Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

8.5.09

Die Uneinsichtigkeit der Ursula von der Leyen

Die Online-Petition gegen Netzsperren wird von immer mehr Menschen unterzeichnet. Dennoch zeigt sich Familienministerin von der Leyen unbeeindruckt. Das Hamburger Abendblatt zitiert sie mit den Worten: „Eine zivilisierte Gesellschaft, einschließlich der Internetgemeinschaft, die Kinderpornografie ernsthaft ächtet, darf auch im Internet nicht tolerieren, dass jeder diese Bilder und Videos vergewaltigter Kinder ungehindert anklicken kann. (…) Das Leid der Opfer ist real, nicht virtuell. Jeder Klick und jeder Download verlängert die Schändung der hilflosen Kinder„.

Frau von der Leyen argumentiert emontional, was in Wahlkampfzeiten nicht ungewöhnlich ist, aber sie argumentiert vor allen Dingen falsch.

Die Ministerin will mit ihren Aussagen erneut den Eindruck erwecken, man würde an jeder Ecke des Internet auf Kinderpornografie stoßen und dem könne durch Zugangsblockaden der Provider entgegengetreten werden. Beides ist unzutreffend. Richtig ist vielmehr das Gegenteil.

Man hat nämlich mit der naheliegenden Möglichkeit zu rechnen, dass das geplante Gesetz zur Sperrung kinderpornografischer Websites die Zahl der Zugriffe auf derartige Inhalte sogar noch erhöhen wird, anstatt sie zu verhindern. Genau diesen Effekt hatten nämlich die ersten in Deutschland praktizierten Sperrungsanordungen im Jahre 2002 zur Folge. Die Bezirksregierung Düsseldorf verpflichtete Provider in NRW dazu, zwei Neonazi-Sites zu sperren, die in Nordamerika gehostet wurden. Dadurch haben die bis dahin in Deutschland wenig bekannten Sites einen deutlichen Bekanntheitsschub erfahren, die Zugriffe sind sprunghaft angestiegen. Einen ähnlichen Effekt wird auch die nunmehr geplante Verwendung von Sperrlisten auslösen. Die Sperrlisten sämtlicher Staaten, die derartige Zugangsblockaden bereits praktizieren, sind im Internet veröffentlicht. Dasselbe wird auch mit der deutschen Sperrliste innerhalb kürzester Zeit passieren.

Dadurch werden Neugierige angelockt und den Pädophilen wird eine „Top-List“, die direkt vom BKA erstellt worden ist, als Surfvorlage frei Haus geliefert. Das Risiko in die Fänge des BKA zu geraten, ist aus Sicht der Pädophilen gering. Denn wer im Netz regelmäßig solche Inhalte aufruft, ist nicht so naiv, hierfür den Domain-Name-Server eines großen deutschen Providers zu benutzen, sondern trägt stattdessen in seinen Browser einfach einen alternativen Name-Server ein. Die eigentlichen Täter kann man so weder abhalten noch ermitteln. Stattdessen erzeugt man künstlich zusätzliche Zugriffe, die es ohne Sperrlisten nicht geben würde und fördert die Verbreitung von Kinderpornografie damit sogar noch.

Wenn sich die Bundesregierung ernsthaft mit den Erfahrungen aus den skandinavischen Ländern befasst hätte, dann wäre ihr auch nicht entgangen, dass die schwedische Polizei mittlerweile ernüchtert feststellen musste, dass die Sperren dort zu keinem erkennbaren Rückgang von Straftaten der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte geführt haben.

Wer die Kinder schützen will, muss sich deshalb gegen das Vorhaben von Netzsperren aussprechen und seinen Blick auf wirkungsvolle Maßnahmen richten. Frau von der Leyen hat sich möglicherweise nur verrannt. Aber das wird sie gerade in Wahlkampfzeiten niemals zugeben. Und aus diesem Grund steht zu befürchten, dass ein sinnloses Gesetz, das nicht dem Schutz der Kinder dient, dafür aber die Gefahr beinhaltet, die Rechte Unbeteiligter zu beeinträchtigen, in Kraft treten kann. Und aus diesem Grund steht mein Name auf der Liste der Mitzeichner der Online-Petition.

posted by Stadler at 15:05  

Keine Kommentare

No comments yet.

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.