BVerfG: Wohnungsdurchsuchung bei Forenbetreiber
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 08.04.2009 der Verfassungsbeschwerde eines Forenbetreibers stattgegegeben, bei dem im Zuge einer Wohnungsdurchsuchung zwei Rechner beschlagnahmt worden sind.
Der Tatvorwurf gegen den Betreiber des Internetforums stützte sich darauf, dass in Forenbeiträgen von Nutzern (angeblich) Links auf den Sharehoster Rapidshare gesetzt worden sind, die auf die Möglichkeit eines urheberrechtswidrigen Downloads hingewiesen haben sollen.
Das war dem Verfassungsgericht zu vage. In der Entscheidung wird u.a. betont, dass der bloße Umstand, dass der Beschwerdeführer der Betreiber des Forums ist, nicht darauf schließen lässt, dass er in strafrechtlich relevanter Weise für die Setzung der fraglichen Links verantwortlich wäre.
Wieder einmal ein Fall, in dem ein haarsträubender richterlicher Durchsuchungsbeschluss erst durch das Bundesverfassungsgericht korrigiert worden ist.
Quelle: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.04.2009 – 2 BvR 945/08 –