Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.3.09

Das Schulamokveröffentlichungsgesetz – ein Vorschlag von Prof. Müller

Henning Ernst Müller, Inhaber eines Lehrstuhls für Strafrecht, Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug an der Uni Regensburg versucht sich in der Beck-Community offenbar als Satiriker, mit seinem Vorschlag eines Schulamokveröffentlichungsgesetzes.

Derartiges ist natürlich auch in diesem Kontext legitim, wenngleich nach meinem Geschmack das Niveau von z.B. Tucholsky nicht erreicht wird.

posted by Stadler at 15:56  

4 Comments

  1. Mein Vorschlag hat natürlich Kritik hervorgerufen, aber er ist durchaus ernst gemeint, wenn ich auch Realist genug bin zu wissen, dass sich unsere Politiker wahrscheinlich nicht gegen Presseorgane wie die Bild-Zeitung wenden werden. Im Beck-Blog hat sich eine interesante Diskussion ergeben, gerade habe ich dort gepostet:
    Der Eindruck einer Satire mag sich daraus ergeben, dass ich einen Eingriff in die Pressefreiheit (Art. 5 I 2 GG) vorschlage. Da reagieren Viele empfindlich und meinen, man könne das wohl nicht ernsthaft vertreten. Aber ich denke, der Eingriff, den ich vorschlage, ist weit weniger umfangreich als § 130a StGB, er ist auch ein geringerer Eingriff als etwa § 48 JGG. Er ist in der Proportion vergelichbar mit § 353d StGB oder mit § 22 KunstUrhG. Bei all diesen Normen denkt niemand, der Gesetzgeber habe den Polizeistaat vorbereitet oder die Parteien oder Abgeordneten, die dies einmal vorgeschlagen haben, hätten das satirisch gemeint. Die diesen Gesetzen zugrundeliegenden Annahmen der Wirksamkeit sind keineswegs weniger diffus als meine Annahme der Motivation der Amokläufe betreffend.

    Comment by Henning Ernst Müller — 20.03, 2009 @ 22:53

  2. ich hatte seinerzeit vorgeschlagen, als wirksames mittel gegen amokläufe diese endlich unter strafe zu stellen und zu verbieten.

    durch § 211a StGB z.B.

    Comment by RA Lupo — 21.03, 2009 @ 08:23

  3. Und ich hatte so gehofft, dass Sie es nicht ernst gemeint haben Herr Prof. Müller.

    Comment by Pavement — 21.03, 2009 @ 13:53

  4. Heute wird auf Spiegel-Online ein Brief der Angehörigen der Opfer von Winnenden dokumentiert. Unter anderem finden sich dort diese Äußerungen:
    „Auf nahezu jeder Titelseite finden wir Namen und Bild des Attentäters. Diese werden Einzug finden in unzählige Chatrooms und Internet-Foren. Eine Heroisierung des Täters ist die Folge“, hieß es in den Schreiben. Die Unterzeichner forderten, dass bei Gewaltexzessen wie in Winnenden die Medien dazu verpflichtet werden müssen, den Täter zu anonymisieren. „Dies ist eine zentrale Komponente zur Verhinderung von Nachahmungstaten.“

    Ist aber wahrscheinlich nur Satire.

    Comment by Henning ernst Müller — 21.03, 2009 @ 23:10

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