Update: Impressumspflicht für Twitter-Profile
Kollege Henning Krieg hat den zweiten Teil seiner Betrachtung zur Frage der Impressumspflicht bei Twitter-Profilen veröffentlicht und setzt sich mit meiner abweichenden Gegenansicht auseinander. Ich möchte es jetzt dabei belassen.
Lustig ist allerdings, dass der Kollege Krieg in seinem Twitter-Profil neuerdings ausdrücklich auf sein vollständiges Impressum auf seiner Website hinweist, aber nur mittels eines eigenen Background-Images. Geht ja auch nicht anders bei Twitter, gell. ;-)
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