26.4.09

Kinderporno-Sperrung: Echtzeitüberwachung zugreifender Nutzer?

In den letzten Tagen wird, ausgelöst durch Äußerungen des Bundesjustizministeriums, die Frage diskutiert, ob das BKA im Zuge des geplanten Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen auch eine Echtzeitüberwachung derjenigen Nutzer durchführen kann und wird, die Websites aufrufen, die auf der Sperrliste stehen.

Entgegen anderslautender Ansichten, bietet der aktuelle Gesetzesentwurf keine ausreichende rechtliche Grundlage für ein solches Vorhaben. Andererseits weiß man natürlich, dass eine fehlende Eingriffsermächtigung das BKA nicht zwingend davon abhält, es nicht doch zu tun. Andererseits bietet das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren ausreichend Gelegenheit, das Gesetz noch weiter zu verschärfen.

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1 Kommentare:

Blogger Spunkmeyer meinte...

Ich hatte da auch schon die Überlegung, ob die IP überhaupt verwendet werden darf:

http://mfg.plusboard.de/sammelthread-schritte-zum-polizeistaat-t49.html#551

26. April 2009 22:10  

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