Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.2.09

Holocaust-Leugner Williamson scheitert mit Antrag auf einstweilige Verfügung vor deutschem Gericht

Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Beschl. v. 06.02.2009, Az.: 11 O 762/09) hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des den Holcausat leugnenden katholischen Bischofs Richard Williamson abgelehnt.

Williamson wollte einem schwedischen Fernsehsender u.a. verbieten, einen Filmausschnitt, in dem der Geistliche den Holocaust leugnet, über die Website des Senders zu verbreiten.

Williamson hatte dem schwedischen Fernsehsender Sveriges Television am 01.11.2008 im Landkreis Regensburg ein Interview gegeben, in dem er die Judenvernichtung in Abrede gestellt hatte.

Williamson beruft sich jetzt darauf, von dem Sender nicht darüber informiert worden zu sein, dass das Interview auch im Internet veröffentlicht und außerhalb Schwedens der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Das LG Nürnberg-Fürth hat den Erlass der beantragten einstweiligen Verfügung abgelehnt.

Nach Ansicht des Gerichts liegt keine Rechtsverletzungen vor. Der Geistliche habe einer Verbreitung des Interviews über das Internet nicht ausdrücklich widersprochen. Ohne einen solchen Widerspruch habe der Fernsehsender davon ausgehen dürfen, dass Williamson auch mit einer Verbreitung über andere Medien einverstanden ist. Der Sender sei außerdem ohnehin über Satellit in vielen Ländern außerhalb Schwedens zu empfangen.
Quelle: Juris

posted by Stadler at 17:56  

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