Öffentliche Anhörung des Kinderpornosperrgesetzes
Es wird nun also doch eine öffentliche Anhörung im Bundestag zu dem umstrittenen Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen geben und zwar am 27.05.09.
Nachdem die Opposition ohnehin eine öffentliche Anhörung verlangt hatte, kann die SPD-Fraktion dieses „Zugeständnis“ jetzt sogar noch als eigene Leistung verkaufen. Es ist eben gerade auch noch Wahlkampf.
Dass diese Anhörung von den Fraktionen der Union und der SPD als ergebnisoffen betrachet wird, darf dennoch bezweifelt werden. Aber immerhin haben die Petition und auch die zunehmend kritische Berichterstattung vieler Medien Wirkung gezeigt und den politischen Druck erhöht, was manche in dieser Form vielleicht nicht erwartet hatten.