Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

4.3.09

Abmahnwelle wegen digitaler Stadtpläne rollt immer noch

Die Unternehmen, die im Internet Stadt- und Landkarten anbieten, dürften ihren Hauptumsatz jahrelang im Wege der Lizenzanalogie erwirtschaftet haben.

Eigentlich hatte ich erwartet, dass es sich irgendwann bis in den hintersten Winkel rumgesprochen hat, dass es teuer werden kann, wenn man sich für die Anfahrtsskizze in der eigenen Homepage schnell einen Kartenausschnitt bei einem Stadtplandienst rauskopiert. Und außerdem gibt es mittlerweile ja auch die Möglichkeit der Verlinkung auf GoogleMaps.

Aber nichts da. Gerade diese Woche habe ich wieder einen neuen Fall mit einer Abmahnung der allseits bekannten Eurocities AG auf den Tisch bekommen. Und es gibt offenbar immer noch „Webdesigner“, die ihren Kunden dieses Ei ins Nest legen.

posted by Stadler at 09:21  

2 Comments

  1. Haftet dann eigentlich der Webdesigner für den Schaden wegen der Abmahnung? Oder umfasst das Webdesign nicht die Rechtsberatung, dass der Webauftritt rechtskonform sei?

    Comment by Rockafella — 4.03, 2009 @ 17:50

  2. Rechtsberatung schuldet der Webdesigner nicht. Aber er haftet dafür, dass die Elemente, die er einbindet keine Rechte Dritter verletzen.

    Comment by Pavement — 5.03, 2009 @ 14:05

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