Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.6.09

Scheitert die Bekämpfung der Kinderpornografie im Netz tatsächlich am BKA-Dienstweg?

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur hat einen Beitrag mit der Überschrift „CDU: Kampf gegen Kinderpornographie im Internet scheitert am BKA-Dienstweg“ veröffentlicht, der schon eifrig via Twitter und über diverse Blogs wiedergekäut wird.

Inhaltlich findet man freilich nichts Neues, denn was die Abgeordnete Krogmann auf „abgeordnetenwatch.de“ ausgeführt hat, nämlich, dass sich das BKA nicht direkt an ausländische Hoster wendet, sondern den offiziellen Dienstweg über die ausländischen Behörden beschreitet, hat der Vertreter des BKA in der Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss am 27.05.09 bereits erläutert.

Ob das BKA in die Souveränität eines fremden Staates eingreift, wenn es sich direkt an ausländische Host-Provider wendet oder ob unsere Verfassung ein solches Vorgehen nicht geradezu verlangt, ist eine interessante Frage. Sie zeigt aber, wo die eigentlichen Probleme liegen. Wenn alle Staaten meinen, sie würden mit Access-Blockaden mehr erreichen als im Wege einer koordinierten internationalen Zusammenarbeit, dann wird auch die Neigung abnehmen, die bestehenden Defizite zu beseitigen und für effektive international wirkende Mechanismen zu sorgen.

Der eigentliche Denkfehler besteht einmal mehr in dem Glauben, die Probleme national lösen zu können. Das Internet macht an Landesgrenzen nicht halt, weshalb es bereits im Ansatz verfehlt ist, nationale Service-Provider zur Blockade ausländischer Websites anzuhalten. Die Bekämpfung von Kinderpornografie erfordert eine engmaschige internationale Zusammenarbeit, die zügig und unbürokratisch reagiert.

posted by Stadler at 17:20  

Keine Kommentare

No comments yet.

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.