Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.7.09

Angemessene Frist zur Unterlassungserklärung

Mandant bekommt heute per Post – so gegen 10:30 Uhr – eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit der Aufforderung bis heute 12 Uhr die Unterlassungserklärung abzugeben. Gegnerischer Kollege hatte angeblich vorab gefaxt, nur ausweislich der auf dem Schreiben vermerkten Faxnummer leider an seinen eigenen Mandanten.

Also 1 1/2 Stunden waren mir dann selbst im Wettbewerbsrecht – angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung u.a. – etwas arg kurz.

posted by Stadler at 13:35  

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