Zuständigkeit des Amtsgerichts München in Urheberrechtssachen
Lese gerade in einer Klageschrift zum AG München, dass sich die Zusändigkeit des angerufenen Gerichts daraus ergeben würde, dass das Amtsgericht München nach der Zuständigkeitsverordnung für alle amtsgerichtlichen Urheberrechtsstreitsachen im gesamten Bezirk des OLG München zuständig sei.
Habe ich da was verpasst? Meine Fassung des § 32 Bay GZVJu besagt immer noch, dass das AG München insoweit nur für die Bezirke der Landgerichte München I und II zuständig ist. Mein Beklagter sitzt nun aber im Bezirk eines anderen Landgerichts. Mal sehen.