TKG-Verfassungsbeschwerde: Identifizierung des Internetnutzers ist Eingriff in dessen Fernmeldegeheimnis
Der Beschwerdeführer der TKG-Verfassungsbeschwerde erläutert in einem neuen Schriftsatz an das Bundesverfassungsgericht, weshalb das Fernmeldegeheimnis auch die Anonymität der Kommunizierenden und ihrer Kommunikationskennungen (z.B. E-Mail-Adresse, IP-Adresse) gewährleisten muss.
Der Schriftsatz setzt sich insbesondere mit einem fragwürdigen Beschluss des OVG Münster vom 17.02.2009 (Az. 13 B 33/09) auseinander, den ich hier auch bereits besprochen habe.
Kommentare deaktiviert für TKG-Verfassungsbeschwerde: Identifizierung des Internetnutzers ist Eingriff in dessen Fernmeldegeheimnis