchgesetzt, nachdem für den Fall der Abschaffung des Listenprivilegs wieder einmal der Untergang des Abendlandes beschworen wurde. Die Abstimmung im Bundestag soll am morgigen 03.07.09 stattfinden.

Das Listenprivileg des § 28 III Nr. 3 BDSG besagt, dass listenmäßig zusammengefasste Daten über Angehörige einer Personengruppe, die sich auf eine Angabe über die Zugehörigkeit des Betroffenen zu dieser Personengruppe, auf die Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Namen, Titel, akademische Grade, Anschrift und Geburtsjahr beschränken, auch ohne Zustimmung des Betroffenen übermittelt werden dürfen, wenn dabei kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse des Betroffenen verletzt wird.

Die eigentlich naheliegende Forderung, dass jegliche Nutzung personenbezogener Daten zu Werbzwecken einer Zustimmung des Betroffenen bedarf, konnte sich somit nach langem Streit nicht durchsetzen.

posted by Stadler at 10:30  

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