Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.5.09

TKG-Verfassungsbeschwerde: Identifizierung des Internetnutzers ist Eingriff in dessen Fernmeldegeheimnis

Der Beschwerdeführer der TKG-Verfassungsbeschwerde erläutert in einem neuen Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht, weshalb das Fernmeldegeheimnis auch die Anonymität der Kommunizierenden und ihrer Kommunikationskennungen (z.B. E-Mail-Adresse, IP-Adresse) gewährleisten muss.

Der Schriftsatz setzt sich insbesondere mit einem fragwürdigen Beschluss des OVG Münster vom 17.02.2009 (Az. 13 B 33/09) auseinander, den ich hier auch bereits besprochen habe.

posted by Stadler at 12:15  

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