BVerfG bestätigt Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon
Das Bundesverfaassungsgericht hält das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon vor allem deshalb nicht für verfassungswidrig, weil durch die Zustimmung der Charakter Deutschlands als souveräner Staat noch nicht verloren geht. Das muss man m.E. nicht so sehen.
Gleichzeitig betont das Gericht aber, dass für den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat in Deutschland eine Verfassungsneuschöpfung notwendig ist, mit der ein
erklärter Verzicht auf die vom Grundgesetz gesicherte souveräne Staatlichkeit einherginge. Einen solchen Akt sieht das Gericht im Vertrag von Lissabon aber noch nicht.
Interessant sind auch die Ausführungen zum Europäischen Parlament und zum vielfach angesprochenen Demokratiedefizit der EU. Das Gericht betrachtet im Rahmen der bisherigen Strukturen weitere Integrationsschritte als kritisch und geht davon aus, dass solche ohne ein echtes Parlament, das tatsächlich repräsentative Mehrheitsentscheidungen treffen kann, nicht denkbar sind.
Das Urteil klingt also ein bisschen nach einem bis hierher und nicht weiter.
Dass das Begleitgesetz als nicht verfassungskonform eingestuft wurde, wird nur zu einer Verzögerung der deutschen Zustimmung führen.