Auskunftsanspruch eines Kameramanns über die Verwertung eines Films
Das Landgericht München I hat dem Kameramann des Films „Das Boot“ mit Urteil vom 07.05.2009 (Az.: 7 O 17694/08) einen Anspruch auf Auskunft über die Verwertung des Films seit dem Jahr 2002 zugesprochen.
Der Kameramann macht geltend, dass mit dem Film über die Jahre hinweg Erlöse erzielt wurden, die in einem auffälligen Missverhältnis zu seiner damaligen Vergütung stehen.
Der Anspruch des Kameramanns stützt sich auf das im Jahr 2002 neu in Kraft getretene Urhebervertragsrecht, wonach der (Mit-)Urheber einen Anspruch auf angemessene Vergütung hat und ihm auch eine weitere Beteiligung zusteht, wenn die ursprüngliche Vergütung in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzungn des Werks steht (§ 32a UrhG).
Quelle: Kostenlose Urteile