Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.3.09

Table Dance Fotos auf Internetplattform rechtfertigen Ablehnung einer Bewerberin für Polizeidienst

Wozu das allzu freizügige Einstellen von privaten Fotos in soziale Netzwerke führen kann, musste eine Bewerberin für den Polizeidienst in Baden-Württemberg nun erfahren. Sie wurde wegen Fotos, die sie angeblich beim Table-Dance zeigen, abgelehnt.

Das wurde nunmehr auch vom Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 18.02.09 (Az.: 9 K 384/09)bestätigt. Die aus der Pressemitteilung ersichtliche Begründung, halte ich dennoch für fragwürdig. Zitat:
„Die Zweifel an der charakterlichen Eignung der Bewerberin würden sich aus die für viele Internetnutzer einsehbare Verknüpfung zwischen einer (auch nur künftigen) Tätigkeit bei der Polizei und ihren Aktivitäten als „Table-Dancerin“ ergeben. Denn diese Verknüpfung lasse vermuten, dass sich die Bewerberin durch die Angabe der (künftigen) Berufstätigkeit einen stärkeren Zulauf bei ihrem Job als Kellnerin versprochen habe, worin ein merkwürdiges Verständnis des Verhältnisses von Beamtenstatus zu etwaigen Nebentätigkeiten liegen dürfte.“

Die Bewerberin hat sich also nach Ansicht des Gerichts, durch die Benennung ihrer künftigen Tätigkeit als Polizeibeamte auf ihrem Internetprofil einen stärkeren Zulauf für ihren noch praktizierten Job als Kellnerin versprochen.

Man muss vermutlich Richter sein, um diesen Begründungsansatz verstehen zu können. Meinen Horizont übersteigt das wieder einmal.

posted by Stadler at 11:35  

Ein Kommentar

  1. Die Begründung ist doch nachvollziehbar. Auf diversen Webseiten wird mit „echten Krankenschwestern“, „echten Hausfrauen“ etc. geworben – die Berufe scheinen irgendwie Männerphantasien anzuregen.
    Da ist eine „echte Polizisten“ doch sicher auch Werbewirksam.

    P.S. Finanzbeamtinnen dürfen im Nebenjob auch nicht als GoGo-Girl arbeiten…

    Comment by Anonymous — 11.03, 2009 @ 07:39

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